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Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen (Ergebnisplan inkl. Haushaltssicherungskonzept 2023-2026, Finanzplan, Teilpläne und Anlagen) sowie vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2023   

des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 14.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0020 Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen (Ergebnisplan inkl. Haushaltssicherungskonzept 2023-2026,
Finanzplan, Teilpläne und Anlagen) sowie vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:FB 21 - Finanzsteuerung
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Nickel, Daniel
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

 

Die Fraktionen von SPD und CDU beantragen folgende Änderungen, über die jeweils abgestimmt wird:

 

I. Bezirkshaushaltsplan Herne-Mitte

Produkt 5501 Bereitstellung von Grün-/Freiflächen

7550111 Spielplätze Herne-Mitte

Der Planansatz soll im Zuge der Gleichbehandlung aller vier Stadtbezirke um 10.000 EUR auf dann 75.000 EUR erhöht werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

56

25

10

10

2

3

2

2

1

-

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen

Der Rat der Stadt Herne beschließt, abweichend zu der von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsplanung 2023 (Vorlagen 2023/0020 und 2023/0138) den Hebesatz der Grundsteuer B ab dem 01.01.2023 auf 830 anstatt 890 Hebesatzpunkte festzulegen – so wie es der Ratsbeschluss vom 30.11.2021 zur Haushaltsplanung für die Jahre 2023 bis 2025 bereits vorsieht. Um weiterhin positive Jahresergebnisse ausweisen zu können, sollen als Kompensation für die daraus folgenden Ertragsausfälle haushaltsrechtlich erlaubte Möglichkeiten zur Isolation von Mehrbelastungen gemäß NKF-CUIG sowie Bewertungswahlrechte im Bereich der Rückstellungen noch weiter ausgeschöpft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

40

25

10

-

-

-

2

2

-

-

1

dagegen:

16

-

-

10

2

3

-

-

1

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

 

 

Die Grüne Ratsfraktion beantragt außerdem folgende Änderung, über die anschließend abgestimmt wird:

 

Im Produkt 5501 – Bereitstellung von Grün- und Freiflächen – wird der Ansatz in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) um 200.000 € aufgestockt.

 

Als Deckungsvorschlag soll im Produkt 1208 – Statistik und Wahlen – Zeile 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) mit einem Ansatz von 360.400 € dienen, der für Durchführung des Bürgerentscheids Hallenbad angesetzt war.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

15

-

-

10

2

-

2

-

1

-

-

dagegen:

41

25

10

-

-

3

-

2

-

-

1

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

 

 

 

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

geänderter Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen und den durch den Rat der Stadt beschlossenen Änderungen, insbesondere

 

  1. den Ergebnisplan und die Teilergebnispläne sowie das Haushaltssicherungskonzept 2023 bis 2026 mit den darin enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen,

 

  1. den Finanzplan und die Teilfinanzpläne

 

auf der Grundlage des Haushaltsplanentwurfs bzw. Entwurfs des Haushaltssicherungskonzepts und der vorgelegten Änderungslisten vorbehaltlich eigener Änderungsbeschlüsse,

 

  1. die Verwaltung zu ermächtigen, bei ggf. durch ihn selbst noch erfolgenden erheblichen Änderungsbeschlüssen sämtliche daraus resultierenden Änderungen am Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept vorzunehmen (z. B. Aufwendungen für Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten bei wesentlichen investiven Veränderungen),

 

  1. die Verwaltung unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW zu ermächtigen, die vorläufige Haushaltsführung 2023, vorbehaltlich eigener Änderungsbeschlüsse ggf. bis zur Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts und dem darauffolgenden Inkrafttreten der Haushaltssatzung, auf der Grundlage der beschlossenen Ansätze des Ergebnis- und Finanzplans und des Kreditrahmens für Kredite zur Liquiditätssicherung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

40

25

10

-

-

-

2

2

-

-

1

dagegen:

16

-

-

10

2

3

-

-

1

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-