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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt, dass vor dem Vollzug des Ratsbeschlusses vom 15.03.2022 zur Ausschreibung des Verkaufs der Fläche des ehemaligen Hallenbad Eickel folgendes Verfahren durchgeführt wird:
Die Verwaltung wird gebeten , eine Arbeitsgruppe zu bilden, die aus Politik, Verwaltung, Bädergesellschaft, Schwimmvereinen und Vertretern der BI besteht. Ziel ist es, als Grundlage für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und eine daraus folgende Ausschreibung , ein verbindliches Raum- und Funktionsprogramm für verschiedene Realisierungsvarianten zu entwickeln.
Wesentliche Inhalte :
Als Kernziel des Prozesses steht die Errichtung eines Vario-Schwimmbad es von 25,0 m x 12,5 m x 2,0 m Tiefe nach den KOK-Richtlinien, wettkampftauglich als barrierefreies, klimaschonendes, kultursensibles Hallenbad mit dem Schwerpunkt Schul und Vereinssport auf dem Gelände des ehemaligen Hallenbad Eickel entweder
durch Umbau/Sanierung und Erweiterung des bisherigen Hallenbades
oder wenn dies auch unter Abzug möglicher Fördermittel nicht die wirtschaftlichste
Lösung ist
durch ein Neubauprojekt inkl. weiterer Nutzungsmöglichkeiten (z.B.
Wohnen/Gewerbe).
Sollte – aus welchen Gründen auch immer – festgestellt werden, dass das Neubauvorhaben (Vario-Bad 25,0 m x 12,5 m x 2,0 m nach den KOK-Richtlinien, mit Wohn-/Gewerbenutzung) nicht möglich ist, wird über die weitere Nutzung der Immobilie erneut zu beraten sein.
Zur Ermittlung des Raum- und Funktionsprogramms und der Kosten der verschiedenen Varianten soll eine Ausschreibung durchgeführt und ein Planungsbüro beauftragt werden. Die beteiligten Planer haben ausgewiesene Kenntnisse im Bäderbau nachzuweisen.
Die verschiedenen Varianten sind in ihrer Wirtschaftlichkeit durch einen externen Gutachter zu bewerten. Es sollen sowohl planmäßige als auch außerplanmäßige Fördermittel akquiriert werden.
Aufgrund dieser Ergebnisse soll eine Grundsatzentscheidung (Neubau oder Sanierung) bis spätestens 31.10.2023 getroffen werden. Die wirtschaftlichste/günstigste Lösung (auf Basis der Miete /Gesamtgestehungskosten ) soll realisiert werden.
Abschließend ist dem Rat der Stadt die Angelegenheit zur Entscheidung vorzulegen
Sachverhalt:
Die Ratsfraktionen von SPD und CDU haben mit den Vertretungsberechtigen des Bügerbegehrens „Für das Hallenbad Eickel“ II eine Vereinbarung getroffen, die zur Schaffung von Schwimmflächen am Standort des ehemaligen Hallenbad Eickel führen soll.
Letztere haben in diesem Zuge ihren Verzicht zur Durchführung des Bürgerentscheids am 26.02.2023 erklärt.
Um der Vereinbarung nachzukommen , ist es erforderlich, dass vor den Vollzug des Ratsbeschlusses vom 15.03.2022 zur Ausschreibung des Verkaufs der Fläche des ehemaligen Hallenbad Eickel eine Reihe von Verfahrensschritten eingezogen werden.
Diese sollen dazu dienen, dass in einem transparenten Verfahren und für alle Beteiligten am Ende der Entscheidungsfindung eine tragfähige und fundierte Entscheidung steht, in welcher Form die Schaffung der Schwimmfläche realisiert werden soll .
Die politischen Entscheidungsträger der Fraktionen von SPD und CDU haben der BI Unterstützung durch Bundes- und Landespolitiker der jeweiligen Fraktionen bei der gemeinsamen Akquise für planmäßige und außerplanmäßige Fördermittel zugesichert.
Anlage:
Original des Antrags
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Antrag_SPD_CDU_Rat_Schwimmen_in_Eickel (62 KB) | (103 KB) |