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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 2108 Bez.: Zentr. Schul-/schülerbezogene Leistungen | Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Nr.: 13 Bez.: Aufw. für Sach- und Dienstleistungen | + 5.769.000EUR
- 5.769.000 EUR
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von insgesamt 5.769.000 Euro bei dem Produkt 2108 Zentr. Schul-/schülerbezogene Leistungen.
Sachverhalt:
Mit Runderlass vom 15.10.2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung zwei weitere Richtlinien über die Förderung von Endgeräten an Schulen in NRW auf den Weg gebracht. Hierbei handelt es sich zum einen um die „Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW“ und zum anderen um die Richtlinie zur „Förderung von Endgeräten im Rahmen des ,REACT-EU‘“. Durch die Inanspruchnahme beider Förderrichtlinien wird eine Vollausstattung aller Schüler*innen mit personalisierten und technisch schulgebundenen mobilen Endgeräten erreicht. Ausnahme bilden die Berufskollegs, da der Fördergeber ausschließlich Zuwendungen für Schüler*Innen der Ausbildungsvorbereitung bereitstellt.
Bei beiden Richtlinien handelt es sich um eine 100 prozentige Zuwendung ohne städtischen Eigenanteil. Insgesamt ist der Stadt Herne ein Förderbudget in Höhe von 7.700.875,00 Euro, hiervon 2.173.875 Euro für die „Digitale Ausstattungsoffensive“ und 5.527.000 Euro für die „REACT-EU,“ zugewiesen worden. Hiervon können aufgrund des Verbots der Doppelförderung 5.769.000 Euro in Anspruch genommen werden.
Die entstehenden Mehraufwendungen sind durch Mehreinnahmen auf der o.g. Kontierung gedeckt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Merkendorf
Stadtrat
Anlagen:
Stellungnahme des Kämmerers
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 2021.1315 Stellungnahme FB 21 (693 KB) |