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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Fragestunde für Einwohner/-innen: Senkung THG-Emissionen | 2023/0606 | ||||
Ö 2 | Ausschüsse für Wahl der Schöffinnnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 | 2023/0540 | ||||
Ö 3 | Neubesetzung des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bochum für die restliche Dauer der 14. Amtszeit | 2023/0586 | ||||
Ö 4 | Umbesetzung des Beirates der Maßregelvollzugsklinik Herne | 2023/0621 | ||||
Ö 5 | Sachstand - Freies WLAN in den Innenstädten | 2023/0254 | ||||
Ö 6 | Organbesetzungen in städtischen Beteiligungsgesellschaften | 2023/0579 | ||||
Ö 7 | Stadtwerke Herne AG (stwh): Satzungsänderung | 2023/0588 | ||||
Ö 8 | Anstalt des öffentlichen Recht Entsorgung Herne Änderung der Satzung | 2023/0594 | ||||
Ö 9 | Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2022 | 2023/0608 | ||||
Ö 10 | Umbesetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie | 2023/0496 | ||||
Ö 11 | Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Förderung der Wohlfahrtspflege aus dem "Stärkungspakt NRW - gemeinsam stark gegen Armut" | 2023/0590 | ||||
Ö 12 | Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr | 2023/0419 | ||||
Ö 13 | Satzung über das Vorkaufsrecht an bestimmten Grundstücken im Funkenbergquartier - Satzungsbeschluss | 2023/0421 | ||||
Ö 14 | Masterplan Wasserlagen: Nutzungs- und Strukturkonzept | 2023/0428 | ||||
Ö 15 | Vertragsverlängerung Verbraucherberatung Herne | 2023/0473 | ||||
Ö 16 | Antrag: Umbesetzung von Ausschüssen; hier: CDU-Ratsfraktion | 2023/0626 | ||||
Ö 17 | Antrag: Einrichtung eines "Lenkungskreis Schulentwicklung" | 2023/0611 | ||||
Ö 18 | Antrag: Wissenschaftliche Aufarbeitung der Lebensschicksale von Stadtverordneten aus Herne und Wanne-Eickel 1933-1945 | 2023/0624 | ||||
Ö 19 | Antrag: Herne für die Cannabis-Legalisierung vorbereiten | 2023/0612 | ||||
Ö 20 | Antrag: Umstrittene Wohnbebauung an der Bergstraße 63 c | 2023/0618 | ||||
Ö 21 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
Ö 21.1 | Anfrage: Auftritt der Stadt Herne bei Social-Media; hier: Facebook | 2023/0619 | ||||
Ö 21.2 | Anfrage: Einladungen an externe Gäste für die Cranger Kirmes | 2023/0613 | ||||
Ö 21.3 | Anfrage: Zentrale Vergabestelle | 2023/0536 | ||||
Ö 21.4 | Anfrage: Feuerwerke bei städtischen Veranstaltungen | 2023/0614 | ||||
Ö 21.5 | Anfrage: Tatörtlichkeit Schule | 2023/0562 | ||||
Ö 21.6 | Anfrage: Benutzungsgebühren Übergangsheime | 2023/0471 | ||||
Ö 21.7 | Anfrage: Barrierefreiheit | 2023/0616 | ||||
13.06.2023 - Rat der Stadt | ||||||
Ö 21.7 - zur Kenntnis genommen | ||||||
Sachverhalt: In der Ausgabe vom 18. März 2023 berichtete die WAZ in Herne über das Schicksal der mit 10 Jahren vollständig erblindeten Zeynap Aksoy. In dem Bericht wurde unter anderem auf die vielen Probleme, die ihr im Alltag entstehen - im Straßenverkehr, beim Schulbesuch und einfach nur bei der Bereitstellung von angemessenen Büchern in Blindenschrift - hingewiesen. Berichtet wurde unter anderem, dass das Erlernen eines Musikinstrumentes nicht möglich ist, da die Schulen hierauf nicht vorbereitet sind. Bücher in Braille-Schrift können nicht zur Verfügung gestellt werden, die Umrüstung der Ampelanlage vor ihrem Haus auf eine blindengerechte Ampelanlage ist nur mit einem hohen finanziellen Aufwand von ca. 20.000 Euro möglich. Gelder, die der Stadt nicht zur Verfügung stehen. Die geschilderten Probleme sind leider keine Einzelfälle. Blinde oder Menschen mit einer erheblichen Sehbehinderung stoßen oftmals im Alltag unserer Stadt auf Barrieren, die sie allein nicht lösen können.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sind die Bibliotheken in unserer Stadt auf Menschen mit Behinderungen vorbereitet? Stehen ausreichen Bücher in Braille-Schrift oder in anderen Formaten, die für blinde bzw. Menschen mit einer erheblichen Seh-Beeinträchtigung geeignet sind, vorhanden? Besteht die Möglichkeit des Austausches mit anderen Bibliotheken?
