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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0588  

Betreff: Stadtwerke Herne AG (stwh): Satzungsänderung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Thiel, 2623
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Thiel, Katharina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Vorberatung
07.06.2023 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.06.2023 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                   


Beschlussvorschlag:
 

  1. Den Vertreter*innen der Stadt in der nächsten Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (stwh) wird die Weisung erteilt, die Änderung der Satzung (s. Anlage) zu beschließen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde, die Finanzverwaltung oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird.

                   


Sachverhalt:
 

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 der aktuellen Satzung der Stadtwerke Herne AG (stwh) bedürfen Preisänderungen der Allgemeinen Preise der Grundversorgung der Zustimmung des Aufsichtsrats.

 

Aufgrund volatiler Märkte und gesetzlicher Eingriffe in die Preisbildung waren in 2022 bereits mehrfach Beschlüsse des Aufsichtsrates erforderlich. Auch zukünftig sind kurzfristige Preisanpassungen zu erwarten. Durch die erwähnten Marktbewegungen, zahlreiche rechtliche Vorgaben, den komplexen Prozess gegenüber den Kunden und letztlich die Verpflichtung, vorab bei einer Preisanpassung mit einem Vorlauf von sechs Wochen hierüber umfassend zu informieren, kann die stwh nur mit einer deutlichen zeitlichen Verzögerung reagieren.

Daher soll die Satzung geändert werden, um die Flexibilität der stwh zu gewährleisten.

 

 

Die Hauptversammlung hat gemäß § 17 Ziffer 6 der Satzung der stwh über die Änderung der Satzung zu beschließen. Der Aufsichtsrat soll die Angelegenheit in seiner Sitzung am 01. Juni 2023 vorberaten und den entsprechenden Empfehlungsbeschluss fassen. Die Hauptversammlung ist für den 15. Juni 2023 terminiert.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

                    


Anlagen:
 

Synopse zur Änderung der Satzung der Stadtwerke

                   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Vorlage 2023-0588 Synopse zur Änderung der Satzung der stwh (52 KB)