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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Stadtverordneter Reinke beantragt für die Grünen-Ratsfraktion, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die zu bildende Arbeitsgruppe um Vertreter*innen des SSB sowie der Schulen erweitert wird.
Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda lässt über den weitergehenden Antrag, hier zu den Antrag des Herrn Stadtverordneten Reinke, zuerst abstimmen:
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | AfD | FDP | WfH | Piraten | UB | OB |
dafür: | 11 | - | - | 9 | 2 | - | - | - | - | - | - |
dagegen: | 41 | 23 | 10 | - | - | 3 | 2 | 2 | - | - | 1 |
Enthaltung: | 1 | - | - | - | - | - | - | - | 1 | - | - |
Anschließend wird über den ursprünglich vorliegenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Herne beschließt, dass vor dem Vollzug des Ratsbeschlusses vom 15.03.2022 zur Ausschreibung des Verkaufs der Fläche des ehemaligen Hallenbad Eickel folgendes Verfahren durchgeführt wird:
Die Verwaltung wird gebeten , eine Arbeitsgruppe zu bilden, die aus Politik, Verwaltung, Bädergesellschaft, Schwimmvereinen und Vertretern der BI besteht. Ziel ist es, als Grundlage für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und eine daraus folgende Ausschreibung , ein verbindliches Raum- und Funktionsprogramm für verschiedene Realisierungsvarianten zu entwickeln.
Wesentliche Inhalte :
Als Kernziel des Prozesses steht die Errichtung eines Vario-Schwimmbad es von 25,0 m x 12,5 m x 2,0 m Tiefe nach den KOK-Richtlinien, wettkampftauglich als barrierefreies, klimaschonendes, kultursensibles Hallenbad mit dem Schwerpunkt Schul und Vereinssport auf dem Gelände des ehemaligen Hallenbad Eickel entweder
durch Umbau/Sanierung und Erweiterung des bisherigen Hallenbades
oder wenn dies auch unter Abzug möglicher Fördermittel nicht die wirtschaftlichste
Lösung ist
durch ein Neubauprojekt inkl. weiterer Nutzungsmöglichkeiten (z.B.
Wohnen/Gewerbe).
Sollte – aus welchen Gründen auch immer – festgestellt werden, dass das Neubauvorhaben (Vario-Bad 25,0 m x 12,5 m x 2,0 m nach den KOK-Richtlinien, mit Wohn-/Gewerbenutzung) nicht möglich ist, wird über die weitere Nutzung der Immobilie erneut zu beraten sein.
Zur Ermittlung des Raum- und Funktionsprogramms und der Kosten der verschiedenen Varianten soll eine Ausschreibung durchgeführt und ein Planungsbüro beauftragt werden. Die beteiligten Planer haben ausgewiesene Kenntnisse im Bäderbau nachzuweisen.
Die verschiedenen Varianten sind in ihrer Wirtschaftlichkeit durch einen externen Gutachter zu bewerten. Es sollen sowohl planmäßige als auch außerplanmäßige Fördermittel akquiriert werden.
Aufgrund dieser Ergebnisse soll eine Grundsatzentscheidung (Neubau oder Sanierung) bis spätestens 31.10.2023 getroffen werden. Die wirtschaftlichste/günstigste Lösung (auf Basis der Miete /Gesamtgestehungskosten ) soll realisiert werden.
Abschließend ist dem Rat der Stadt die Angelegenheit zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | AfD | FDP | WfH | Piraten | UB | OB |
dafür: | 53 | 24 | 10 | 9 | 1 | 3 | 2 | 2 | 1 | - | 1 |
dagegen: |
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Enthaltung: |
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