2. Wie sind die Schulen in unserer Stadt auf den Besuch von blinden Menschen bzw. mit Menschen mit Sehstörungen vorbereitet? Gibt es die Möglichkeit der Teilhabe in allen Bereichen oder gibt es - wie im o.a. Fall beschrieben -z.B. beim Erlernen von Musikinstrumenten?
3. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Ampelanlagen blindengerecht umgebaut werden? Gibt es einen Expertenrat, der bei der der Entscheidung beigezogen wird? Wenn ja, wurde dieser in dem konkreten Fall von Zeynap Aksoy beteiligt oder ist die Entscheidung für die Ablehnung der Umrüstung allen auf Basis finanzieller Gründe entschieden worden?
4. Wie viele blindengerechte Ampelanlagen sind in der Stadt vorhanden und wie viele sind in den letzten drei Jahren dazugekommen? Ist es möglich, bei der Bestellung von Ampelanlagen zukünftig bereits darauf zu achten, dass diese ggf. nachgerüstet werden können?
Antwort:
Zu 1. Die Stadtbibliothek Herne ist Treffpunkt und realer Aufenthaltsort für Menschen aus allen sozialen Schichten mit unterschiedlichsten Bildungsbiographien, Behinderte und Nichtbehinderte, zugewanderte Bürgerinnen und Bürger, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. So vielfältig die Nutzer*innengruppen der Stadtbibliothek sind, mindestens genauso vielfältig ist das Angebot. Die Stadtbibliothek Herne setzt sich zum Ziel, vulnerablen Gruppen wie Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen den Zugang zu Bildung, Information und Wissen ermöglichen und deckt mit ihrer Medienvielfalt und ihrem umfassenden Angebot ein breites Spektrum ab.
Um Besucher*innen mit Körper- und Sinneseinschränkungen die Nutzung des vielfältigen Medienangebots zu erleichtern, bietet die Stadtbibliothek folgende Hilfsmittel an:
Bücher in Punktschrift sind aufgrund mangelnder Nachfrage in der Stadtbibliothek nicht verfügbar - so wie in den meisten Bibliotheken in Deutschland. Es gibt nur einige wenige Spezialbibliotheken in Deutschland, in denen man Bücher in Punktschrift ausleihen kann. Diese können jedoch von der Stadtbibliothek Herne per Fernleihe auf Nachfrage bestellt werden (Gebühr: 2,50 Euro pro Medium, gültiger Bibliotheksausweis erforderlich). Für sehbehinderte Menschen wird ein umfangreiches Repertoire an Hörbüchern bereitgehalten. Dies hat den Vorteil, dass Hörbücher von allen blinden und sehbehinderten Menschen genutzt werden können. Bei Punktschriftbüchern ist dies nicht der Fall. Die Mehrheit der sehbehinderten Menschen empfindet das Lesen von Brailleschrift zu anstrengend oder ist der Brailleschrift nicht mächtig. Statistisch gesehen können nur ca. 30 bis 35 % der blinden Menschen in Deutschland Punktschrift ausreichend lesen. Darüber hinaus strebt die Stadtbibliothek zur Zeit eine Kooperation mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen und der Westdeutschen Bibliothek der Hörmedien an. Für gehörlose Menschen hält die Stadtbibliothek gemeinsam mit der VHS ein neues - zeitlich begrenztes - Angebot bereit: ab August 2023 werden in den Bibliotheken und in der VHS sowie auf deren Social-Media-Kanälen Kurzvideos mit zeitgenössischer Literatur, übersetzt in Mimik und Gebärden projiziert. Die deutsche Sprache unterscheidet sich grammatikalisch von der Gebärdensprache. So fällt es Gehörlosen oft sehr schwer, einen Zugang zur Literatur zu finden. Dieser Zugang soll dadurch erleichtert werden.
