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Beschluss |
Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda teilt Folgendes mit:
Gremientätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten
Als Hauptverwaltungsbeamter sind insbesondere die Veröffentlichungspflicht gemäß § 16 gegenüber dem Regierungspräsidenten und die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gemäß § 17 gegenüber dem Rat der Stadt zu beachten.
Zu § 16 „Veröffentlichungspflicht“:
§ 16 sieht u.a. vor, dass Hauptverwaltungsbeamte gegenüber dem Leiter/in der Aufsichtsbehörde schriftlich Auskunft über
Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
zu geben haben. Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Stadt bzw. aufgrund entsprechender Bestimmungen in den Gesellschaftsverträgen nimmt Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda Vertretungen in den Gesellschaftsorganen der städtischen Beteiligungsgesellschaften wahr.
Darüber hinaus wurde Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda durch die Vorstände bzw. Geschäftsführungen der Gelsenwasser AG, der STEAG GmbH und der Uniper Wärme GmbH in den dortigen (Kommunalen) Beirat berufen.
Die Auflistung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz wurde am 05.01.2023 dem Leiter der Aufsichtsbehörde, Herrn Regierungspräsident Böckelühr, schriftlich zugeleitet. Sie wird in geeigneter Form veröffentlicht (Internet).
Gegenüber dem Jahr 2021 haben sie die folgenden Änderungen ergeben:
Herr Oberbürgermeister ist als Vorsitzender der Verbandsversammlung des RVR seit dem Jahr 2022 Vorsitzender der Manifesta 16 RUHR gGmbH.
Außerdem besteht eine neue Mitgliedschaft im ZIA (Zentraler Immobilienausschuss e. V.).
Zu § 17 „Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten“:
Gemäß § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz ist Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda als Hauptverwaltungsbeamter verpflichtet, dem Rat der Stadt bis zum 31. März 2023 eine Aufstellung über Nebentätigkeiten aus dem Rechnungsjahr 2022 vorzulegen.
Diese Übersicht für das Rechnungsjahr 2022 wurde dem Fachbereich Personal und Zentraler Service am 21.12.2022 zugeleitet mit der Bitte um Mitteilung, in welcher Höhe eine Abführung an den städtischen Haushalt zu erfolgen hat.
In der Summe betragen die Nebeneinnahmen als Hauptverwaltungsbeamter im Jahr 2022 insgesamt 28.480 €.
Der Fachbereich Personal hat unter Berücksichtigung der Nebentätigkeitsverordnung NW (NtNW) den entsprechenden Bescheid erstellt.
Da die Einnahmen für das Jahr 2022 insgesamt die Höchstgrenze von 10.673,79 € erreicht haben, ergibt sich mit Ausnahme der Einnahmen aus den Tätigkeiten im Bereich der Herner Sparkasse (Verwaltungsrat, Hauptausschuss und Risikoausschuss = 13.200 €) eine Abführungspflicht an den städtischen Haushalt in Höhe von 4.606,21 €.
Die Aufstellung der Nebeneinnahmen ist der Niederschrift im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt und wird darüber hinaus in geeigneter Form veröfffentlicht (keine gesetzliche Verpflichtung).
Friedensgebet anlässlich des Jahrestages des Kriegsausbruchs in der Ukraine
Am 25.02. ab 11 Uhr wird vor der Kreuzkirche ein Friedensgebet stattfinden, das von der katholischen und der evangelischen Kirchengemeinde sowie der islamischen Gemeinde durchgeführt wird. Die Mitglieder des Rates der Stadt sind zur Teilnahme herzlich eingeladen.
Herr Stadtdirektor Dr. Klee teilt darüber hinaus Folgendes mit:
Neuordnung Gremiendienste der städtischen Beteiligungsgesellschaften
Bereits in der Sitzung des Rates der Stadt am 13.12.2022 ist die Einführung einer anwenderfreundlichen modernen Softwarelösung für den Gremiendienst aller städtischen Beteiligungsgesellschaften im Herner Konzern angekündigt worden. Hierbei sollen den Mandatsträger*innen in den Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen und Beiräten der städtischen Beteiligungsgesellschaften die Unterlagen für die Sitzungen innerhalb einer App zur Verfügung gestellt werden.
Dies betrifft ausdrücklich nicht den Gremiendienst der bürgerschaftlichen Gremien (Rat, Ausschüsse, Bezirksvertretung), Allris wird nicht abgelöst.
Ende Januar hat die Beteiligungssteuerung den Mandatsträger*innen die angekündigte Nutzungsvereinbarung und weitere Informationen zukommen lassen. Unterzeichnete Nutzungsvereinbarungen sind bisher allerdings nur vereinzelt zurückgegeben worden. Frist für die Rücksendung ist der 15.02.2023, da das neue Sitzungsportal bereits für die Einladungen der Sitzungen, die März dieses Jahres stattfinden, genutzt werden soll.
Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis
Nach erfolgten Abstimmungsgesprächen zwischen der Stadt Herne, dem Finanzministerium und dem Innenministerium, dem BLB und der Leitung der Akademie Mont-Cenis konnte Einigung darüber erzielt werden, dass die Bezirksvertretung Sodingen die Räumlichkeiten der Akademie Mont-Cenis ab sofort wieder zur Durchführung ihrer Gremiensitzungen nutzen darf.