|
|
Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gemäß § 26 GO NRW so zu überarbeiten, dass die Durchführung eines Bürgerentscheids bei terminlicher Überschneidung parallel zu Bundestags-, Landtags- Europa- oder Kommunalwahlen stattfinden kann und soll. Zudem wird in der Satzung festgesetzt, dass die personelle und organisatorische Infrastruktur der Wahlen - soweit möglich - auch für die Durchführung des Bürgerentscheids genutzt werden kann.
2.
Die Verwaltung soll die Neufassung der Satzung dem Rat der Stadt zur nächsten Sitzung am 03.05.2022 vorlegen.
Sachverhalt:
Die Durchführung eines Bürgerentscheids gemäß § 26 GO NRW ist eine der direktesten und wirk-mächtigsten Formen der direkten Demokratie. Die erfolgreiche Durchführung einer solchen Abstimmung hängt insbesondere von der breiten Beteiligung der Bürger*innen ab. Die Zusammenlegung mit einer der angesprochenen Wahlen kann diese Beteiligung steigern und zugleich den organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Stadt senken. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, muss die Satzung der Stadt überarbeitet werden. Für diesen Auftrag an die Verwaltung bitten wir als GRÜNE Fraktion um Zustimmung.
Anlage:
Original des Antrages
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | 220303 Antrag Änderung Bürgerentscheidssatzung (149 KB) |