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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt stellt den Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Bäder Herne fest.
Sachverhalt:
Mit Wirkung ab 1.4.2003 hat der Eigenbetrieb Bäder Herne sein Anlagevermögen (Bäder) an die Herner Bädergesellschaft Herne mbH (HBG) verpachtet und die Betriebsführung auf die HBG übertragen.
Der Eigenbetrieb Bäder Herne ist insoweit nur ein Verpachtungsbetrieb. Steuerlich wird der Eigenbetrieb Bäder Herne als Betrieb gewerblicher Art "Bäder" geführt. Im Wege des steuerlichen Querverbundes hält dieser Betrieb gewerblicher Art in seinem Betriebs-vermögen die städtischen Anteile an der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr).
Die Umsatzerlöse beinhalten die Pachtzahlung für das Wananas (922,6 T€) sowie den Erbbauzins für das Grundstück "Südpool" (73,8 T€).
Die Aufwendungen enthalten insbesondere die anteiligen Fremdfinanzierungszinsen aus dem "Altdarlehen" und den neuen Darlehen für das Wananas (106,7 T€), die Abschrei-bungen (743,5 T€) sowie sonstige Aufwendungen (77 T€).
Der voraussichtliche Bilanzgewinn 2023 beträgt 55.635 €.
Gemäß § 4 der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder Herne entscheidet der Rat über die Festsetzung des Wirtschaftsplans.
Die aktuelle Entwicklung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH und deren Auswirkungen auf eine mögliche Zuführung der Stadt Herne über den EBB war im Dezember 2022 noch nicht abschließend erkennbar. Daher ist der Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplans ausnahmsweise in das neue Jahr verschoben worden.
Nach § 5 (4) der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor. Da für den Eigenbetrieb Bäder Herne kein Betriebsausschuss gebildet wurde, nimmt der Hauptausschuss bzw. Haupt- und Personalausschuss gemäß § 5 (6) der EigVO NRW die Aufgaben des Betriebsausschusses wahr.
Der Wirtschaftsplan 2023 ist allen Fraktionsvorsitzenden und den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt vorab zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine