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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Rates der Stadt  

Bezeichnung: des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Di, 15.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Dringlichkeitsantrag: Städtepartnerschaft mit Belgorod ruhen lassen    
Ö 2  
Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2021; Freigabe zur weiteren Bewirtschaftung durch die Verwaltung
Enthält Anlagen
2022/0199  
Ö 3  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Klage gegen den Festsetzungsbescheid zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2022
Enthält Anlagen
2022/0158  
Ö 4  
wewole STIFTUNG e.V. - Organbesetzungen
2022/0176  
Ö 5  
Bürgerbegehren "Für das Hallenbad Eickel" Hier: Abschlussentscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch Erreichen des Quorums und Entscheidung in der Sache
2022/0177  
Ö 6  
Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Verkauf der Flächen des ehemaligen Hallenbad Eickel, Am Solbad 7 / 7 a, an einen Investor zur langfristigen Anmietung von mind. einem Lehr-schwimmbecken durch die Stadt Herne
Enthält Anlagen
2022/0227  
Ö 7  
Neubau einer Multifunktionshalle als Ersatz für die vorherige Sport- und Schwimmhalle Hölkeskampring im Stadtbezirk Herne-Mitte hier: Bereitstellung von erforderlichen Haushaltsmitteln
Enthält Anlagen
2022/0198  
Ö 8  
Richtlinien über die Förderung von Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen der Digitalen Sofortausstattungsoffensive für Schulen in NRW sowie im Rahmen des „REACT-EU“ Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2022
Enthält Anlagen
2021/1315  
Ö 9  
Richtlinien über die Förderung von Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW sowie im Rahmen des „REACT-EU“
Enthält Anlagen
2021/1316  
Ö 10  
Aufhebung Vorkaufsrechtssatzung für verwahrloste Immobilien
Enthält Anlagen
2021/1323  
Ö 11  
Stellungnahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan Ruhr
Enthält Anlagen
2022/0102  
Ö 12  
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Teilungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03 BO (Berliner Straße / Ottostraße) und Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03a BO (Berliner Straße) in Bochum
Enthält Anlagen
2022/0105  
Ö 13  
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 41 MH(Oberheidstraße) in Mülheim an der Ruhr
Enthält Anlagen
2022/0106  
Ö 14  
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 48 MH (Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg) in Mülheim an der Ruhr
Enthält Anlagen
2022/0107  
Ö 15  
Ersatzwahl für den Naturschutzbeirat (Imkerei)
2022/0185  
Ö 16  
Antrag: Neufassung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gem. § 26 GO NRW
Enthält Anlagen
2022/0217  
Ö 17  
Antrag: Informelle Einwohner*innenbeteiligung Hallenbad Eickel
Enthält Anlagen
2022/0224  
Ö 18  
Antrag: Umsetzung "Tag des Blaulichts" in der Stadt Herne und der Öffentlichkeit
Enthält Anlagen
2022/0222  
Ö 19  
Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 19.1  
Anfrage: Wanne 2020+
Enthält Anlagen
2022/0213  
Ö 19.2  
Anfrage: Organisation der Stadt Herne bei Wahlen
Enthält Anlagen
2022/0212  
    15.03.2022 - Rat der Stadt
    Ö 19.2 - zur Kenntnis genommen
   

Sachverhalt:
 

Am 15. Mai wählen wir einen neuen Landtag. Vor Ort ist die Stadt Herne dafür zuständig, diese Wahl zu organisieren und darauf zu achten, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. Wahlen müssen laut Gesetz allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchgeführt werden. In den Wahllokalen sind die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dafür verantwortlich dies zu überprüfen. Auch die Stadt Herne ist in der Verantwortung, da Sie unter anderem die Koordination der Wahllokale übernimmt und dafür verantwortlich ist die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher zu schulen.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.

Bei der letzten Wahl gab es eine Beschwerde eines Bürgers bzgl. einer Kamera in einem Wahllokal. Gab es seit dem Jahr 2020 darüber hinaus Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung der jeweiligen Wahlen? Wenn ja, welche genau?

 

2.

Nach welchen Kriterien wählt die Stadt Herne die jeweiligen Wahllokale aus?

