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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda schlägt im Laufe der Beratungen vor, den Beschlussvorschlag nach Unterpunkt b) um folgenden Zusatz zu ergänzen:
„Die Ausschreibungsunterlagen sind vor Veröffentlichung von den zuständigen politischen Gremien zu verabschieden.“
geänderter Beschluss:
Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, ein Ausschreibungsverfahren zum Verkauf der insgesamt ca. 1.905 m² großen Fläche des ehemaligen Hallenbad Eickel aus den im Grundbuch des Amtsgerichts Herne-Wanne von Wanne-Eickel Blatt 286 eingetragenen Flurstücken
Teilfläche 1 aus dem wirtschaftlich dem Eigenbetrieb Bäder zugeordneten Anlagevermögen:
- Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 327 (Bvnr. 168), 81 m² groß,
- Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 330 (Bvnr. 171), 1.353 m² groß,
Teilfläche 2 aus dem allgemeinen städtischen Anlagevermögen:
- Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 365 (Bvnr. 191), ca. 379 m² groß,
- Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 329 (Bvnr. 170), 92 m² groß,
unter der Berücksichtigung der folgenden konzeptionellen Voraussetzungen durchzuführen:
a) die Ausschreibungsteilnehmer errichten mindestens ein, den Vorgaben der KOK[1]-Richtlinie für den Bäderbau entsprechendes, Lehrschwimmbecken mit Nebenanlagen und vermieten dieses langfristig zur Nutzung durch Schulen und Sportvereine sowie für sonstige gesundheitsfördernde und mildtätige Zwecke an die Stadt Herne oder an einen durch die Stadt Herne ausgewählten Dritten,
b) die Ausschreibungsteilnehmer realisieren an dem Standort ein Gesamtprojekt, das sowohl mit dem langfristigen Betrieb des Lehrschwimmbeckens als auch darüber hinaus gehenden wirtschaftlichen Interessen vereinbar und planungsrechtlich zulässig ist.
Die Ausschreibungsunterlagen sind vor Veröffentlichung von den zuständigen politischen Gremien zu verabschieden.
Der Auftrag an die Verwaltung wird unter dem Vorbehalt, dass der Ratsbeschluss vom 29.06.2021 (Nr. 2021/0523) aufgehoben wird, erteilt.
Der Verkauf der Flächen sowie der Abschluss eines Mietvertrages über das Lehrschwimmbecken wird dem Rat der Stadt Herne zur Beschlussfassung vorgelegt, sobald im Rahmen der Ausschreibung ein Investor sowie ein Gesamtkonzept ausgewählt und die genauen Vertragskonditionen vereinbart wurden. Die Wahl des Investors wird durch die Verwaltung unter den o. g. Voraussetzungen und nach Prüfung von wirtschaftlichen sowie städtebaulichen Interessen getroffen und in der dann vorgelegten Beschlussvorlage dargestellt.
[1] KOK = Koordinierungskreis Bäder, bestehend aus der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), dem Deutschen Schwimm-Verband e. V. (DSV) und dem Deutschen Olympischen Sportbund e. V (DOSB)
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | AfD | FDP | WfH | Piraten | UB | OB |
dafür: | 52 | 24 | 11 | 9 | - | 3 | 2 | 2 | - | - | 1 |
dagegen: | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Enthaltung: | 4 | - | - | - | 2 | - | - | - | 1 | 1 | - |