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Ratsinformationssystem

Auszug - Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Herne  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 14.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0138 Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Mölders
Federführend:FB 25 - Steuern und Zahlungsabwicklung Bearbeiter/-in: Krawiec, Kai
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Fraktionen von SPD und CDU beantragen, die zu beschließende Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Herne wie folgt zu ändern:

 

§ 1 Grundsteuer

Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 830 v.H.

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda lässt zuerst über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

geänderter Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt die fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Herne gemäß Anlage einschließlich der vom Rat der Stadt beschlossenen Änderung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

39

24

10

-

-

-

2

2

-

-

1

dagegen:

16

-

-

10

2

3

-

-

1

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-