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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Dringlichkeitsantrag: Städtepartnerschaft mit Belgorod ruhen lassen | |||||
Ö 2 | Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2021; Freigabe zur weiteren Bewirtschaftung durch die Verwaltung | 2022/0199 | ||||
Ö 3 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Klage gegen den Festsetzungsbescheid zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 | 2022/0158 | ||||
Ö 4 | wewole STIFTUNG e.V. - Organbesetzungen | 2022/0176 | ||||
Ö 5 | Bürgerbegehren "Für das Hallenbad Eickel" Hier: Abschlussentscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch Erreichen des Quorums und Entscheidung in der Sache | 2022/0177 | ||||
Ö 6 | Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Verkauf der Flächen des ehemaligen Hallenbad Eickel, Am Solbad 7 / 7 a, an einen Investor zur langfristigen Anmietung von mind. einem Lehr-schwimmbecken durch die Stadt Herne | 2022/0227 | ||||
Ö 7 | Neubau einer Multifunktionshalle als Ersatz für die vorherige Sport- und Schwimmhalle Hölkeskampring im Stadtbezirk Herne-Mitte hier: Bereitstellung von erforderlichen Haushaltsmitteln | 2022/0198 | ||||
Ö 8 | Richtlinien über die Förderung von Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen der Digitalen Sofortausstattungsoffensive für Schulen in NRW sowie im Rahmen des „REACT-EU“ Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2022 | 2021/1315 | ||||
Ö 9 | Richtlinien über die Förderung von Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW sowie im Rahmen des „REACT-EU“ | 2021/1316 | ||||
Ö 10 | Aufhebung Vorkaufsrechtssatzung für verwahrloste Immobilien | 2021/1323 | ||||
Ö 11 | Stellungnahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan Ruhr | 2022/0102 | ||||
Ö 12 | Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Teilungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03 BO (Berliner Straße / Ottostraße) und Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03a BO (Berliner Straße) in Bochum | 2022/0105 | ||||
Ö 13 | Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 41 MH(Oberheidstraße) in Mülheim an der Ruhr | 2022/0106 | ||||
Ö 14 | Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 48 MH (Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg) in Mülheim an der Ruhr | 2022/0107 | ||||
Ö 15 | Ersatzwahl für den Naturschutzbeirat (Imkerei) | 2022/0185 | ||||
Ö 16 | Antrag: Neufassung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gem. § 26 GO NRW | 2022/0217 | ||||
Ö 17 | Antrag: Informelle Einwohner*innenbeteiligung Hallenbad Eickel | 2022/0224 | ||||
Ö 18 | Antrag: Umsetzung "Tag des Blaulichts" in der Stadt Herne und der Öffentlichkeit | 2022/0222 | ||||
Ö 19 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
Ö 19.1 | Anfrage: Wanne 2020+ | 2022/0213 | ||||
Ö 19.2 | Anfrage: Organisation der Stadt Herne bei Wahlen | 2022/0212 | ||||
Ö 19.3 | Anfrage: Wegfall von energetischen Bau-/Sanierungsvorhaben | 2022/0154 | ||||
15.03.2022 - Rat der Stadt | ||||||
Ö 19.3 - zur Kenntnis genommen | ||||||
Sachverhalt: Drei Förderprogramme der bundeseigenen KfW wurden mit sofortiger Wirkung beendet: Neubauförderungen für das „Effizienzhaus/-gebäude 55“ und „40“ sowie für energetische Sanierungen. Für das EH55 soll es nach Plänen der Bundesregierung keine vergleichbare Nachfolgeförderung mehr geben. Betroffen sind nach Pressemeldungen neben privaten auch kommunalen Bauherren. Bauträger könnten ausbleibende Fördermittel preislich an Endkunden weiterreichen. „Der Förderstopp bedroht Bauvorhaben im ganzen Land, verunsichert Eigentümer und sorgt letztlich für Mietsteigerungen“, Zitate Landesbauministerin Ina Scharrenbach). Durch den Förderstopp könnten rund 300.000 Wohnungen in Deutschland nicht wie geplant gebaut oder modernisiert werden.
1. Sind städtische und private aktuelle Bau- und/oder Sanierungsvorhaben von besagten Förderstopps betroffen? Falls ja: Bitte schlüsseln Sie grob auf, um welche konkreten Bau- und/oder Sanierungsvorhaben es sich handelt und in welchem Ausmaß Beeinträchtigungen (Teuerungen, Verzögerungen etc.) zu rechnen ist.
Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt:
Im Sommer 2021 hat die Bundesregierung verkündet, dass der BEG-Förderbestandteil von Neubauprojekten im KfW-55/EE-Standard am 31.01.2022 ausläuft. Da sie in der Gebäudesanierung ein besonders großes Einsparpotenzial von CO2 sah, sollte der Fokus verstärkt auf Maßnahmen zur Einsparung von CO2-Emissionen liegen.
Aufgrund der stark erhöhten Anzahl von Anträgen wurden die Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verbraucht und die Förderung wurde am 24.01.2022 gestoppt. Zunächst konnten für alle drei KfW-Programmbereiche (Effizienzhaus / -gebäude 55 im Neubau, Effizienzhaus / -gebäude 40 im Neubau und Energetische Sanierung) keine neuen Anträge für Fördermittel mehr gestellt werden.
Nachdem die Bundesregierung weitere Mittel zur Verfügung gestellt hat, können seit Dienstag, dem 22.02.2022 über die KfW wieder Anträge zur energetischen Sanierung (mit unveränderten Förderbedingungen als Darlehen oder Zuschuss) gestellt werden.
Anträge für Effizienzhäuser/-Gebäude im Neubau, die bis zum 23.01.2022 eingegangen sind, werden wieder geprüft und beschieden und die Förderung von Effizienzhäusern / -gebäuden 40 im Neubau wird neu aufgesetzt. Das entsprechende Programm wird derzeit in der Bundesregierung abgestimmt.
Da der EH 55 Standard im Neubau als gesetzlicher Mindeststandard eingeführt werden soll, entfällt die Möglichkeit der BEG-Förderung für Effizienzhäuser / -gebäude 55 ersatzlos. Das zuvor für den 31.01.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wurde auf den 24.01.2022 vorgezogen. Somit können Bauvorhaben für Effizienzhäuser / -gebäude 55, deren Antragstellung zwischen dem 24.01.2022 und 31.01.2022 geplant war, keine Förderung mehr in Anspruch nehmen.
Die Verwaltung hat – insbesondere aus dem Beratungsgeschehen der Wohnraumförderung – keine Kenntnis davon, dass die Durchführung von aktuellen privaten Bau- und/oder Sanierungsvorhaben aufgrund des zwischenzeitlichen Förderstopps gefährdet ist.
Ebenso sind keine laufenden oder derzeitig geplanten städtischen Maßnahmen von dem Förderstopp betroffen.
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Ö 19.4 | Anfrage: Nachfrage zur Baustelle Rhein-Herne-Kanal | 2022/0214 | ||||
Ö 19.5 | Anfrage: Erstattung von nicht beglichenen Abschiebekosten an die Stadt Herne durch das Land NRW | 2022/0151 | ||||
Ö 19.6 | Anfrage: Erreichbarkeit Bürgerämter; hier: Ausländeramt | 2022/0211 | ||||
Ö 20 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||
N 1 | Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG); Geschäftsführungsangelegenheiten | |||||
N 2 | Zustimmung zur Nutzungskonzeption des potenziellen Käufers der Immobilie Bebelstraße 25 in Herne (ehemalige Polizeiinspektion Herne) | |||||
N 3 | chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip GmbH) - Geschäftsführungsangelegenheiten | |||||
N 4 | Bürgschaftserklärung gegenüber dem Eisenbahnbundesamt zugunsten der Terminal Infrastrukturgesellschaft Herne mbH (TIH) | |||||
N 5 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
N 6 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||