Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0608  

Betreff: Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hennecke, 2849
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Hennecke, Julia
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
13.06.2023 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

       


Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von

 

1. dem Jahresabschluss 2022 mit dem Lagebericht der Herner Sparkasse für das Geschäftsjahr 2022,

2. dem Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe,

3. der Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes 2022 durch den Verwaltungsrat der Herner Sparkasse,

4. der Beschlussempfehlung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2022 durch den Verwaltungsrat der Herner Sparkasse sowie

5. der gemeinsamen Erklärung von Vorstand und Verwaltungsrat über die Einhaltung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex der Herner Sparkasse im Geschäftsjahr 2022 (s. Anlage 2).

 

 

II. Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Den Organen der Herner Sparkasse wird gemäß § 8 Abs. 2 lit. f) des Sparkassengesetzes für Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) aus der Führung der Jahresrechnung 2022 Entlastung erteilt.

2. Der Jahresüberschuss der Herner Sparkasse aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 3.940.165,96 wird der Sicherheitsrücklage zugeführt. Eine Ausschüttung an den Träger sowie eine Verwendung für den Gewinnvortrag werden nicht vorgenommen.

 

 

       


Sachverhalt:
 

Zu Punkt I. Nr. 1-3:

Gemäß § 24 Abs. 4 SpkG NW legt der Verwaltungsrat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes diesen mit Bestätigungsvermerk des Sparkassenverbandes sowie den Lagebericht der Vertretung des Trägers vor.

 

Der Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme in he von 2.004.228.996,41 (Vorjahr: 1.988.937.599,82) und einem Bilanzgewinn in Höhe von 3.940.165,96 (Vorjahr: 1.632.249,01) sowie der Lagebericht der Herner Sparkasse sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe,nster geprüft worden.

Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Aufgrund des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes hat der Verwaltungsrat lt. § 15 Abs. 2 lit. d) SpkG NW in seiner Sitzung am 02. Juni 2023 beschlossen, den Jahresabschluss festzustellen und den Lagebericht zu billigen.

 

Zu Punkt I. Nr. 4:

In seiner Sitzung am 02. Juni 2023 hat der Verwaltungsrat der Herner Sparkasse auf Vorschlag des Hauptausschusses an den Rat der Stadt Herne eine Beschlussempfehlung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2022 ausgesprochen (siehe ausführliche Erläuterungen unter Punkt II. Nr. 2).

 

Zu Punkt I. Nr. 5:

In seiner Sitzung am 16. Juni 2011 hat der Verwaltungsrat der Herner Sparkasse auf Vorschlag des Vorstands die Einführung eines Corporate Governance Kodex für die Herner Sparkasse beschlossen.

 

Der Kodex enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen insbesondere des SpkG NW einen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Grundsätze des Kodex sind geleitet von den Zielen der Verantwortung der Organe der Sparkassen (Verwaltungsrat und Vorstand) für das Institut und der Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle. Der Kodex beschreibt die Verpflichtung von Verwaltungsrat und Vorstand, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen r den Bestand und die weitere Entwicklung der Sparkasse und eine nachhaltige Erfüllung ihres öffentlichen Auftrages zu sorgen. Ferner regelt der Kodex gemeinsame Bestimmungen für Vorstand und Verwaltungsrat, für die Zusammenarbeit der beiden Organe sowie Bestimmungen, die ausschließlich den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat betreffen. Schließlich behandelt der Kodex zudem die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung. Hierbei nimmt der Kodex an vielen Stellen auf die Gesetzeslage (SpkG NW) Bezug.

Die Sparkassenverbände überprüfen den Sparkassenkodex regelmäßig einmal jährlich vor dem Hintergrund gesetzlicher Entwicklungen und schlagen bei Bedarf Anpassungen vor. Vorstand und Verwaltungsrat sollen gemeinsam jährlich über die Einhaltung der Empfehlung

des Kodex berichten und ggf. Abweichungen erläutern. Dies soll gegeber der Trägervertretung im Zuge der dortigen Beschlussfassung über die Entlastung der Organe und die Verwendung des Jahresüberschusses erfolgen.

 

Vorstand und Verwaltungsrat der Herner Sparkasse haben in der Sitzung des Verwaltungsrates am 02. Juni 2023 die gemeinsame Erklärung über die Einhaltung der Empfehlung des Kodex im Geschäftsjahr 2022 unterzeichnet, die dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt ist.

 

Zu Punkt II. Nr. 1.:

Gemäß § 8 Abs. 2 lit. f) SpkG NW beschließt der Rat der Stadt über die Entlastung der Organe der Sparkasse.

