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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Für die Gesellschafterversammlung der Studieninstitut Ruhr für kommunale Verwaltung Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird als Vertreter der Stadt
anstelle von Herrn Karl Heinz Harbott
Herr Dr. Martin Krause
und
als Vertreter der Stadt im Verhinderungsfall
anstelle von Herrn Matthias Völkel
Herr Bastian Barzik
bestellt.
Die Bestellung der Vertreter gilt für die verbleibende Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein bestellter Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Bestellung als Vertreter der Stadt.
Sachverhalt:
Das Studieninstitut Ruhr für kommunale Verwaltung ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Als Gesellschafterin ist die Stadt Herne nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10. November 2020 (Vorlage 2020/0725) Herrn Karl Heinz Harbott als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung des Studien-instituts Ruhr und Herrn Matthias Völkel als Vertreter im Verhinderungsfall bestellt.
Mit dem Ausscheiden von Herrn Karl Heinz Harbott aus dem Dienst der Stadt Herne bittet der Fachbereich Personal um entsprechende Umbesetzung.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine