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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die im Wege einer Ermächtigungsübertragung der Ansätze aus dem Jahr 2021 übertragenen Auszahlungsermächtigungen in voller Höhe zur weiteren
Bewirtschaftung durch die Verwaltung freizugeben.
Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt eine Ermächtigungsübertragung nach den Vorschriften des § 22 KomHVO NRW i. V. m. den vom Rat der Stadt Herne am 15.02.2022 bestätigten „Grundsätzlichen Regelungen für die Ermächtigungsübertragungen i. R. des § 22 KomHVO NRW für die Stadt Herne“. Diese Ermächtigungen werden im Haushaltsjahr 2022 für die Bewirtschaftung zusätzlich zu den im Haushaltsplan festgelegten Ansätzen zur Verfügung gestellt. Die gebildeten Ermächtigungsübertragungen führen zu einer Belastung des Jahres, in dem sie voraussichtlich in Anspruch genommen werden, somit erhöhen sie die Ansätze für das Jahr 2022. Andererseits hat in dieser Höhe dementsprechend keine Belastung des Haushaltsjahres 2021 stattgefunden.
Darüber hinaus wird in den Genehmigungen gemäß § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz der Bezirksregierung Arnsberg zu den Fortschreibungen der Haushaltssanierungspläne 2017 bis 20210 sowie in der aktuellen Genehmigungsverfügung des Haushaltssicherungskonzeptes 2022 u. a. stets folgender Hinweis gegeben: „Von Ermächtigungsübertragungen ist nicht oder nur zurückhaltend Gebrauch zu machen. Der Umfang der Ermächtigungsübertragungen ist mir mit dem Umsetzungsbericht zum 15. April des Folgejahres mitzuteilen.“
Gem. § 22 Abs. 4 KomHVO NRW i. V. m. Ziffer 3.3 des o. g. Herner Regelwerkes ist dem Rat der Stadt eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen vorzulegen. Darüber hinaus fordert die Kommunalaufsicht, dass dem Rat die Liste der Ermächtigungsübertragungen zur Beratung und Genehmigung über die tatsächliche Verwendung im Rahmen der Bewirtschaftung vorzulegen ist. Die entsprechenden Ratsbeschlüsse sind der Aufsichtsbehörde bis zur o. g Frist zur Kenntnis zu geben.
Ermächtigungsübertragungen im Ergebnishaushalt (siehe Anlage 2) werden aus Gründen der Haushaltskonsolidierung nur in Ausnahmefällen gebildet. Hier werden Planwerte aus 2021 i. H. v. insgesamt 8.086.598,14 Euro fortgeschrieben. Die dazugehörigen Auszahlungspositionen werden ebenfalls übertragen.
Darin enthalten sind rd. 5,7 Mio. Euro für konsumtive Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II (KInvFöG II) und 2,2 Mio. Euro aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020. Die Verzögerung der Maßnahmenumsetzung ist überwiegend begründet mit den coronabedingten Einschränkungen im Baubereich (Personal- und Materialverfügbarkeiten).
Im investiven Teil des Finanzhaushalts (siehe Anlage 1) wurde bei der Ermächtigungsübertragung ebenfalls ein strenger Maßstab angelegt. Im Wesentlichen erfolgte eine Übertragung nur für laufende Maßnahmen (überwiegend Fördermaßnahmen) oder Maßnahmen, für deren Durchführung eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht (überwiegend ausstehende bzw. in Prüfung befindliche Schlussrechnungen) und sofern kein ausreichender Planansatz im Jahr 2022 vorhanden ist.
Übertragen wurden Planansätze aus 2021 in Höhe von 44.266.614,09 Euro. Bereits fortgeschriebene Ansätze aus Vorjahren wurden in Höhe von 25.226.259,07 Euro übernommen. Insgesamt stehen 69.492.873,16 Euro in 2022 zusätzlich zur Verfügung.
Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um zahlreiche Fördermaßnahmen u. a. nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, dem Programm „Gute Schule 2020“ und diversen Stadtumbauprogrammen. Ebenso sind die Maßnahmen der Kita-Ausbau-Strategie, Investitionen in städtische Immobilien sowie des geplanten Neubaus der Feuerwachen inkl. neuer Einsatzleitstelle berücksichtigt.
In Anlehnung an die o. g. Vorgabe der Bezirksregierung wurden erneut strenge Prüfmaßstäbe bei Bildung der Ermächtigungsübertragungen angelegt wie z. B. fristgerechte Vorlage von vollständig nachvollziehbaren, aktuellen Unterlagen als Beleg für die abgegebenen Begründungen.
Der Anstieg der Ermächtigungsübertragungen gegenüber dem Vorjahr von rd. 18,2 Mio. Euro investiv ist vorrangig durch erhebliche Verzögerungen durch die o. g. coronabedingten Einschränkungen in Baubereich entstanden.
Die Fachbereiche sind nach wie vor angehalten, die Ermächtigungen durch Abarbeitung zügig in Anspruch zu nehmen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
(Stadtdirektor)
Anlagen:
Anlage 1 Liste der Ermächtigungsübertragungen investiv
Anlage 2 Liste der Ermächtigungsübertragungen konsumtiv
Keine
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | A1 - Ermächtigungsübertragungen 2021 investiv (352 KB) | |||
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2 | öffentlich | A2 Ermächtigungsübertragungen 2021 konsumtiv (211 KB) |