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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0107  

Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 48 MH (Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg) in Mülheim an der Ruhr
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Quast, Julia (3772)
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Rogge, Peter
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
22.02.2022 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
15.03.2022 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.03.2022 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

 


Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.
  2. Der Rat der Stadt Herne beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum RFNP 48 MH (Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg)

 


Sachverhalt:
 

Der Rat der Stadt Herne hat am 29. Juni 2021 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP am 07. Mai 2021 die Aufstellung des Änderungsverfahrens 48 MH (Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg) beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 24. August bis 24. September 2021 durchgeführt. Die für den 28.01.2022 vorgesehene Sitzung des verfahrensbegleitenden Ausschusses (vbA) RFNP wurde pandemiebedingt nicht als Präsenzsitzung durchgeführt. Stattdessen findet sie im schriftlichen Verfahren statt. Ein Ergebnisprotokoll dazu wird Anfang März 2022 vorliegen. Die Einbringung der Vorlage erfolgt entsprechend vorbehaltlich einer Beschlussempfehlung durch den vbA RFNP.

Der Änderungsbereich befindet sich im Mülheimer Stadtteil Broich und umfasst eine Fläche von ca. 5,7 ha. Am nördlichen Rand des Broich-Speldorfer Waldes gelegen, kennzeichnet er den Übergang zwischen Freiraum und Siedlungsraum. Die Umgebung ist geprägt durch Waldflächen, die teilweise von locker bebauter Wohnbebauung auf großgigen und stark durchgrünten Grundstücken durchsetzt sind.

Aufgrund der bestehenden Sport- und Freizeitflächen mit untergeordneten Gebäuden ist der Änderungsbereich anthropogen überformt und baulich geprägt. Die großgigen Sportanlagen des ansässigen Hockey- und Tennisvereins sowie z.T. denkmalgeschützten Pferdehaltungs- und Reitanlagen sollen als Sport- und Freizeitstandort im RFNP gesichert werden. Gleichzeitig sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich die vorhandenen Nutzungen im Sinne einer bestandsorientierten Planung auf den bestehenden Flächen angemessen weiterentwickeln können.

Im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) ist der Änderungsbereich vollständig als Wald / Waldbereich mit der überlagernden Festlegung Regionaler Grünzug dargestellt / festgelegt. Die zeichnerische Darstellung bzw. Festlegung des Änderungsbereichs wird mit dieser Änderung in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freizeit, Erholung und Sport“ / Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen „Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“ geändert. Mit der Zweckbestimmung des SO bzw. der Zweckbindung des ASB wird die Sicherung des Sport- und Freizeitstandortes einschließlich der angemessenen Weiterentwicklung der vorhandenen Freizeit- und Sportanlagen vorgesehen. Hierbei umfasst die angemessene Weiterentwicklung den Neubau von Gebäuden vorrangig in Form von Ersatzbauten für abgängige Gebäude sowie geringfügige Erweiterungen bestehender baulicher Anlagen. Die überlagernde Festlegung Regionaler Grünzug wird im Änderungsbereich entsprechend zurückgenommen.

Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht grundlegend geändert.

 

Weiteres Verfahren

Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgt für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 und § 41 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW). Für eine Verlängerung der Regelfrist liegt kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität).

Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 und § 41 LPlG NRW sowie § 33 der Verordnung zur Durchführung des LPlG. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zum abschließenden Feststellungsbeschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Friedrichs

Stadtrat

    


Anlagen:
 

        Änderungsplan Entwurf

        Begründungsentwurf mit Umweltbericht sowie

        synoptische Darstellung der in der Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 48MH_Änderungsplan_Plankarte_Entwurf (497 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 48MH_Begrdg_Entwurf (351 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 48MH_Steckbrief_Entwurf (480 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 48MH_Synopse_Fruehz_TöB (269 KB)