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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne erlässt die als Anlage beigefügte Unternehmenssatzung der Entsorgung Herne Anstalt öffentlichen Rechts.
Sachverhalt:
Die Satzung der Entsorgung Herne Anstalt öffentlichen Rechts wurde letztmalig im November 2019 (Sitzung des Rates am 26.11.2019, Vorlage 2019/0928) geändert.
Die aktuell vorgesehene Satzungsänderung ergibt sich insbesondere aus dem Regelungsbedarf der Stellvertretung des Vorstands sowie einer damit verbundenen vorgesehenen Prokuraerteilung.
Darüber hinaus soll die Einladung zu den Sitzungen auch über Gremienportale ausdrücklich ermöglicht werden sowie Klarstellungen vorgenommen werden. Des Weiteren sind redaktionelle Anpassungen vorgesehen.
Die Veränderungen sind der beiliegenden Synopse (Anlage) zu entnehmen.
Gemäß § 114 a Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt
die Gemeinde die Rechtsverhältnisse der Anstalt durch eine Satzung. Somit ist auch die Änderung der Satzung durch die Gemeinde durch den Rat der Stadt vorzunehmen.
Der Erlass der geänderten Satzung unterliegt nicht der Anzeigepflicht gegenüber der Kommunalaufsicht gemäß § 115 GO NRW.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Synoptische Darstellung der Satzungsänderungen
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 2023-0594 Synopse Entsorgung Satzung (240 KB) |