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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne
mbH (WFG) wird als Vertreterin der Stadt im Verhinderungsfall anstelle von Frau Dagmar
Delwig*
Frau Julia Hennecke*
*Oberbürgermeister oder der/die von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß § 113 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
bestellt.
Die Bestellung der Vertreterin gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet die Vertreterin aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet ihre Bestellung als Vertreterin der Stadt.
2. Für die Gesellschafterversammlung der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH
(HGW) wird als Vertreterin der Stadt anstelle von Frau Dagmar Delwig*
Frau Birgit Peter*
*Oberbürgermeister oder der/die von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß § 113 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
und als Vertreterin der Stadt im Verhinderungsfall anstelle von Frau Birgit Peter*
Frau Susan Sanders*
*Oberbürgermeister oder der/die von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß § 113 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
bestellt.
Diese Vertreterinnen sind gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB) gleichzeitig Vertreterinnen in der Gesellschafterversammlung der HBB.
Die Bestellung der Vertreterinnen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheiden die Vertreterinnen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so enden ihre Bestellungen als Vertreterinnen der Stadt.
3. Für die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft
Herne mbH (GBH) wird als Vertreterin der Stadt im Verhinderungsfall anstelle von Frau
Dagmar Delwig*
Frau Birgit Peter*
*Oberbürgermeister oder der/die von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß § 113 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
bestellt.
Die Bestellung der Vertreterin gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet die Vertreterin aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet ihre Bestellung als Vertreterin der Stadt.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat Frau Dagmar Delwig in seiner Sitzung am 10. November 2020 als vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW als Vertreterin der Stadt in Organe von städtischen Beteiligungsgesellschaften bestellt.
Frau Dagmar Delwig ist zum 01.02.2023 aus dem aktiven Dienst der Stadt ausgeschieden. Insofern sind Nachbesetzungen in den Organen der städtischen Beteiligungsgesellschaften erforderlich.
Zu 1.
Gemäß § 6 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der WFG sind Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung zwei vom Rat der Stadt Herne zu bestellende Ratsmitglieder sowie der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r. Für den Verhinderungsfall sind Vertreter*innen zu bestellen bzw. vorzuschlagen.
Der Rat der Stadt hat Dagmar Delwig in seiner Sitzung am 10. November 2020 (Vorlage 2020/0736) als vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW als Vertreterin der Stadt im Verhinderungsfall in die Gesellschafterversammlung der WFG bestellt. Als neue Vertreterin im Verhinderungsfall schlägt Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda Frau Julia Hennecke vor.
Zu 2.
Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HGW sind Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung zwei vom Rat der Stadt zu bestellende Ratsmitglieder sowie der Oberbürgermeister oder ein*e von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r. Für den Verhinderungsfall sind Vertreter*innen zu bestellen bzw. vorzuschlagen.
Der Rat der Stadt hat Dagmar Delwig in seiner Sitzung am 10. November 2020 (Vorlage 2020/0724) als vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW als Vertreterin der Stadt sowie Frau Birgit Peter als vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW als Vertreterin im Verhinderungsfall in die Gesellschafterversammlung der HGW bestellt. Als neue Vertreterin schlägt Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda Frau Birgit Peter und als neue Vertreterin im Verhinderungsfall Frau Susan Sanders vor.
Hinsichtlich der Besetzung der Gesellschafterversammlung der HBB als 100 %-ige Tochtergesellschaft der HGW sieht § 6 Abs. 2 des Vertrages der HBB folgende Regelung vor:
„Die Gesellschafterversammlung wird gebildet aus den Vertretern*innen der Gesellschafter der Muttergesellschaft. Für den Verhinderungsfall sind Vertreter*innen zu bestellen bzw. vorzuschlagen.“
Zu 3.
Gemäß § 7 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der GBH sind Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung zwei vom Rat der Stadt Herne zu bestellende Ratsmitglieder sowie der Oberbürgermeister oder ein*e von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r. Für den Verhinderungsfall sind Vertreter*innen zu bestellen bzw. vorzuschlagen.
Der Rat der Stadt hat Dagmar Delwig in seiner Sitzung am 10. November 2020 (Vorlage 2020/0728) als vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW als Vertreterin der Stadt im Verhinderungsfall in die Gesellschafterversammlung der GBH bestellt. Als neue Vertreterin im Verhinderungsfall schlägt Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda Frau Birgit Peter vor.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine