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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0144  

Betreff: Anfrage: Nutzungsrechte Rats-TV
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Buszewski, Veronika
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
14.02.2023 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

hrend das Urheberrecht unveräerlich ist, kann der Urheber eines Werkes jedoch anderen das Recht einräumen, dieses Werk zu verwenden. Dies nennt man Nutzungsrecht oder auch Copyright. In Bezug auf die Speicherung, Archivierung und Zurverfügungstellung der Aufzeichnungen des Herner Rats-TVs ist die Frage nach den Nutzungsrechten daher von Bedeutung. Somit ergeben sich für uns Fragen nach der konkreten Ausgestaltung des Vertrages mit der Firma, die die Aufzeichnungen herstellt.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um mündliche und schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1.

Hat die Stadt Herne die Nutzungsrechte für die bisherigen Aufzeichnungen vom Rats-TV erworben?

 

2.

Falls ja: Handelt es sich hierbei um ein uneingeschränktes Nutzungsrecht?

 

3.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Aufzeichnungen alleinig aus Steuergeldern finanziert werden: Was hält die Verwaltung von der Idee, die Aufzeichnungen in Zukunft unter einer freien Lizenz, wie z.B. Creative Commons vertraglich zu erwerben?

 

    


Anlage:
 

Original der Anfrage   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 230214 RAT Rats-TV Nutzungsrechte Anfrage (46 KB)