Der Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe ist erteilt worden (vgl. auch Punkt I. Nr. 1-3). Somit können dem Vorstand und dem Verwaltungsrat Entlastung erteilt werden.

 

Zu Punkt II. Nr. 2.:

Nach § 8 Abs. 2 lit. g) i. V. m. § 24 Abs. 4 SpkG NW beschließt die Vertretung des Trägers auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach
§ 25 SpkG NW.

 

Bei ihrer Entscheidung hat die Vertretung des Trägers die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen (§ 25 Abs. 2 SpkG NW).

 

Der Jahresüberschuss der Sparkasse beträgt 3.940.165,96 €.

 

Ein ausschüttungsgesperrter Betrag, der entsprechend der handelsrechtlichen Vorgaben in den letzten Jahren nicht ausgeschüttet werden durfte, sondern den Gewinnrücklagen (der Sicherheitsrücklage) zuzuführen war, ist in diesem Jahr nicht zu berücksichtigen.

 

Der Jahresüberschuss in he von 3.940.165,96 kann

 

1. an den Träger ausgeschüttet werden, der ihn nach den obigen Maßgaben verwenden muss (§ 25 Abs. 1 lit. b) SpkG NW) oder

 

2. in die Sicherheitsrücklage oder eine freie Rücklage eingestellt werden (§ 25 Abs. 1 lit. c) SpkG NW) oder

 

3. als Gewinnvortrag verwendet werden (§ 25 Abs. 1 lit. d) SpkG NW).

 

 

Der massive Zinsanstieg, der von der EZB im vergangenen Jahr zur Bekämpfung der Inflation ausgelöst wurde, hat die Kurse festverzinslicher Anleihen an den Märkten einbrechen lassen.

Trotz der von der Herner Sparkasse ergriffenen Gegenmaßnahmen, zu denen der Abschluss von Swap-Geschäften und die Umwidmung von Wertpapieren in das Anlagevermögen gehörten, waren umfangreiche Wertkorrekturen im Eigenhandelsbestand erforderlich.

 

Um einen offenen Verlustausweis im Geschäftsergebnis zu vermeiden, hat die Sparkasse
5 Mio. Euro stille Reserven nach § 340 f HGB unterjährig aufgelöst, wodurch letztlich noch ein Gewinn in obiger Höhe ausgewiesen werden konnte. Dieser Gewinn ist jedoch nicht auf die Geschäftstätigkeit im Jahr 2022 zurückzuführen, sondern basiert ausschließlich auf dem vorgenannten Substanzverzehr.

 

Da die Sparkasse ausreichend hohe Reserven als Risikovorsorge für etwaige Verluste im Kredit- und Wertpapiergeschäft vorhalten muss und regulatorisch in der Höhe ihrer Kreditvergabemöglichkeiten bei zu geringem Eigenkapital eingeschränkt wäre, besteht das Erfordernis einer Stärkung der Eigenkapitalbasis durch Zuführung des Jahresüberschusses in die Sicherheitsrücklagen. Insbesondere der Ukraine-Konflikt und die steigenden Energiepreise wirken sich nachhaltig auf die Geschäftstätigkeit gewerblicher Kunden sowie das frei verfügbare Einkommen privater Haushalte aus und können die Anforderungen an die Risikovorsorge signifikant erhöhen.

 

Im Vergleich der Gesamtkapitalquoten anderer Sparkassen, liegt die Herner Sparkasse sowohl in der Region Westfalen-Lippe, als auch im Bund, bereits unterhalb des Durchschnittswertes.

 

Der Verwaltungsrat der Herner Sparkasse hat in seiner Sitzung am 02. Juni 2023 daher dem Rat der Stadt empfohlen, den Jahresüberschuss i. H. v. 3.940.165,96 der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

 

Dieser Vorlage ist nach § 24 Abs. 4 SpkG NW der Geschäftsbericht 2022 (Anlage 1) beigefügt.

 

 

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien am 07. Juni 2023 konnte nicht mehr erreicht werden, da die Sitzung des Verwaltungsrates der Herner Sparkasse am 02. Juni 2023 stattgefunden hat.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Burbulla

Stadtrat

 

 

        


Anlagen:
 

1. Geschäftsbericht 2022 der Herner Sparkasse

2. Corporate Governance Kodex der Herner Sparkasse Gemeinsame Erklärung von Vorstand und Verwaltungsrat

     

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geschäftsbericht 2022 (1370 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 zu 2023 0608_Erklärung Kodex (89 KB)