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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Organisation der Stadt Herne bei Wahlen  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 19.2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 15.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
2022/0212 Anfrage: Organisation der Stadt Herne bei Wahlen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Wind, Lars
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Am 15. Mai wählen wir einen neuen Landtag. Vor Ort ist die Stadt Herne dafür zuständig, diese Wahl zu organisieren und darauf zu achten, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. Wahlen müssen laut Gesetz allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchgeführt werden. In den Wahllokalen sind die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dafür verantwortlich dies zu überprüfen. Auch die Stadt Herne ist in der Verantwortung, da Sie unter anderem die Koordination der Wahllokale übernimmt und dafür verantwortlich ist die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher zu schulen.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.

Bei der letzten Wahl gab es eine Beschwerde eines Bürgers bzgl. einer Kamera in einem Wahllokal. Gab es seit dem Jahr 2020 darüber hinaus Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung der jeweiligen Wahlen? Wenn ja, welche genau?

 

2.

Nach welchen Kriterien wählt die Stadt Herne die jeweiligen Wahllokale aus?

 

3.

Werden die Wahllokale durch die Stadt Herne vor den Wahlen besichtigt? Wird darauf geachtet, dass sich in dem Wahllokal keinerlei Videoüberwachungstechnik befindet? Wenn nein, warum nicht?

 

4.

Gibt es Anweisungen an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wenn sich in dem Wahllokal

Videoüberwachungstechnik befindet? Wenn ja, wie ist die Vorgehensweise?

 

5.

Welche Auswirkungen hat die Corona Pandemie auf die Durchführung der anstehenden Wahl? Nach Informationen von Bürgerinnen und Bürgern ist es bei der letzten Wahl zu Vorkommnissen gekommen, dass durch die Einbahnstraßenregelungen Bürgerinnen und Bürger hinter die Wahlkabinen gelaufen sind und so den Wahlvorgang gestört haben. Wie bewertet die Stadt diese Vorkommnisse? Werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dahingehend geschult?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Eine Beschwerde eines Bürgers bezüglich einer Kamera im Wahlraum wurde nach der Kommunalwahl 2020 über das Ideen- und Beschwerdemanagement des Fachbereichs Bürgerdienste im Rahmen eines Einspruchs gegen die Gültigkeit der Wahl eingereicht, die dem Wahlprüfungsausschuss vorlag.

Eine gleich- oder anderslautende Beschwerde im Rahmen einer Wahlanfechtung mit Bezug zur letzten Wahl - der Bundestagswahl im September 2021 – liegt nicht vor und ist nicht bekannt.

 

Zu Frage 2:

Die Kriterien für die Suche und Festlegung von Wahllokalen in Herne sind bspw.:

 

- Liegt ein potentielles Lokal im jeweiligen Stimmbezirk(?)

- Wenn nein, dann im angrenzenden Stimmbezirk?

 

- keine Senioren-/Pflegeeinrichtung o. ä., um eine gesundheitliche Gefährdung

  der Bewohner*innen auszuschließen

- Vorrangige Wahllokale sind:

  • städtische Gebäude (Kitas, Schulen, vhs oder sonstige Gebäude) und Räume der städtischen Beteiligungsgesellschaften (u. a. Sparkassen)
  • private/kirchliche Einrichtungen, Kleingartenvereine etc.

 

Zu Frage 3:

Potentiell neue Wahlräume werden durch das Team Wahlen der Stadt Herne vorab regelmäßig in Augenschein genommen. Es wird auf Erreichbarkeit, Barrierefreiheit und Ausstattung geachtet, gleichwohl nicht immer alle Punkte zur vollsten Zufriedenheit (bspw. barrierefrei / barrierearm) erfüllt werden können.

Vorhandenen Kameras in Wahllokalen/Wahlräumen sind zunächst erstmal nicht erfolgskritisch für die Nutzung der Räumlichkeiten.

