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Ratsinformationssystem

Auszug - Bürgerbegehren "Für das Hallenbad Eickel" Hier: Abschlussentscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch Erreichen des Quorums und Entscheidung in der Sache  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 15.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
2022/0177 Bürgerbegehren "Für das Hallenbad Eickel"
Hier: Abschlussentscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch Erreichen des Quorums und Entscheidung in der Sache
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Hudziak, Bianca
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Hudziak, Bianca
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda lässt über die Punkte 1. und 2. Des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen.

 

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass das notwendige Quorum erreicht und das Bürgerbegehren „Für das Hallenbad Eickel“ zulässig ist.

 

  1. Der Rat der Stadt entspricht dem zulässigen Bürgerbegehren „Für das Hallenbad Eickel“.

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Ratsbeschluss vom 29.06.2021, Vorlage 2021/0523 „Verkauf des Grundstücks Am Solbad 7/7a (ehemaliges Hallenbad Eickel) an die Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG“, wird aufgehoben und der Verkauf des Grundstücks ggf. rückabgewickelt.

 

 


Abstimmungsergebnis zu 1.:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

56

24

11

9

2

3

2

2

1

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

44

24

11

-

2

3

-

1

1

1

1

dagegen:

10

-

-

9

-

-

-

1

-

-

-

Enthaltung:

2

-

-

-

-

-

2

-

-

-

-