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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/1315  

Betreff: Richtlinien über die Förderung von Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen der Digitalen Sofortausstattungsoffensive für Schulen in NRW sowie im Rahmen des „REACT-EU“
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Wiegenstein, Tel. 3822
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Gnörk, Markus
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien
10.02.2022 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.03.2022 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 2108

Bez.: Zentr. Schul-/schülerbezogene Leistungen

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

Nr.: 13

Bez.: Aufw. für Sach- und Dienstleistungen

+ 5.769.000EUR

 

 

 

- 5.769.000 EUR

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                           


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von insgesamt 5.769.000 Euro bei dem Produkt 2108 Zentr. Schul-/schülerbezogene Leistungen.

                           


Sachverhalt:
 

Mit Runderlass vom 15.10.2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung zwei weitere Richtlinien über die Förderung von Endgeräten an Schulen in NRW auf den Weg gebracht. Hierbei handelt es sich zum einen um die „Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW“ und zum anderen um die Richtlinie zur „rderung von Endgeräten im Rahmen des ,REACT-EU‘“. Durch die Inanspruchnahme beider Förderrichtlinien wird eine Vollausstattung aller Schüler*innen mit personalisierten und technisch schulgebundenen mobilen Endgeräten erreicht.  Ausnahme bilden die Berufskollegs, da der Fördergeber ausschließlich Zuwendungen für Schüler*Innen der Ausbildungsvorbereitung bereitstellt.

 

Bei beiden Richtlinien handelt es sich um eine 100 prozentige Zuwendung ohne städtischen Eigenanteil. Insgesamt ist der Stadt Herne ein Förderbudget in Höhe von 7.700.875,00 Euro, hiervon 2.173.875 Euro für die „Digitale Ausstattungsoffensive“ und 5.527.000 Euro für die „REACT-EU,“ zugewiesen worden. Hiervon können aufgrund des Verbots der Doppelförderung 5.769.000 Euro in Anspruch genommen werden.

 

Die entstehenden Mehraufwendungen sind durch Mehreinnahmen auf der o.g. Kontierung gedeckt. 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Merkendorf

Stadtrat

                            


Anlagen:
 

Stellungnahme des Kämmerers                           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2021.1315 Stellungnahme FB 21 (693 KB)