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Beschluss |
Sachverhalt:
Während das Urheberrecht unveräußerlich ist, kann der Urheber eines Werkes jedoch anderen das Recht einräumen, dieses Werk zu verwenden. Dies nennt man Nutzungsrecht oder auch Copyright. In Bezug auf die Speicherung, Archivierung und Zurverfügungstellung der Aufzeichnungen des Herner Rats-TVs ist die Frage nach den Nutzungsrechten daher von Bedeutung. Somit ergeben sich für uns Fragen nach der konkreten Ausgestaltung des Vertrages mit der Firma, die die Aufzeichnungen herstellt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um mündliche und schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
Hat die Stadt Herne die Nutzungsrechte für die bisherigen Aufzeichnungen vom Rats-TV erworben?
2.
Falls ja: Handelt es sich hierbei um ein uneingeschränktes Nutzungsrecht?
3.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Aufzeichnungen alleinig aus Steuergeldern finanziert werden: Was hält die Verwaltung von der Idee, die Aufzeichnungen in Zukunft unter einer freien Lizenz, wie z.B. Creative Commons vertraglich zu erwerben?
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2:
Derzeit gilt eine stillschweigende Vereinbarung zwischen der Stadt Herne (Auftraggeberin) und der Auftragnehmerin darüber, dass der Stadt Herne die ausschließliche Nutzung von Livestream und Mediathek auf der städtischen Internetseite gewährt wird.
Es besteht jedoch ein beidseitiges Interesse am Abschluss einer Nutzungsvereinbarung der beiden Parteien, in der auch geregelt wird, inwieweit autorisierte Dritte Sequenzen aus Aufnahmen der Sitzungen des Rates der Stadt verwenden dürfen. Nachdem ein erster Entwurf dieser Nutzungsvereinbarung bereits innerhalb des Ratsarbeitskreises Rats-TV besprochen und nach der Vorstellung der Mitglieder erweitert wurde, befindet sich die Nutzungsvereinbarung derzeit noch in der rechtlichen Prüfung.
Zu Frage 3:
Dies wird kritisch gesehen, weil ggf. von Dritten stammende Elemente des Streams bzw. der Aufzeichnungen nicht mehr ohne Weiteres für die Darstellung der Live-Übertragungen genutzt werden könnten, was sich negativ auf die Qualität des Angebots „Rats-TV“ auswirken würde.
Wie bereits im Rahmen der Beantwortung zu Frage 1 geschildert ist die Verwaltung jedoch gewillt, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abzuschließen, aus der ein möglichst umfassendes Nutzungsrecht für den zu bestimmenden Kreis autorisierter Dritter (Stadtverordnete, Fraktionen, etc.) hervorgeht.