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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 der aktuellen Satzung der Stadtwerke Herne AG (stwh) bedürfen Preisänderungen der Allgemeinen Preise der Grundversorgung der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Aufgrund volatiler Märkte und gesetzlicher Eingriffe in die Preisbildung waren in 2022 bereits mehrfach Beschlüsse des Aufsichtsrates erforderlich. Auch zukünftig sind kurzfristige Preisanpassungen zu erwarten. Durch die erwähnten Marktbewegungen, zahlreiche rechtliche Vorgaben, den komplexen Prozess gegenüber den Kunden und letztlich die Verpflichtung, vorab bei einer Preisanpassung mit einem Vorlauf von sechs Wochen hierüber umfassend zu informieren, kann die stwh nur mit einer deutlichen zeitlichen Verzögerung reagieren.
Daher soll die Satzung geändert werden, um die Flexibilität der stwh zu gewährleisten.
Die Hauptversammlung hat gemäß § 17 Ziffer 6 der Satzung der stwh über die Änderung der Satzung zu beschließen. Der Aufsichtsrat soll die Angelegenheit in seiner Sitzung am 01. Juni 2023 vorberaten und den entsprechenden Empfehlungsbeschluss fassen. Die Hauptversammlung ist für den 15. Juni 2023 terminiert.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Synopse zur Änderung der Satzung der Stadtwerke
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1 Vorlage 2023-0588 Synopse zur Änderung der Satzung der stwh (52 KB) |