 

Zu Frage 4:

Entsprechend dem Erlass des Landeswahlleiters wird der Wahlvorstand regelmäßig darauf hingewiesen, dass vorhandene Kameras, die den Wahlraum ganz oder teilweise filmen, temporär zum Beispiel mit einem Zettel abgeklebt werden müssen, damit die Wahlberechtigten zweifelsfrei erkennen können, dass das Wahlgeschehen im Raum nicht gefilmt wird.

 

Der Hinweis zum Umgang mit Kameras im Wahlraum erfolgt mit Bekanntgabe des Leitfadens für Wahlvorstände, der an alle Mitglieder des Wahlvorstandes übermittelt wurde und wird. Weiter wird durch diverse Schulungsfilme, Checklisten und dem Protokoll am Wahltag die Information an die Helfer*innen herangetragen. Das Prüfen und Abkleben vorhandener Kameras ist ein Punkt, der auch im Rahmen der Vorbereitung angesprochen bzw. abgearbeitet werden muss, um den Wahlraum einzurichten. Dies ist in der Wahlniederschrift durch den Wahlvorstand regelmäßig auch zu dokumentieren und abzuzeichnen.

 

Zu Frage 5:

Die kommende Landtagswahl wird unter Corona-Vorzeichen geplant und vorbereitet und hat keine anderen Auswirkungen, wie bei den zuvor - unter Corona-Bedingungen- organisierten und durchgeführten Wahlen - der Bundestagswahl 2021 bzw. den Kommunalwahlen 2020. Mund-Nase-Bedeckungen sowie Desinfektionstücher wurden bereits beschafft, ein vorläufiges Hygienekonzept wird vorgehalten, dass auch am Tag der Wahl geändert werden kann.

Das Wähler*innen hinter eine Wahlkabine gelaufen sind und so den Vorgang gestört haben, ist hier nicht bekannt. Grundsätzlich ist die Stimmabgabe hinter der Wahlkabine vorgesehen, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Eine Stimmabgabe vor der Wahlkabine ist nicht zulässig.

 

Inwieweit es in einem oder mehreren Wahlräumen zu einer derartigen Situation kam, dass eine wahlberechtigte Person bei der Stimmabgabe durch eine andere wahlberechtigte Person hinter der Wahlkabine gestört wurde, ist weder bekannt, noch kann dies im Einzelfall heute nachvollzogen oder eine Stellungnahme abgegeben werden.

Weder Ort und Zeit noch andere näher zu benennende Umstände sind bekannt, um eine qualifizierte Stellungnahme abgeben zu können. Sollten diese nachgetragen werden, kann aufgrund des zeitlichen Abstands dies nicht mehr überprüfbar nachvollzogen werden.

Alle ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen erhalten Leitfäden und werden durch die Leitung im jeweiligen Wahlvorstand am Wahltag hinsichtlich des Ablaufs und der Regeln nochmals eingewiesen. Das Vorgehen wird in der jeweiligen Niederschrift regelmäßig protokolliert. Die Wahlvorsteher*innen bzw. stellvertretenden Wahlvorsteher*innen sind im jeweiligen Wahlraum für den ordnungsgemäßen Ablauf vor Ort verantwortlich und wurden und werden regelmäßig informiert, dass nur eine Hilfsperson oder Kleinstkinder ggf. mit hinter die Kabine dürfen - sonst keine weitere Person - um das Wahlgeheimnis zu wahren.

Auch wurden die Teams für einen ordnungsgemäßen Ablauf für die letzten Wahlen aufgestockt, um eine Überlastung einzelner Personen und ein mögliches „Durcheinander“ in manchen denkbaren Situationen – auszuschließen.

Inwieweit eine wahlberechtigte Person die Anweisung des Wahlvorstandes ggf. nicht oder nicht richtig verstanden hat und selbständig ohne Freigabe loslief – oder die Anweisung nicht oder nicht verständlich ausgesprochen wurde - kann weder ausgeschlossen noch mit Sicherheit gesagt werden.

Die Wahlvorstände werden regelmäßig angehalten, klare sachliche Ansagen an die Wahlhelfer*innen und die Wahlberechtigten zu tätigen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.