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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilförderung
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7111114 Bez.: Multifunktionshalle Hölkeskampring | Nr.: 8 Bez.: Auszahlung von Baumaßnahmen |
-8.455.000,00 Euro |
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7111114 Bez.: Multifunktionshalle Hölkeskampring | Nr.: 1 Bez.: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen |
3.928.000,00 Euro |
Best case
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7111114 Bez.: Multifunktionshalle Hölkeskampring | Nr.: 8 Bez.: Auszahlung von Baumaßnahmen |
-8.455.000,00 Euro |
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7111114 Bez.: Multifunktionshalle Hölkeskampring | Nr.: 1 Bez.: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen |
6.355.300,00 Euro |
Worst case
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7111114 Bez.: Multifunktionshalle Hölkeskampring | Nr.: 8 Bez.: Auszahlung von Baumaßnahmen |
-8.455.000,00 Euro |
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7111114 Bez.: Multifunktionshalle Hölkeskampring | Nr.: 1 Bez.: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen |
0,00 Euro |
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Kosten für die Errichtung der Multifunktionshalle i.H.v. bis zu 8,45 Mio. Euro aus städtischen Haushaltsmitteln bereitzustellen. Hiermit verbunden ist die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung mit entsprechender Deckung im Haushalts-jahr 2022 i.H.v. 3.550.000 Euro.
Sachverhalt:
Die BV Herne-Mitte hat am 26.11.2020 die Errichtung einer Multifunktionshalle am Hölkeskampring als Ersatz für die Schwimm- und Sporthalle beschlossen (Vorlage 2020/0828). Zu diesem Zeitpunkt lag ein Zuwendungsbescheid aus Fördermitteln des Stadtumbaus Herne-Mitte i.H.v. 4,9 Mio. Euro (förderfähige Kosten) für die Sanierung der Schwimm- und Sporthalle Hölkeskampring vor. Für diesen Bescheid hat der Fördermittelgeber nach o.g. Beschluss auf Bitten der Stadt Herne im Januar 2021 den Zuwendungszweck in „Ersatzneubau einer Multifunktionshalle sowie die Errichtung von Quartierssportelementen“ geändert.
Der Zuwendungsbescheid wurde vom Fördergeber unter der Voraussetzung geändert, dass der bestehende Kostenrahmen eingehalten wird und die Maßnahme innerhalb des Bewil-ligungs- und Durchführungszeitraumes (31.12.2023) abgeschlossen und abgerechnet werden kann.
In Vorbereitung der Neubaumaßnahme begann der Rückbau der alten Schwimm- und Sporthalle im 3. Quartal 2021. Im Zuge der fortschreitenden Planungen für die Multi-funktionshalle wurde im November 2021 dem FB 26 eine Aktualisierung der Kostenberechnung durch den Objektplaner übergeben. Im Vergleich zu den bisher bekannten Baukosten beinhaltete diese Kostenberechnung erhebliche Kostensteigerungen.
Die aktuelle Kostenermittlung vom Februar 2022 weist Herstellungskosten in Höhe von 7,95 Mio. Euro auf. Zuzüglich 500.000 € für nicht förderfähige Außenanlagen belaufen sich die prognostizierten Gesamtkosten des Bauvorhabens somit auf 8,45 Mio. Euro. Dies bedeutet gegenüber den förderfähigen Kosten des o.g. Förderbescheides (4,9 Mio. Euro) eine Kostenmehrung i.H.v. 3,05 Mio. Euro.
Mit Bekanntwerden der Kostensteigerung wurden alle anstehenden Vergabeverfahren angehalten und Gespräche mit dem Fördergeber aufgenommen. Aktuell besteht dadurch eine prognostizierte Verzögerung in der Fertigstellung des Bauvorhabens von 9-12 Monaten.
Neben den Mehrkosten wurde dem Fördergeber daher auch mitgeteilt, dass die Fertigstellung nicht zum Ende des Durchführungszeitraums am 31.12.2023 erreicht werden kann. Zu diesem Stichtag endet jedoch das Förderprogramm, das sich aus Landes- und Bundesmitteln zusammensetzt und somit nicht der alleinigen Entscheidungshoheit des Landes NRW unterliegt.
Die derzeit laufenden Gespräche mit dem Fördergeber zielen zunächst auf eine mögliche Verlängerung des Durchführungszeitraums bis zum 31.12.2024 ab. Zugleich wird nach Wegen gesucht, auch die Förderung der Mehrkosten zu erreichen. Ggf. sind im Gespräch mit dem Fördergeber auch weitere Szenarien möglich.
