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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0045  

Betreff: Wiederwahl von Schiedspersonen für den Amtsgerichtsbezirk Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Möller, Daniel
Federführend:FB 23 - Recht Bearbeiter/-in: Möller, Daniel
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
25.01.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
02.02.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
07.02.2023 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.02.2023 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                                       


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt die Wiederwahl folgender Schiedspersonen:

 

  1. Herrn Thomas Spengler als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 6 Herne-Sodingen und als Stellvertreter für den Schiedsamtsbezirk 5 Herne-Sodingen,
  2. Herrn Dirk Karpinski als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 3 Herne-Mitte und als Stellvertreter für den Schiedsamtsbezirk 4 Herne-Mitte,
  3. Frau Monika Ganteföhr als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk 4 Herne-Mitte und Stellvertreterin für den Schiedsamtsbezirk 3 Herne-Mitte.

                                      


Sachverhalt:
 

Die Amtszeit der Schiedspersonen läuft am 12.04.2023 ab.

 

Der Rat der Stadt ist gemäß § 3 Absatz 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz SchAG NRW) vom 16.12.1992r die Wahl der Schiedsperson zuständig.

 

Gemäß § 11 Absatz 1 SchAG NRW wird für jede Schiedsperson eine stellvertretende Schiedsperson bestellt. Auf die stellvertretende Schiedsperson sind gemäß § 11 Absatz 2 SchAG NRW die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden.

 

Die zur Wiederwahl anstehenden Schiedspersonen erfüllen die in § 2 SchAG NRW genannten Voraussetzungen.

 

Ablehnungsgründe gemäß § 8 SchAG NRW liegen nicht vor.

 

Alle Schiedspersonen haben sich bereit erklärt, das Amt der Schiedsperson für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren zu übernehmen.

 

Eine Wiederwahl ist möglich.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Frank Burbulla

Stadtrat

                                        


Anlagen:
 

Keine