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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Ehrung von Stadtverordneten, Bezirksverordneten und sachkundigen Bürger*innen - überarbeitete Ehrungsrichtlinien | 2022/0891 | ||||
Ö 2 | Benennung von zwei stimmberechtigten Abgeordneten sowie von Gästen für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 | 2023/0094 | ||||
Ö 3 | Berufung eines beratenden Mitgliedes des Schulausschusses; hier: Umbesetzung für die Gesamtschulen | 2023/0129 | ||||
Ö 4 | Wiederwahl des Beigeordneten für das Dezernat VI - Fachbereich Recht, Fachbereich Bürgerdienste, Fachbereich Feuerwehr, Fachbereich Öffentliche Ordnung | 2023/0117 | ||||
Ö 5 | Nachbesetzung/Benennung von Vertretern in der Verbandsversammlung des Zweckverbands "KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen" | 2023/0019 | ||||
Ö 6 | Stellenplan 2023 | 2023/0120 | ||||
Ö 7 | Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen (Ergebnisplan inkl. Haushaltssicherungskonzept 2023-2026, Finanzplan, Teilpläne und Anlagen) sowie vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2023 | 2023/0020 | ||||
Ö 8 | Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Herne | 2023/0138 | ||||
Ö 9 | Eigenbetrieb Bäder Herne Wirtschaftsplan 2023 | 2023/0067 | ||||
Ö 10 | Organbesetzungen in städtischen Beteiligungsgesellschaften | 2023/0087 | ||||
Ö 11 | Studieninstitut Ruhr für kommunale Verwaltung GbR: Bestellung von Vertreter*innen für die Gesellschafterversammlung | 2023/0088 | ||||
Ö 12 | Klageverfahren der Stadt Herne gegen die Festsetzungsbescheide zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 ff. | 2023/0149 | ||||
Ö 13 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln - Produkt 6101 Steuern | 2023/0010 | ||||
Ö 14 | Satzung zum Außerkrafttreten der Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Herne | 2023/0090 | ||||
Ö 15 | Modifizierung der Projektgruppe Radverkehr zur Projektgruppe klimafreundliche Mobilität | 2023/0139 | ||||
Ö 16 | Wiederwahl von Schiedspersonen für den Amtsgerichtsbezirk Herne | 2023/0045 | ||||
Ö 17 | Neufestsetzung der Rettungsdienstgebühren | 2023/0104 | ||||
Ö 18 | Antrag: Ausschreibung Rats-TV | 2023/0143 | ||||
Ö 19 | Antrag: Schwimmen in Eickel | 2023/0147 | ||||
Ö 20 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
Ö 20.1 | Anfrage: Nutzungsrechte Rats-TV | 2023/0144 | ||||
14.02.2023 - Rat der Stadt | ||||||
Ö 20.1 - zur Kenntnis genommen | ||||||
Sachverhalt: Während das Urheberrecht unveräußerlich ist, kann der Urheber eines Werkes jedoch anderen das Recht einräumen, dieses Werk zu verwenden. Dies nennt man Nutzungsrecht oder auch Copyright. In Bezug auf die Speicherung, Archivierung und Zurverfügungstellung der Aufzeichnungen des Herner Rats-TVs ist die Frage nach den Nutzungsrechten daher von Bedeutung. Somit ergeben sich für uns Fragen nach der konkreten Ausgestaltung des Vertrages mit der Firma, die die Aufzeichnungen herstellt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um mündliche und schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Hat die Stadt Herne die Nutzungsrechte für die bisherigen Aufzeichnungen vom Rats-TV erworben?
2. Falls ja: Handelt es sich hierbei um ein uneingeschränktes Nutzungsrecht?
3. In Anbetracht der Tatsache, dass die Aufzeichnungen alleinig aus Steuergeldern finanziert werden: Was hält die Verwaltung von der Idee, die Aufzeichnungen in Zukunft unter einer freien Lizenz, wie z.B. Creative Commons vertraglich zu erwerben?
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2: Derzeit gilt eine stillschweigende Vereinbarung zwischen der Stadt Herne (Auftraggeberin) und der Auftragnehmerin darüber, dass der Stadt Herne die ausschließliche Nutzung von Livestream und Mediathek auf der städtischen Internetseite gewährt wird.
Es besteht jedoch ein beidseitiges Interesse am Abschluss einer Nutzungsvereinbarung der beiden Parteien, in der auch geregelt wird, inwieweit autorisierte Dritte Sequenzen aus Aufnahmen der Sitzungen des Rates der Stadt verwenden dürfen. Nachdem ein erster Entwurf dieser Nutzungsvereinbarung bereits innerhalb des Ratsarbeitskreises Rats-TV besprochen und nach der Vorstellung der Mitglieder erweitert wurde, befindet sich die Nutzungsvereinbarung derzeit noch in der rechtlichen Prüfung.
Zu Frage 3: Dies wird kritisch gesehen, weil ggf. von Dritten stammende Elemente des Streams bzw. der Aufzeichnungen nicht mehr ohne Weiteres für die Darstellung der Live-Übertragungen genutzt werden könnten, was sich negativ auf die Qualität des Angebots „Rats-TV“ auswirken würde.
Wie bereits im Rahmen der Beantwortung zu Frage 1 geschildert ist die Verwaltung jedoch gewillt, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abzuschließen, aus der ein möglichst umfassendes Nutzungsrecht für den zu bestimmenden Kreis autorisierter Dritter (Stadtverordnete, Fraktionen, etc.) hervorgeht. |
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Ö 20.2 | Anfrage: Vorkaufsrecht für Schrottimmobilien | 2023/0133 | ||||
Ö 20.3 | Anfrage: Situation der (ehemaligen) Bewohner*innen des Beolvona Wohnkomplex Emscherstraße | 2023/0135 | ||||
Ö 20.4 | Anfrage: Lösungen bei Schrott- und Problemimmobilien | 2023/0018 | ||||
Ö 20.5 | Anfrage: Maßnahmen in Bezug auf die Probleme mit der Zuwanderung aus Südost-Europa im Jahre 2022 | 2023/0137 | ||||
Ö 21 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||
N 1 | Bestellung Geschäftsführer der SEG Verwaltungsgesellschaft mbH | |||||
N 2 | Shamrock Energie GmbH: Veränderung in der Gesellschafterstruktur | |||||
N 3 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
N 4 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||