Da derzeit keine Entscheidung des Fördermittelgebers absehbar ist, sind drei denkbare Alternativen in den finanziellen Auswirkungen dargestellt.
1. Teilförderung auf Grundlage des erteilten Förderbescheides. In diesem Fall würde der Haushalt der Stadt mit Eigenanteilen von 4.527.000 Euro belastet werden. Das entspricht einer Mehrbelastung des Haushaltes auf Basis der Planung 2022 von 2,98 Mio. Euro.
2. Im best case würde der Förderbescheid auf die Höhe der förderfähigen Kosten erhöht, so dass ein Eigenanteil von 2.099.000 Euro zu leisten wäre. Das entspricht einer Mehrbelastung des Haushaltes auf Basis der Planung 2022 von 0,55 Mio. Euro
3. Im worst case würde der erteilte Förderbescheid zurückgenommen. Der Haushalt müsste die gesamten Auszahlungen von 8.454.000 Euro aus eigenen Mitteln finanzieren. Das entspricht einer Mehrbelastung des Haushaltes auf Basis der Planung 2022 von 6,9 Mio. Euro.
Um jedoch die Fertigstellung zum 31.12.2024 nicht zu gefährden, ist es, u.a. aus Vergabe-rechtsgründen, erforderlich, mit der Beauftragung der nächsten Planungsschritte nicht mehr länger zu warten.
Ursachen für die Kostensteigerungen:
1. Allgemein
Durch die langjährige Hochkonjunktur in der Baubranche zeichnen sich seit Jahren steigende Preise für Bauleistungen ab. Des Weiteren haben politische und finanzwirtschaftliche Entscheidungen/ Entwicklungen, sowie die Corona-Pandemie, national als auch international ein dynamisches Wachstum auf die Bauwirtschaft ausgeübt.
Seit dem Frühjahr 2021 kommt die stark wachsende Nachfrage auf den Märkten für Rohstoffe und Baumaterialien hinzu. Aufgrund von Engpässen und gleichzeitig hoher Nachfrage ist davon auszugehen, dass die Baupreise ihr hohes Niveau halten und sie zukünftig noch weiter steigen werden.
Grundsätzlich sind wesentliche Preissteigerungen bei Roh- und Baustoffen wie Mineralölerzeugnisse, seltenen Erden, Stahl, Holz und Holzwerkstoffe, Beton, Dämmstoffen, sowie bei Halbeitern und Elektronikbauteilen zu verzeichnen. Die Ursachen sind u. a. ein pandemiebedingtes, weltweites Herunterfahren der Produktionskapazitäten. Zeitgleich ist China als größter Containermarkt und Umschlagplatz ausgefallen. Wichtige Rohstoffe, Produkte und Bauteile können nicht verschifft werden. Dies führt unweigerlich zur Unterbrechung der Lieferketten z.B. bei Stahl, Aluminium, Holz und Elektronikbauteilen. Das späte und verzögerte Hochfahren der Kapazitäten verlief zudem asynchron zur ohnehin steigenden Nachfrageentwicklung. Im direkten Zusammenhang stehen auch höhere Fracht- und Transportkosten. Diese sind zudem noch auf den Anstieg des Rohölpreises zurückzuführen. Gleichzeitig schlagen schnell gestiegene Energiekosten und die CO2-Bepreisung, vor allem für energieintensive Produktionsverfahren wie in der Metall - und Zementindustrie, neben Tarifabschlüssen der jüngeren Zeit zu Buche.
Mit einer Stabilisierung der Lage ist zwar zu rechnen; mit einer kurzfristigen Senkung des Preisniveaus jedoch nicht. Verfügbarkeiten und Lieferengpässe führen daher weiterhin zur weltweit anhaltenden, angespannten Marktsituation.
Folglich sind im nahen Umfeld, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe mit dem Problem konfrontiert, dass sie vermehrt Vertragsleistungen übernehmen und gleichzeitig mit stark steigenden Selbstkosten rechnen müssen. Vor allem bei einem hohen Materialkostenanteil kann die Beschaffung von Baustoffen und -produkten zu Verlusten führen. Als Folge davon kalkulieren viele Auftragnehmer die Preisrisiken bei der Angebotserstellung mit ein. Bei hohen Angebotspreisen steigt zudem die Gefahr, dass Angebote nicht eingereicht werden. Ergänzend dazu erhöht sich das Risiko, dass beauftragte Unternehmen Preissteigerungen für bestimmte Materialien anmelden und diese geltend machen.
