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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, ein Ausschreibungsverfahren zum Verkauf der insgesamt ca. 1.905 m² großen Fläche des ehemaligen Hallenbad Eickel aus den im Grundbuch des Amtsgerichts Herne-Wanne von Wanne-Eickel Blatt 286 eingetragenen Flurstücken
Teilfläche 1 aus dem wirtschaftlich dem Eigenbetrieb Bäder zugeordneten Anlagevermögen:
- Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 327 (Bvnr. 168), 81 m² groß,
- Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 330 (Bvnr. 171), 1.353 m² groß,
Teilfläche 2 aus dem allgemeinen städtischen Anlagevermögen:
- Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 365 (Bvnr. 191), ca. 379 m² groß,
- Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 329 (Bvnr. 170), 92 m² groß,
unter der Berücksichtigung der folgenden konzeptionellen Voraussetzungen durchzuführen:
a) die Ausschreibungsteilnehmer errichten mindestens ein, den Vorgaben der KOK[1]-Richtlinie für den Bäderbau entsprechendes, Lehrschwimmbecken mit Nebenanlagen und vermieten dieses langfristig zur Nutzung durch Schulen und Sportvereine sowie für sonstige gesundheitsfördernde und mildtätige Zwecke an die Stadt Herne oder an einen durch die Stadt Herne ausgewählten Dritten,
b) die Ausschreibungsteilnehmer realisieren an dem Standort ein Gesamtprojekt, das sowohl mit dem langfristigen Betrieb des Lehrschwimmbeckens als auch darüber hinaus gehenden wirtschaftlichen Interessen vereinbar und planungsrechtlich zulässig ist.
Der Auftrag an die Verwaltung wird unter dem Vorbehalt, dass der Ratsbeschluss vom 29.06.2021 (Nr. 2021/0523) aufgehoben wird, erteilt.
Der Verkauf der Flächen sowie der Abschluss eines Mietvertrages über das Lehrschwimmbecken wird dem Rat der Stadt Herne zur Beschlussfassung vorgelegt,
sobald im Rahmen der Ausschreibung ein Investor sowie ein Gesamtkonzept ausgewählt und die genauen Vertragskonditionen vereinbart wurden. Die Wahl des Investors wird durch die Verwaltung unter den o. g. Voraussetzungen und nach Prüfung von wirtschaftlichen sowie städtebaulichen Interessen getroffen und in der dann vorgelegten Beschlussvorlage dargestellt.
[1] KOK = Koordinierungskreis Bäder, bestehend aus der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), dem Deutschen Schwimm-Verband e. V. (DSV) und dem Deutschen Olympischen Sportbund e. V (DOSB)
Sachverhalt:
Gemäß aktuellem Lehrschwimmbeckenkonzept der Stadt Herne gibt es Ersatzbedarfe für die zum Teil abgängigen Lehrschwimmbecken an verschiedenen Schulstandorten, insbesondere auch im Umkreis des Kaufgrundstücks. Auf Grund von finanziell begrenzten Mitteln, die der Stadt Herne für solche Ersatzinvestitionen zur Verfügung stehen, und von konkurrierenden, ebenfalls zwingend erforderlichen Investitionen im Stadtgebiet, soll der Stadt Herne oder einem durch die Stadt Herne ausgewählten Dritten an dem Standort durch einen privaten Investor mindestens ein Lehrschwimmbecken bereitgestellt werden. Am 02.03.2022 tagte erstmalig der interfraktionelle Arbeitskreis „Schwimmen lernen in Herne“. Dort wurde das Vorhaben vorgestellt und positiv zur Kenntnis genommen.
Neben der Bedarfsdeckung für Lehrschwimmbecken verfolgt die Stadt Herne das Ziel, an dem Standort eine wirtschaftlich und städtebaulich ansprechende Nachnutzung des in Rede stehenden Kaufgrundstücks sicherzustellen.
Mit Ratsbeschluss vom 29.06.2021 (Nr. 2021/0523) wurde beschlossen, dass die Stadt Herne und der Eigenbetrieb Bäder Herne das im Lageplan schraffiert dargestellte Kaufgrundstück an die Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG (SEG) verkauft. Mit Schreiben vom 10.08.2021 hat die Initiative „Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel“ die Durchführung eines Bürgerbegehrens angezeigt mit dem Ziel, dass der Ratsbeschluss vom 29.06.2021 zurückgenommen wird. Nachdem das Bürgerbegehren am 30.11.2021 durch Ratsbeschluss als rechtlich zulässig erklärt wurde, wird in der Ratssitzung am 15.03.2022 über die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 29.06.2021 entschieden.
Unter der Voraussetzung, dass der Rat der Stadt Herne den Ratsbeschluss vom 29.06.2021 (Nr. 2021/0523) aufhebt, soll zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Herner Lehrschwimmbeckenkonzept und zur Erfüllung von wirtschaftlichen und städtebaulichen Vermarktungszielen der Stadt Herne das Kaufgrundstück im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens am Markt angeboten und so eine optimale Grundstücksausnutzung unter den o.g. Restriktionen im Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden. Vor dem Hintergrund, planerisch die beste Lösung zu finden, werden im Rahmen der Ausschreibung - abgesehen von den o.g. Vorgaben - keine konkreten Nutzungs- oder Bebauungsbestimmungen vorgegeben, sodass von den Projektplanern unter Berücksichtigung der Lehrschwimmbeckenvermietung ein geeignetes Ergebnis gefunden und vorgeschlagen wird.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen
Lageplan
DGK
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | WE13AmSolbad7 (553 KB) | |||
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2 | öffentlich | WE13AmSolbad7DGK5 (3525 KB) |