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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Wegfall von energetischen Bau-/Sanierungsvorhaben  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 19.3
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 15.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
2022/0154 Anfrage: Wegfall von energetischen Bau-/Sanierungsvorhaben
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:WfH Ratsgruppe
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Drei Förderprogramme der bundeseigenen KfW wurden mit sofortiger Wirkung beendet: Neubauförderungen für das „Effizienzhaus/-gebäude 55“ und „40“ sowie für energetische Sanierungen. Für das EH55 soll es nach Plänen der Bundesregierung keine vergleichbare Nachfolgeförderung mehr geben. Betroffen sind nach Pressemeldungen neben privaten auch kommunalen Bauherren.

Bauträger könnten ausbleibende Fördermittel preislich an Endkunden weiterreichen. „Der Förderstopp bedroht Bauvorhaben im ganzen Land, verunsichert Eigentümer und sorgt letztlich für Mietsteigerungen“, Zitate Landesbauministerin Ina Scharrenbach). Durch den Förderstopp könnten rund 300.000 Wohnungen in Deutschland nicht wie geplant gebaut oder modernisiert werden. 

 

1.

Sind städtische und private aktuelle Bau- und/oder Sanierungsvorhaben von besagten Förderstopps betroffen? Falls ja: Bitte schlüsseln Sie grob auf, um welche konkreten Bau- und/oder Sanierungsvorhaben es sich handelt und in welchem Ausmaß Beeinträchtigungen (Teuerungen, Verzögerungen etc.) zu rechnen ist.

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt:

 

Im Sommer 2021 hat die Bundesregierung verkündet, dass der BEG-Förderbestandteil von Neubauprojekten im KfW-55/EE-Standard am 31.01.2022 ausläuft. Da sie in der Gebäudesanierung ein besonders großes Einsparpotenzial von CO2 sah, sollte der Fokus verstärkt auf Maßnahmen zur Einsparung von CO2-Emissionen liegen.

 

Aufgrund der stark erhöhten Anzahl von Anträgen wurden die Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verbraucht und die Förderung wurde am 24.01.2022 gestoppt. Zunächst konnten für alle drei KfW-Programmbereiche (Effizienzhaus / -gebäude 55 im Neubau, Effizienzhaus / -gebäude 40 im Neubau und Energetische Sanierung) keine neuen Anträge für Fördermittel mehr gestellt werden.

 

Nachdem die Bundesregierung weitere Mittel zur Verfügung gestellt hat, können seit Dienstag, dem 22.02.2022 über die KfW wieder Anträge zur energetischen Sanierung (mit unveränderten Förderbedingungen als Darlehen oder Zuschuss) gestellt werden.

 

Anträge für Effizienzhäuser/-Gebäude im Neubau, die bis zum 23.01.2022 eingegangen sind, werden wieder geprüft und beschieden und die Förderung von Effizienzhäusern / -gebäuden 40 im Neubau wird neu aufgesetzt. Das entsprechende Programm wird derzeit in der Bundesregierung abgestimmt.

 

Da der EH 55 Standard im Neubau als gesetzlicher Mindeststandard eingeführt werden soll, entfällt die Möglichkeit der BEG-Förderung für Effizienzhäuser / -gebäude 55 ersatzlos. Das zuvor für den 31.01.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wurde auf den 24.01.2022 vorgezogen. Somit können Bauvorhaben für Effizienzhäuser / -gebäude 55, deren Antragstellung zwischen dem 24.01.2022 und 31.01.2022 geplant war, keine Förderung mehr in Anspruch nehmen.

 

Die Verwaltung hat – insbesondere aus dem Beratungsgeschehen der Wohnraumförderung – keine Kenntnis davon, dass die Durchführung von aktuellen privaten Bau- und/oder Sanierungsvorhaben aufgrund des zwischenzeitlichen Förderstopps gefährdet ist.

 

Ebenso sind keine laufenden oder derzeitig geplanten städtischen Maßnahmen von dem Förderstopp betroffen.