2. Neubau Multifunktionshalle
Beim aktuellen Bauvorhaben können zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der aktuell vorliegenden Erkenntnisse die Kostensteigerungen auf folgende Umstände zurückgeführt werden:
• Ergebnis der Corona-Pandemie aufgrund der Unterbrechung und Engpässe in den Lieferketten, sowie der steigenden Nachfrage für Baustoffe, Mineralölerzeugnisse, Seltenen Erden, Stahl, Holz/ Holzwerkstoffe, Beton, Dämmstoffe, sowie Halbeitern und Elektronikbauteilen.
• Maßnahmen zur Rückhaltung bzw. Drosselung des anfallenden Oberflächenwassers vor Einleitung in das bestehende städtische Kanalsystem als Folge der zunehmenden Starkregenvorkommen und Überflutungsereignisse. Nach geltendem Recht wird daher der Bau eines Stauraumkanals (ca. 35m Länge) für die anfallenden Oberflächenwassermengen erforderlich. Ergänzend dazu sind Retentionsflächen, sowie die Herstellung einer extensiven Begrünung auf allen Dachflächen zur Rückhaltung bzw. Drosselung des Oberflächenwassers bei der Auslegung des Stauraumkanals zu berücksichtigen.
Diese Anforderungen haben direkte Auswirkung auf das Tragwerk des Gebäudes. Aufgrund der erhöhten Lasten durch die Retentionsflächen ergeben sich auch höhere Anforderungen sowohl an die Gründung und Rüttelpfähle, als auch an die Decken- und Wandstärken.
• höhere Anforderungen an die Blend- und Sonnenschutzmaßnahmen der Glasfassaden im Rahmen des sommerlichen Wärmeschutzes. Dieser ist bisher unberücksichtigt geblieben.
• mangelnde Verfügbarkeiten bei Elektrobauteilen,
• zusätzliche Anforderungen an die IT-Sicherheit (Hackerangriffe),
• gestiegene Anforderungen an die Trinkwasserhygiene und an effiziente Lüftungsan-lagen (Filter etc.).
• Anforderungen an die allgemeine Sicherheit des Gebäudes, z.B. Brand- und Ein-bruchmelde-/ Alarmierungsanlagen, die bisher nicht ausreichend berücksichtigt waren
• Gebäudesensorik, Mess- und Regeltechnik: Engpässe bei den Elektrobauteilen/ Halbleitern
Die gestiegenen Kosten zur Errichtung des Gebäudes stehen in direkter Abhängigkeit zu den Honorar- und Planungskosten. Steigende anrechenbare Kosten haben zur Folge, dass auch die Honorarkosten der Ingenieure (z.B. Objektplaner, Tragwerksplaner und Planer der Technischen Gebäudeausrüstung) steigen.
Gemäß § 41 Abs. 1 lit. h) Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 11 Abs. 3 der Haushaltssatzung obliegt dem Rat der Stadt die Zustimmung zu außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen.
Mit diesem Beschluss sichert der Rat verbindlich die Gesamtfinanzierung der Maßnahme von – im beschriebenen worst case ohne Förderung – bis zu 8,45 Mio. Euro in Form einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung 2022 i.H.v. 3,55 Mio. Euro, sowie der damit einher- und hinausgehenden, neu zu veranschlagenden Haushaltsansätze im Haushaltsplanverfahren 2023 für die Haushaltsjahre 2023 ff.
In Höhe ggf. wegfallender Förderbeträge und damit korrespondierender steigender zu finanzierender Eigenanteile stünden demzufolge dann Finanzierungsmöglichkeiten von bis zu 6,9 Mio. Euro für andere notwendige Investitionen in den Jahren 2023/2024 nicht zur Verfügung.
Eine Deckung für die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 3,55 Mio. Euro ist gegeben.
Aufgrund des befristeten Durchführungszeitraumes erfolgt eine unmittelbare Beschlussfassung, ohne Vorberatung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien, durch den Rat der Stadt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlage:
Stellungnahme des Kämmerers
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1 | öffentlich | Kämmerererklärung Multifunktionshalle Hölkeskampring (91 KB) |