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Als Vertreterin in das Kuratorium des Vereins "wewole STIFTUNG e.V." wird ab dem 01. April 2022
anstelle von Frau Eva Neweling*
Frau Ulrike Sorge*
* Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete
(§ 113 Abs. 2 GO NRW)
bestellt.
Die Bestellung der Vertreterin der Stadt gilt für die verbleibende Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine Vertreterin aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet ihre Bestellung als Vertreterin der Stadt.
15.03.2022 - Rat der Stadt
Ö 4 - beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
Als Vertreterin in das Kuratorium des Vereins "wewole STIFTUNG e.V." wird ab dem 01. April 2022
anstelle von Frau Eva Neweling*
Frau Ulrike Sorge*
* Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete
(§ 113 Abs. 2 GO NRW)
bestellt.
Die Bestellung der Vertreterin der Stadt gilt für die verbleibende Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine Vertreterin aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet ihre Bestellung als Vertreterin der Stadt.
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