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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt folgende Vertrauenspersonen in den Ausschuss für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028:
a) beim Amtsgericht Herne:
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b) beim Amtsgericht Herne-Wanne:
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Sachverhalt:
Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen bei dem Amtsgericht ein Ausschuss zusammen. Der Ausschuss besteht aus der Richterin/dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzende / Vorsitzendem, einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten sowie 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer/Beisitzerinnen.
Die Vertrauenspersonen werden von den Vertretungen der Gemeinde mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, gewählt. Als Vertrauenspersonen für die Ausschüsse bei den jeweiligen Amtsgerichten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sind für die Amtszeit vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 vom Rat der Stadt folgende Personen (es waren seinerzeit jeweils 7 Personen zu benennen) gewählt worden:
für den Amtsgerichtsbezirk Herne:
für den Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne:
1. Frau Stadtverordnete Majchrzak-Frensel
Der Oberbürgermeister
Dr. Frank Dudda
Anlagen:
Keine