 

3.

Werden die Wahllokale durch die Stadt Herne vor den Wahlen besichtigt? Wird darauf geachtet, dass sich in dem Wahllokal keinerlei Videoüberwachungstechnik befindet? Wenn nein, warum nicht?

 

4.

Gibt es Anweisungen an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wenn sich in dem Wahllokal

Videoüberwachungstechnik befindet? Wenn ja, wie ist die Vorgehensweise?

 

5.

Welche Auswirkungen hat die Corona Pandemie auf die Durchführung der anstehenden Wahl? Nach Informationen von Bürgerinnen und Bürgern ist es bei der letzten Wahl zu Vorkommnissen gekommen, dass durch die Einbahnstraßenregelungen Bürgerinnen und Bürger hinter die Wahlkabinen gelaufen sind und so den Wahlvorgang gestört haben. Wie bewertet die Stadt diese Vorkommnisse? Werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dahingehend geschult?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Eine Beschwerde eines Bürgers bezüglich einer Kamera im Wahlraum wurde nach der Kommunalwahl 2020 über das Ideen- und Beschwerdemanagement des Fachbereichs Bürgerdienste im Rahmen eines Einspruchs gegen die Gültigkeit der Wahl eingereicht, die dem Wahlprüfungsausschuss vorlag.

Eine gleich- oder anderslautende Beschwerde im Rahmen einer Wahlanfechtung mit Bezug zur letzten Wahl - der Bundestagswahl im September 2021 – liegt nicht vor und ist nicht bekannt.

 

Zu Frage 2:

Die Kriterien für die Suche und Festlegung von Wahllokalen in Herne sind bspw.:

 

- Liegt ein potentielles Lokal im jeweiligen Stimmbezirk(?)

- Wenn nein, dann im angrenzenden Stimmbezirk?

 

- keine Senioren-/Pflegeeinrichtung o. ä., um eine gesundheitliche Gefährdung

  der Bewohner*innen auszuschließen

- Vorrangige Wahllokale sind:

  • städtische Gebäude (Kitas, Schulen, vhs oder sonstige Gebäude) und Räume der städtischen Beteiligungsgesellschaften (u. a. Sparkassen)
  • private/kirchliche Einrichtungen, Kleingartenvereine etc.

 

Zu Frage 3:

Potentiell neue Wahlräume werden durch das Team Wahlen der Stadt Herne vorab regelmäßig in Augenschein genommen. Es wird auf Erreichbarkeit, Barrierefreiheit und Ausstattung geachtet, gleichwohl nicht immer alle Punkte zur vollsten Zufriedenheit (bspw. barrierefrei / barrierearm) erfüllt werden können.

Vorhandenen Kameras in Wahllokalen/Wahlräumen sind zunächst erstmal nicht erfolgskritisch für die Nutzung der Räumlichkeiten.

 

Zu Frage 4:

Entsprechend dem Erlass des Landeswahlleiters wird der Wahlvorstand regelmäßig darauf hingewiesen, dass vorhandene Kameras, die den Wahlraum ganz oder teilweise filmen, temporär zum Beispiel mit einem Zettel abgeklebt werden müssen, damit die Wahlberechtigten zweifelsfrei erkennen können, dass das Wahlgeschehen im Raum nicht gefilmt wird.

 

Der Hinweis zum Umgang mit Kameras im Wahlraum erfolgt mit Bekanntgabe des Leitfadens für Wahlvorstände, der an alle Mitglieder des Wahlvorstandes übermittelt wurde und wird. Weiter wird durch diverse Schulungsfilme, Checklisten und dem Protokoll am Wahltag die Information an die Helfer*innen herangetragen. Das Prüfen und Abkleben vorhandener Kameras ist ein Punkt, der auch im Rahmen der Vorbereitung angesprochen bzw. abgearbeitet werden muss, um den Wahlraum einzurichten. Dies ist in der Wahlniederschrift durch den Wahlvorstand regelmäßig auch zu dokumentieren und abzuzeichnen.

