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Ratsinformationssystem

Auszug - Organbesetzungen in städtischen Beteiligungsgesellschaften  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 13.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:41 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0579 Organbesetzungen in städtischen Beteiligungsgesellschaften
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne
      mbH (WFG) wird als Vertreterin der Stadt im Verhinderungsfall anstelle von Frau Dagmar
      Delwig*

 

Frau Julia Hennecke*

 

*Oberbürgermeister oder der/die von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß § 113 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

 

bestellt.

 

Die Bestellung der Vertreterin gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet die Vertreterin aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet ihre Bestellung als Vertreterin der Stadt.
2. Für die Gesellschafterversammlung der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH
     (HGW) wird als Vertreterin der Stadt anstelle von Frau Dagmar Delwig*

 

Frau Birgit Peter*

 

*Oberbürgermeister oder der/die von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß § 113 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

 

  und als Vertreterin der Stadt im Verhinderungsfall anstelle von Frau Birgit Peter*

 

Frau Susan Sanders*

 

*Oberbürgermeister oder der/die von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß § 113 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

 

bestellt.

 

Diese Vertreterinnen sind gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB) gleichzeitig Vertreterinnen in der Gesellschafterversammlung der HBB.

 

Die Bestellung der Vertreterinnen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheiden die Vertreterinnen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so enden ihre Bestellungen als Vertreterinnen der Stadt.

 

 

 

3. Für die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft
      Herne mbH (GBH) wird als Vertreterin der Stadt im Verhinderungsfall anstelle von Frau
      Dagmar Delwig*

 

Frau Birgit Peter*

 

*Oberbürgermeister oder der/die von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß § 113 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

 

bestellt.

 

Die Bestellung der Vertreterin gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet die Vertreterin aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet ihre Bestellung als Vertreterin der Stadt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

55

24

10

9

3

3

2

2

1

-

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung: