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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die weitere Unterstützung der Verbraucherberatung Herne und beauftragt die Verwaltung, mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen Vertrag über die Fortsetzung der Arbeit für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 abzuschließen. Die Stadt betraut die Verbraucherzentrale mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb einer örtlichen Beratungsstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher in Herne.
Sachverhalt:
In Herne wird seit 1979 erfolgreich Verbraucherberatung betrieben. In dieser Zeit wurden die Leistungen der Verbraucherberatung von sehr vielen Herner Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen. In den vergangenen Jahren ist eine kontinuierliche Zunahme immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher zu den Angeboten der Verbraucherzentrale in Herne persönlich, telefonisch und schriftlich sowie auch bei Veranstaltungen zu verzeichnen. Außerdem wurden durch Aufrufe der Internetseiten der Verbraucherzentrale in Herne Informationen abgerufen.
Die Arbeit der Verbraucherzentrale, insbesondere die Beratung der Bürgerinnen und Bürger auf den Gebieten Produktberatung, Rechtsberatung und Rechtsvertretung, Energieberatung, Versicherungsberatung, Mietrechtsberatung, gesunde Ernährung, wird ausdrücklich begrüßt. Die Umweltberatung engagiert sich darüber hinaus in Sachen Klima- und Ressourcenschutz und setzt sich für nachhaltige Konsum-Stile ein.
Der Vertrag mit der Verbraucherzentrale wurde zuletzt für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 geschlossen. Der neue Vertrag soll wieder über eine Laufzeit von 5 Jahren inklusive Übernahme der Abreden aus dem Ergänzungsvertrag, weiterhin auf Basis einer jährlichen Spitzabrechnung, abgeschlossen werden.
Die Stadt Herne beteiligt sich mit 50 % an den laufenden Kosten der Verbraucherberatung (Personal-, Sach- und Gemeinkosten). Innerhalb des Vertragszeitraums werden (kalkulatorisch) landesweit einheitliche jährliche Dynamisierungen für Personalkosten, Sachkosten und für die Mietnebenkosten zugrunde gelegt. Um den Bürgerinnen und Bürgern in Herne weiterhin die vorgenannten Leistungen der Verbraucherberatung anbieten zu können, wird der für die Erhaltung der Verbraucherberatungsstelle notwendige Zuschuss bereitgestellt. Die Mittel werden im FB 51 verwaltet und in vier gleichen Raten an die Verbraucherzentrale weitergegeben. Die andere Hälfte der Kosten trägt das Land NRW.
Wie bisher wird ein außerordentliches Kündigungsrecht im Vertrag vereinbart werden.
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
Keine