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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Lösungen bei Schrott- und Problemimmobilien  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 20.4
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 14.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0018 Anfrage: Lösungen bei Schrott- und Problemimmobilien
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Berning, Thomas
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Die AfD-Fraktion bittet sie, die nachfolgende Anfrage in der nächsten Ratssitzung beantworten zu lassen.

 

WAZ-Herne v. 08.11.2022: Herner Problemhaus: Wenn die Nachbarschaft terrorisiert wird:

 

https://www.waz.de/staedte/herne-wanne-eickel/herner-problemhaus-wenn-die-nachbarschaft-terrorisiert-wird-id236857985.html

 

Das Problem sei seit vielen Jahren bekannt. Südosteuropäische Bewohnerinnen und Bewohner – in der Regel Großfamilien – terrorisieren die Nachbarschaft. Von Kindern ist die Rede, die mit dem Finger am Hals die Kehle-durchschneiden-Geste zeigen. Von Beschimpfungen und Aussagen mit sexuellen Anspielungen gegenüber Frauen. Von Müll, der aus der dritten Etage auf den Hof geworfen wird. Und Dr. Buballa sagte laut der WAZ, dass man dies sehr ernst nähme und sich kümmern würde. Und er sprach von einem ganzheitlichen Blick.

 

Kurze Zeit später die WAZ v. 12.12.2022: Vor einer Woche habe die Stadt Herne zwei Häuser an der Emscherstraße für unbewohnbar erklärt. Dort habe es massive Wassereinbrüche, die in Zusammenhang mit dem defekten Heizungssystem stehen könnten, und ungesicherte Stromquellen gegeben. Da die Wohnanlage an der Emscherstraße seit Jahren ein Brennpunkt sei, könne ein Ansatz sein, das Objekt zu kaufen und zu sanieren oder abzureißen, um dort neu zu bauen. Gelsenkirchen bekomme im Rahmen einer Zukunftspartnerschaft mit dem NRW-Bauministerium bis zum Jahr 2027 rund 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um rund 3000 nicht mehr marktgerechte Wohneinheiten aufzukaufen.

 

https://www.waz.de/staedte/herne-wanne-eickel/unbewohnbare-haeuser-wenig-moeglichkeiten-fuer-stadt-herne-id237134123.html

 

In diesem Zusammenhang verweist die AfD auf ihre Stellungnahme am 03.05.2002 im Rat der Stadt Herne zu dem Bericht der Verwaltung: Strategie Südosteuropa – Stand der Integrationsarbeit hinsichtlich der Gruppe der Südosteuropäer. Insoweit damals der Fraktionsvorsitzende Berning:

 

„Zu Gelsenkirchen: Die Stadt Gelsenkirchen übt im Sanierungsgebiet Bochumer Straße auf Basis des BauGB ein Vorkaufsrecht aus. Eigens zu diesem Zweck hat sie das städtische Tochterunternehmen Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen (SEG) gegründet. Das durch den Erwerb und die Sanierung von Gebäuden die städtebaulichen Missstände beseitigen soll. Mittlerweile kauft die SEG stadtweit in Gelsenkirchen Problemimmobilien auf und entwickelt sie. Hierfür erhält sie Städtebaufördermittel aus dem „Modellvorhaben Problemimmobilien“ des Landes NRW.“

 

Und weiter Herr Berning:

 

„Warum erwähnt der Bericht keine städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß §§ 136 ff. BauGB? Uns fehlt doch Wohnraum. Schrottimmobilien stehen nicht für eine Modernisierung bzw. einen Abriss mit anschließendem Neubau zur Verfügung. Siehe die Emscherstraße. Dort könnte man doch mit einer Sanierungssatzung operieren. Dann könnte die Stadt auch gemäß § 147 BauGB den Umzug von Bewohnern anordnen. Und gemäß § 148 BauGB auch im Rahmen der Ersatzvornahme tätig werden. Falls der Eigentümer eine Sanierung nicht zügig und zweckmäßig durchführt.“

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Warum wurde bisher in Herne nicht so eine Stadterneuerungsgesellschaft wie in Gelsenkirchen gegründet, die sich mit dem Erwerb und der Sanierung von Gebäuden befasst zwecks Beseitigung städtebaulicher Missstände?
  2. Hat Herne schon Städtebaufördermittel aus dem „Modellvorhaben Problemimmobilien“ des Landes NRW erhalten (siehe Gelsenkirchen)? Falls ja, in welcher Höhe? Falls nein, warum nicht?
  3. Gibt es in Herne Sanierungsmaßnahmen gemäß §§ 136 ff. BauGB und aufgrund dessen Sanierungssatzungen? Falls nein, warum nicht?
  4. Hat die Verwaltung in Herne schon einmal den Umzug von Bewohnern gemäß § 147 BauGB angeordnet?
  5. Wurde die Verwaltung in Herne schon einmal im Rahmen der Ersatzvornahme gemäß § 148 BauGB tätig, weil der Eigentümer eine Sanierung nicht zügig und zweckmäßig durchgeführt hat?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die städtische Stadtentwicklungsgesellschaft SEG entwickelt und erschließt in enger Abstimmung mit der Stadt Grundstücke insbesondere für das Wohnen. Das kann auch den Erwerb und die Entwicklung bebauter Grundstücke mit städtebaulichen Missständen einschließen.

 

Zu Frage 2:

Ja, im Rahmen des – zwischenzeitlich ausgelaufenen – Modellvorhabens Problemimmobilien konnten ca. 374.000 € verausgabt werden.

 

Zu Frage 3:

Aktuell gibt es keine Sanierungssatzungen. Die Satzungen gem. § 142 BauGB der letzten bestehenden Sanierungsgebiete „Friedrich der Große" und "Sodingen" wurden 2008 bzw. 2010 aufgehoben. In den jüngeren Stadterneuerungsgebieten (Wanne-Süd und Herne-Mitte) können die Ziele gemäß der integrierten Handlungskonzepte auch ohne Anwendung des besonderen Städtebaurechtes erreicht werden.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Beides ist gemäß Aktenlage in den letzten 25 Jahren nicht erfolgt.