Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0199  

Betreff: Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2021; Freigabe zur weiteren Bewirtschaftung durch die Verwaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kaapke - 2975
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Roesler, Melanie
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
15.03.2022 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                       


Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die im Wege einer Ermächtigungsübertragung der Ansätze aus dem Jahr 2021 übertragenen Auszahlungsermächtigungen in voller Höhe zur weiteren
Bewirtschaftung durch die Verwaltung freizugeben.

                       


Sachverhalt:
r das Haushaltsjahr 2021 erfolgt eine Ermächtigungsübertragung nach den Vorschriften des § 22 KomHVO NRW i. V. m. den vom Rat der Stadt Herne am 15.02.2022 bestätigtenGrundsätzlichen Regelungen für die Ermächtigungsübertragungen i. R. des § 22 KomHVO NRW r die Stadt Herne“. Diese Ermächtigungen werden im Haushaltsjahr 2022r die Bewirtschaftung zusätzlich zu den im Haushaltsplan festgelegten Ansätzen zur Verfügung gestellt. Die gebildeten Ermächtigungsübertragungen führen zu einer Belastung des Jahres, in dem sie voraussichtlich in Anspruch genommen werden, somit erhöhen sie die Ansätze für das Jahr 2022. Andererseits hat in dieser Höhe dementsprechend keine Belastung des Haushaltsjahres 2021 stattgefunden.

Darüber hinaus wird in den Genehmigungen gemäß § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz der Bezirksregierung Arnsberg zu den Fortschreibungen der Haushaltssanierungspläne 2017 bis 20210 sowie in der aktuellen Genehmigungsverfügung des Haushaltssicherungskonzeptes 2022 u. a. stets folgender Hinweis gegeben: „Von Ermächtigungsübertragungen ist nicht oder nur zurückhaltend Gebrauch zu machen. Der Umfang der Ermächtigungsübertragungen ist mir mit dem Umsetzungsbericht zum 15. April des Folgejahres mitzuteilen.“

 

Gem. § 22 Abs. 4 KomHVO NRW i. V. m. Ziffer 3.3 des o. g. Herner Regelwerkes ist dem Rat der Stadt eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen vorzulegen. Darüber hinaus fordert die Kommunalaufsicht, dass dem Rat die Liste der Ermächtigungsübertragungen zur Beratung und Genehmigung über die tatsächliche Verwendung im Rahmen der Bewirtschaftung vorzulegen ist. Die entsprechenden Ratsbeschlüsse sind der Aufsichtsbehörde bis zur o. g Frist zur Kenntnis zu geben.

 

Ermächtigungsübertragungen im Ergebnishaushalt (siehe Anlage 2) werden aus Gründen der Haushaltskonsolidierung nur in Ausnahmefällen gebildet. Hier werden Planwerte aus 2021 i. H. v. insgesamt 8.086.598,14 Euro fortgeschrieben. Die dazugehörigen Auszahlungspositionen werden ebenfalls übertragen.

Darin enthalten sind rd. 5,7 Mio. Euro r konsumtive Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II (KInvFöG II) und 2,2 Mio. Euro aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020. Die Verzögerung der Maßnahmenumsetzung ist überwiegend begründet mit den coronabedingten Einschränkungen im Baubereich (Personal- und Materialverfügbarkeiten).

 

Im investiven Teil des Finanzhaushalts (siehe Anlage 1) wurde bei der Ermächtigungsübertragung ebenfalls ein strenger Maßstab angelegt. Im Wesentlichen erfolgte eine Übertragung nur für laufende Maßnahmen (überwiegend Fördermaßnahmen) oder Maßnahmen, für deren Durchführung eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht (überwiegend ausstehende bzw. in Prüfung befindliche Schlussrechnungen) und sofern kein ausreichender Planansatz im Jahr 2022 vorhanden ist.

 

Übertragen wurden Planansätze aus 2021 in Höhe von 44.266.614,09 Euro. Bereits fortgeschriebene Ansätze aus Vorjahren wurden in Höhe von 25.226.259,07 Euro übernommen. Insgesamt stehen 69.492.873,16 Euro in 2022 zusätzlich zur Verfügung.

 

Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um zahlreiche Fördermaßnahmen u. a. nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, dem Programm Gute Schule 2020“ und diversen Stadtumbauprogrammen. Ebenso sind die Maßnahmen der Kita-Ausbau-Strategie, Investitionen in städtische Immobilien sowie des geplanten Neubaus der Feuerwachen inkl. neuer Einsatzleitstelle berücksichtigt.

In Anlehnung an die o. g. Vorgabe der Bezirksregierung wurden erneut strenge Prüfmaßstäbe bei Bildung der Ermächtigungsübertragungen angelegt wie z. B. fristgerechte Vorlage von vollständig nachvollziehbaren, aktuellen Unterlagen als Beleg für die abgegebenen Begründungen.

Der Anstieg der Ermächtigungsübertragungen gegenüber dem Vorjahr von rd. 18,2 Mio. Euro investiv ist vorrangig durch erhebliche Verzögerungen durch die o. g. coronabedingten Einschränkungen in Baubereich entstanden.

 

Die Fachbereiche sind nach wie vor angehalten, die Ermächtigungen durch Abarbeitung zügig in Anspruch zu nehmen.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

(Stadtdirektor)

 

                        


Anlagen:
Anlage 1 Liste der Ermächtigungsübertragungen investiv

Anlage 2 Liste der Ermächtigungsübertragungen konsumtiv

 

Keine                       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich A1 - Ermächtigungsübertragungen 2021 investiv (352 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich A2 Ermächtigungsübertragungen 2021 konsumtiv (211 KB)