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Ratsinformationssystem

Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln - Produkt 6101 Steuern  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 14.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0010 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln - Produkt 6101 Steuern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Köhler -2963
Federführend:FB 25 - Steuern und Zahlungsabwicklung Bearbeiter/-in: Pukrop, Katja
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 22. Dezember 2022 gefasste Dringlichkeits-entscheidung:

 

„Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Herr Stadtverordneter Radicke beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung, die Bereitstellung der  überplanmäßigen Mittel in Höhe von insgesamt 1.010.344,33 € bei dem Produkt

 

6101 – Steuern    1.010.344,33 €

 

entsprechend der Beschlussvorlage 2023/0010 vom 21.12.2022 um die Zahlung der Gewerbesteuerumlage für das vierte Quartal 2022 zu ermöglichen.

 

Die dringende Mittelbereitstellung ist unaufschiebbar.“

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

53

24

10

8

2

3

2

2

1

-

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung: