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Sachverhalt:
Am 15. Mai wählen wir einen neuen Landtag. Vor Ort ist die Stadt Herne dafür zuständig, diese Wahl zu organisieren und darauf zu achten, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. Wahlen müssen laut Gesetz allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchgeführt werden. In den Wahllokalen sind die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dafür verantwortlich dies zu überprüfen. Auch die Stadt Herne ist in der Verantwortung, da Sie unter anderem die Koordination der Wahllokale übernimmt und dafür verantwortlich ist die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher zu schulen.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Bei der letzten Wahl gab es eine Beschwerde eines Bürgers bzgl. einer Kamera in einem Wahllokal. Gab es seit dem Jahr 2020 darüber hinaus Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung der jeweiligen Wahlen? Wenn ja, welche genau?
2.
Nach welchen Kriterien wählt die Stadt Herne die jeweiligen Wahllokale aus?
3.
Werden die Wahllokale durch die Stadt Herne vor den Wahlen besichtigt? Wird darauf geachtet, dass sich in dem Wahllokal keinerlei Videoüberwachungstechnik befindet? Wenn nein, warum nicht?
4.
Gibt es Anweisungen an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wenn sich in dem Wahllokal
Videoüberwachungstechnik befindet? Wenn ja, wie ist die Vorgehensweise?
5.
Welche Auswirkungen hat die Corona Pandemie auf die Durchführung der anstehenden Wahl? Nach Informationen von Bürgerinnen und Bürgern ist es bei der letzten Wahl zu Vorkommnissen gekommen, dass durch die Einbahnstraßenregelungen Bürgerinnen und Bürger hinter die Wahlkabinen gelaufen sind und so den Wahlvorgang gestört haben. Wie bewertet die Stadt diese Vorkommnisse? Werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dahingehend geschult?
Anlage:
Original der Anfrage
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anfrage Organisation von Wahlen 15.03.2022 (101 KB) |