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Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Vorbereitungen für die Bewerbung als Modellstadt für die kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene durchzuführen. Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen feststehen und Herne die erforderlichen Bedingungen erfüllt, wird dem Rat eine entsprechende Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.
2.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Sondierungsgespräche mit geeigneten Partner*innen zu führen und sicherzustellen, dass die erforderlichen Kapazitäten beim Gesundheitsamt bestehen. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zum Jugendschutz und zur Prävention entwickelt werden. Die Träger*innen und Einrichtungen der Herner Drogen- und Suchthilfe sowie der Konfliktberatung, weitere Expert*innen zum Thema Drogen und Sucht, Polizei und Ordnungsbehörden und Vertreter*innen der Ratsfraktionen werden bei der Erarbeitung und Umsetzung des Modellprojektes einbezogen.
3.
Um erfolgreich als Modellregion zu agieren, ist eine regelmäßige Evaluation von großer Bedeutung. Daher soll ein Bericht jährlich veröffentlicht werden und als Grundlage für weitere Maßnahmen dienen. Die Verwaltung berichtet hierzu im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren sowie im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
Sachverhalt:
Seit Jahrzehnten ist der Konsum von Cannabis eine gesellschaftliche Realität. Die bisherige Verbotspolitik ist krachend gescheitert und hat massive gesellschaftliche und gesundheitliche Probleme verursacht. Die jetzige Situation ist weder für den Jugend-, noch für den Gesund-heitsschutz zielführend und zudem eine massive Belastung für Polizei und Gerichte.
Daher hat das Bundesgesundheitsministerium im März 2023 die Grundlagen eines 2-Säulen-
Modells zur regulierten Abgabe von Genusscannabis an erwachsene Personen vorgelegt. Der entsprechende Gesetzentwurf für ein regionales Pilotprojekt mit kommerziellen Lieferketten (Säule 2) soll nach den Sommerferien 2023 präsentiert werden. Obwohl sich einige Parameter oder Bestimmungen möglicherweise noch ändern können, gibt der Entwurf eine Vorstellung davon, wie die Umsetzung des Modellprojekts in den Gemeinden aussehen wird.
Es spricht nichts dagegen, potenziell Beteiligte vor Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zu kontaktieren und beispielsweise über Personalressourcen und technische Fragen zu diskutieren.
Es sollten auch bereits Überlegungen zum Jugendschutz angestellt werden. Die Cannabislegalisierung und die damit verbundenen Aufgaben werden Ressourcen der Stadt binden, weshalb sich die Stadt darauf vorbereiten und erste Maßnahmen ergreifen muss.
Die Bundesregierung hat sich auf Grundprinzipien zur Legalisierung von Cannabis geeinigt. Die drei zentralen Ziele sind:
• Verbesserter Schutz von Jugendlichen
• Sicherer Konsum von Cannabis
• Entlastung von Justiz und Polizei
Erwachsene sollen in Zukunft bestimmte Mengen Cannabis privat anbauen oder in nichtgewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen. Zudem soll im Rahmen eines regionalen
Modellprojekts der legale Erwerb von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften ermöglicht
werden. Das Hauptziel besteht weiterhin darin, die Qualität zu überwachen, den Vertrieb von
verunreinigten Substanzen zu verhindern, den Jugendschutz und den Gesundheitsschutz für
Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich zu gewährleisten und den Schwarzmarkt einzudämmen.
Das Zwei-Säulen-Modell CARe ("Club Anbau & Regional-Modell") zielt darauf ab, mehr Sicherheit beim Konsum von Cannabis zu gewährleisten. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen soll verbessert und der Schwarzmarkt reduziert werden. Das Ziel ist eine fortschrittliche und präventionsorientierte Cannabispolitik.
Anlage:
Original des Antrags
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 230531 Cannabis-Legalisierung vorbereiten - Rat (190 KB) |