Zu 2. Ziel der Stadt Herne ist es, die Inklusion an den Schulen bestmöglich und zum Wohle aller Kinder zu gestalten. Kinder mit Sehbehinderung benötigen in der Regel eine besondere technische Ausstattung. Der Bedarf ist sehr individuell und wird daher im Einzelfall gemeinsam mit Sonderpädagog*innen erhoben und an den FB Schule und Weiterbildung kommuniziert. Sofern erforderlich beschafft der Schulträger die notwendige Ausstattung. Aktuell wurden beispielsweise ein Brailledrucker und ein besonderes Kopiergerät für das Pestalozzi Gymnasium angeschafft. Einige Hilfsmittel bringen die Kinder aber auch von zu Hause mit, in einigen Fällen ist der LWL zuständig.
Zu 3. Grundlage für einen "blindengerechten" Umbau ist das dafür vorhandene Regelwerk (bspw. Richtlinien für Lichtsignalanlagen/RiLSA in Kombination mit verschiedenen DIN-Normen). Potentielle Umbaumaßnahmen an Lichtsignalanlagen (LSA) sowie deren Umfang werden zwischen dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr im Wesentlichen mit der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde (Fachbereich Öffentliche Ordnung) und dem Fachbereich Soziales (dort dem Arbeitskreis für die Belange von Menschen mit Behinderung) abgestimmt.
Die in der Anfrage genannte LSA wurde im Jahr 2016 mit Hilfe von Fördermitteln energetisch umgerüstet (Austausch Glühlampe durch LED-Signalgeber). Eine Förderung weiterer Bauteile wie bspw. eine "blindengerechte" Signalisierung sowie der Einbau taktiler Bodenelemente waren hier nicht vorgesehen, ein entsprechender Bedarf war zu diesem Zeitpunkt aber auch nicht bekannt.
Die Verwaltung wird die aktuelle Anfrage, sowie einen etwaigen aktuellen Bedarf einer zeitnahen behindertengerechten Ertüchtigung des gesamten Knotenpunktes noch einmal im oben genannten Kreis abstimmen. Nach hiesigem Kenntnisstand besteht durch den Einsatz einer Begleitperson nicht mehr der unmittelbare Bedarf.
Zu 4. Derzeit sind 75 von insgesamt 160 Lichtsignalanlagen im Herner Stadtgebiet signaltechnisch blindengerecht ausgestattet. In den letzten drei Jahren wurden hiervon 18 Anlagen umgerüstet.
Beim zukünftigen Ausbau von lichtsignalgeregelten Knotenpunkten sowie bei konkret kommunizierten Bedarfen wird die Verwaltung, wie in der Vergangenheit auch, die oben beschriebenen Abstimmungen führen und bedarfsgerecht umbauen.
In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in Abhängigkeit von Personalkapazitäten und finanziellen Ressourcen - wie in den vergangen Jahren bei Bushaltestellen oder Querungsstellen auch - die noch nicht ertüchtigten lichtsignalgeregelten Knotenpunkte zum Gegenstand eines eigenen und geförderten Ausbauprogramms zu machen.
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Ö 21.8 | Anfrage: Bebauung Bergstraße | 2023/0617 | ||||
Ö 21.9 | Anfrage: Lärmbelästigungen durch die Deutsche Bahn im Stadtgebiet | 2023/0615 | ||||
Ö 22 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||
N 1 | TIH Terminal Infrastrukturgesellschaft Herne mbH (TIH) - Geschäftsführungsangelegenheiten | |||||
N 2 | Aufstellung der einheitlichen Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 | |||||
N 3 | Eigenbetrieb Bäder Herne Rückübertragung Grundstück Am Solbad 7 | |||||
N 4 | Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) Geschäftsführungsangelegenheit | |||||
N 5 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
N 6 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||