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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Benutzungsgebühren Übergangsheime  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 21.6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 13.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:41 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0471 Anfrage: Benutzungsgebühren Übergangsheime
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Berning, Thomas
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

In der Ratssitzung am 29.11.2022 hatte die AfD-Fraktion den folgenden Antrag gestellt:

 

"Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird damit beauftragt zu prüfen, ob es möglich und wünschenswert ist, die Benutzungsgebühr in Höhe von 175,00 € monatlich pro Person gemäß der § 4 der Gebührensatzung für die Übergangsheime der Stadt Herne, gültig seit dem 01.09.2020, zu erhöhen.

 

Begründung:

 

Die Stadt Herne ist verpflichtet, Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zu errichten und zu unterhalten. Die Bewohner haben für die Nutzung der Unterkünfte eine Benutzungsgebühr zu bezahlen. Diese beträgt im Moment monatlich 175,00 €. Kostengrundlage für diese Höhe waren die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung des Haushaltsjahres 2018 mit einem Verzicht auf vollständige Kostendeckung als "soziale Gebühr". Denn eigentlich wäre ein Betrag in Höhe von 558,72 € monatlich pro Person kostendeckend gewesen. Siehe insoweit die Vorlage 2020/0214:

https://www.herne.de/allris/vo020.asp?VOLFDNR=14188

 

Die Kosten und Leistungen sind seit dem Jahre 2018 sehr gestiegen. Und armutsgefährdete Herner Bürger verstehen nicht, dass sie selber seit dem Jahre 2018 höhere Mieten und Nebenkosten zahlen müssen; wogegen bei Flüchtlingen die "soziale Gebühr" nicht erhöht wurde. Immerhin verfügten 4,5 Prozent der Flüchtlinge als Selbstzahler laut der Vorlage 2020/0214 im Jahre 2018 über Einkommensüberhänge und waren durchaus in der Lage, eine höhere Gebühr für ihre Unterkunft zu zahlen.

 

Bei der Einbringung des Haushaltsentwurfes 2023 hat Dr. Klee auf Seite 29 seines Berichtes darauf hingewiesen, dass uns finanzwirtschaftlich eine auskömmliche Flüchtlingsfinanzierung substanziell helfen würde. Nach Meinung der AfD sollten wir insoweit nicht immer mit dem Finger auf den Bund und das Land zeigen. Aufgrund unserer bilanziellen Überschuldung und eines nur geduldeten negativen Eigenkapitals ist es nach Meinung der AfD nicht verständlich, dass man weiterhin nicht kostendeckende Gebühren erhebt und dies als "sozial" bezeichnet.

 

Außerdem werden in Herne erheblich weniger Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime erhoben als in anderen Städten. Dortmund erhebt 265,22 € monatlich, Castrop-Rauxel erhebt 224,20 € monatlich, Waltrop 241,70 € monatlich und Bochum 215,00 € monatlich. "Sozial" wäre es daher unserer Meinung nach gegenüber den Herner Bürgern, wenn die Verwaltung prüfen würde, ob unsere gegenwärtigen Gebühren in Höhe von 175,00 € noch gerechtfertigt sind. Besonders glaubhaft ist doch die Herner Verhandlungsposition nicht, wenn wir gegenüber Bund und Land keine auskömmliche Flüchtlingsfinanzierung beklagen und gleichzeitig die niedrigsten Benutzungsgebühren für unsere Übergangsheime im Vergleich zu unseren Nachbarstädten erheben."

Der damalige Sozialdezernent Chudziak hat vor unserer mündlichen Begründung des Antrags erwidert, dass die Stadt Herne sowieso in nächster Zeit die Benutzungsgebühren für die Übergangsheime anpassen und erhöhen würde. Daraufhin haben wir unseren Antrag in der Sitzung zurückgezogen.

Mittlerweile sind mehr als 6 Monate vergangen und es wurde noch kein Beschlussvorschlag der Verwaltung im Rat eingebracht. Angesichts der Tatsache, dass 4,5 Prozent der Flüchtlinge Selbstzahler sein sollen und Herne eine sehr schlechte Haushaltssituation hat, ist es für uns nicht nachvollziehbar, warum noch kein Beschlussvorschlag der Verwaltung im Rat eingebracht wurde.

 

Daher bittet die AfD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. 

Warum wurde in dieser Angelegenheit seitens der Verwaltung noch kein Beschlussvorschlag im Rat eingebracht?

 

2. 

Wann ist mit der Einbringung eines Beschlussvorschlages in dieser Angelegenheit im Rat zu rechnen?           

 

Antwort:

 

Die letzte Anpassung der Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime in Herne erfolgte durch Beschluss des Rates der Stadt Herne am 01.09.2020. In der zum damaligen Zeitpunkt neu gefassten Satzung für die Benutzung der städtischen Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge der Stadt Herne betrug die sozialverträgliche Gebührenhöhe in der vorgeschlagenen Fassung 175,00 Euro pro Person und Monat.

Die nächste Anpassung der Benutzungsgebühren war für die 2. Jahreshälfte 2022 geplant.

Aufgrund des russischen Angriffskrieges sind Ende des Jahres 2022 die Preise für Energie und Wohnraum stark angestiegen und die daraus resultierenden Folgen waren sowohl für die geflüchteten Menschen als auch die zuständigen Behörden zum damaligen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Aus diesem Grund hat der Fachbereich Soziales zunächst entschieden, die Gebührenhöhe nicht vorschnell auf einer unsicheren Datengrundlage anzupassen und noch einige Zeit abzuwarten, bis wieder stabilere valide Daten für eine vorausschauende und vor allem sozialverträgliche Kostenkalkulation zur Verfügung stehen. Die vollständigen Abrechnungen der Ver- und Entsorger liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, werden aber in der zweiten Jahreshälfte erwartet.

 

Bis Ende des Jahres 2023 ist mit einer Einbringung zu rechnen.