Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0117  

Betreff: Wiederwahl des Beigeordneten für das Dezernat VI - Fachbereich Recht, Fachbereich Bürgerdienste, Fachbereich Feuerwehr, Fachbereich Öffentliche Ordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schnepel
Federführend:FB 12 - Personal und Zentraler Service Bearbeiter/-in: Schendel, Sabrina
Beratungsfolge:
Rat der Stadt
14.02.2023 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die unmittelbare Wiederwahl des Stadtrates Dr. Frank Burbullar acht Jahre im Amt des Beigeordneten für das Dezernat VI sowie seine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 5 zum 1. August 2023 unter Berücksichtigung der haushalts- und beamtenrechtlichen Vorschriften.

 


Sachverhalt:
 

Die Amtszeit des Stadtrates Dr. Frank Burbulla als Beigeordneter läuft mit dem 31. Juli 2023 ab. Die Wiederbesetzung der Stelle ist erforderlich.

Gemäß § 71 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Stellen der Beigeordneten auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden.

 

Die Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch Beschluss nach § 50 Absatz 1 GO NRW. Die Beigeordneten sind verpflichtet, die Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Wahlzeit erfolgt.


 

Herr Dr. Frank Burbulla erhält gemäß § 2 Absatz 3 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) in der ersten Wahlzeit Bezüge aus der Besoldungsgruppe B 4. Die Eingruppierung des Amtes in die Besoldungsgruppe B 5 ist gemäß § 2 Absatz 4 EingrVO nach Ablauf einer vollständigen Wahlzeit möglich.

 

Der Oberbürgermeister

 

 

 

Dr. Frank Dudda    


Anlagen:
 

Keine