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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0094  

Betreff: Benennung von zwei stimmberechtigten Abgeordneten sowie von Gästen für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Metken, Lara
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
14.02.2023 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                          


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt benennt für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln

 

a)      als stimmberechtigte Abgeordnete:

 

 1. Herrn Stadtrat Andreas Merkendorf*

 2. ________________________________

    * Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r gem. § 113 Abs. 2 GO NRW

 

b)      als Gäste:

 ___________________________________

 ___________________________________

 ___________________________________

 ___________________________________

 ___________________________________

 ___________________________________

 

Sollte eine der unter a) und b) bestellten Personen an der Teilnahme verhindert sein, so kann die Fraktion, der das Vorschlagsrecht zusteht, eine andere Person benennen.

                          


Sachverhalt:

Die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 23. bis 25. Mai 2023 statt. Das Motto der Hauptversammlung lautet: Unsere Städte gemeinsam neue Wege wagen. Der vorläufige Zeitplan ist als Anlage beigegt.

 

Der Stadt Herne stehen unter Zugrundelegung der aktuellen amtlichen Einwohnerzahl zwei stimmberechtigte Abgeordnete zu (§ 6 Abs. 2a der Satzung des Deutschen Städtetages).

 

Darüber hinaus können weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu der Mitgliederversammlung entsandt werden.

Es kommen dafür vor allem an den Themen der Hauptversammlung besonders interessierte Gäste in Betracht.

 

Die Hälfte der Abgeordneten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen.

Der Hauptausschuss des Städtetages bittet die Mitgliedsstädte und Mitgliedsverbände, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen der Vertretungskörperschaft zu berücksichtigen.

 

Zur 41. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2021 in Erfurt wurden seinerzeit folgende Abgeordnete/Gäste benannt:

 

a)      als stimmberechtigte Abgeordnete

 1. Herr Stadtrat Johannes Chudziak

 2. Herr Stadtverordneter Udo Sobieski

 

Aufgrund der 2021 herrschenden Covid-19-Lage und den damit verbundenen rechtlichen Auflagen war eine Benennung von Gästen nicht erforderlich, da deren Teilnahme zunächst nur virtuell möglich war.

 

Der Oberbürgermeister

 

 

 

(Dr. Frank Dudda)                           


Anlagen:
Vorläufiger Zeitplan                         

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorläufiger Zeitplan 2023 (45 KB)