 

Zu Frage 5:

Die kommende Landtagswahl wird unter Corona-Vorzeichen geplant und vorbereitet und hat keine anderen Auswirkungen, wie bei den zuvor - unter Corona-Bedingungen- organisierten und durchgeführten Wahlen - der Bundestagswahl 2021 bzw. den Kommunalwahlen 2020. Mund-Nase-Bedeckungen sowie Desinfektionstücher wurden bereits beschafft, ein vorläufiges Hygienekonzept wird vorgehalten, dass auch am Tag der Wahl geändert werden kann.

Das Wähler*innen hinter eine Wahlkabine gelaufen sind und so den Vorgang gestört haben, ist hier nicht bekannt. Grundsätzlich ist die Stimmabgabe hinter der Wahlkabine vorgesehen, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Eine Stimmabgabe vor der Wahlkabine ist nicht zulässig.

 

Inwieweit es in einem oder mehreren Wahlräumen zu einer derartigen Situation kam, dass eine wahlberechtigte Person bei der Stimmabgabe durch eine andere wahlberechtigte Person hinter der Wahlkabine gestört wurde, ist weder bekannt, noch kann dies im Einzelfall heute nachvollzogen oder eine Stellungnahme abgegeben werden.

Weder Ort und Zeit noch andere näher zu benennende Umstände sind bekannt, um eine qualifizierte Stellungnahme abgeben zu können. Sollten diese nachgetragen werden, kann aufgrund des zeitlichen Abstands dies nicht mehr überprüfbar nachvollzogen werden.

Alle ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen erhalten Leitfäden und werden durch die Leitung im jeweiligen Wahlvorstand am Wahltag hinsichtlich des Ablaufs und der Regeln nochmals eingewiesen. Das Vorgehen wird in der jeweiligen Niederschrift regelmäßig protokolliert. Die Wahlvorsteher*innen bzw. stellvertretenden Wahlvorsteher*innen sind im jeweiligen Wahlraum für den ordnungsgemäßen Ablauf vor Ort verantwortlich und wurden und werden regelmäßig informiert, dass nur eine Hilfsperson oder Kleinstkinder ggf. mit hinter die Kabine dürfen - sonst keine weitere Person - um das Wahlgeheimnis zu wahren.

Auch wurden die Teams für einen ordnungsgemäßen Ablauf für die letzten Wahlen aufgestockt, um eine Überlastung einzelner Personen und ein mögliches „Durcheinander“ in manchen denkbaren Situationen – auszuschließen.

Inwieweit eine wahlberechtigte Person die Anweisung des Wahlvorstandes ggf. nicht oder nicht richtig verstanden hat und selbständig ohne Freigabe loslief – oder die Anweisung nicht oder nicht verständlich ausgesprochen wurde - kann weder ausgeschlossen noch mit Sicherheit gesagt werden.

Die Wahlvorstände werden regelmäßig angehalten, klare sachliche Ansagen an die Wahlhelfer*innen und die Wahlberechtigten zu tätigen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. 

Ö 19.3  
Anfrage: Wegfall von energetischen Bau-/Sanierungsvorhaben
Enthält Anlagen
2022/0154  
Ö 19.4  
Anfrage: Nachfrage zur Baustelle Rhein-Herne-Kanal
Enthält Anlagen
2022/0214  
Ö 19.5  
Anfrage: Erstattung von nicht beglichenen Abschiebekosten an die Stadt Herne durch das Land NRW
Enthält Anlagen
2022/0151  
Ö 19.6  
Anfrage: Erreichbarkeit Bürgerämter; hier: Ausländeramt
Enthält Anlagen
2022/0211  
Ö 20  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
N 1     Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG); Geschäftsführungsangelegenheiten      
N 2     Zustimmung zur Nutzungskonzeption des potenziellen Käufers der Immobilie Bebelstraße 25 in Herne (ehemalige Polizeiinspektion Herne)      
N 3     chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip GmbH) - Geschäftsführungsangelegenheiten      
N 4     Bürgschaftserklärung gegenüber dem Eisenbahnbundesamt zugunsten der Terminal Infrastrukturgesellschaft Herne mbH (TIH)      
N 5     Anfragen der Stadtverordneten      
N 6     Mitteilungen des Oberbürgermeisters