Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung  

Bezeichnung: des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Datum: Do, 27.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Neubaumaßnahme "Neues Wohnen Augustastraße" - Vorstellung durch den Wohnungsverein Herne eG
Enthält Anlagen
2017/0252  
Ö 2  
Stadtumbau Herne-Mitte - Umnutzung eines Gebäudeteils der ehemaligen Hauptschule am Hölkeskampring zu einer städtischen Einrichtung für Kinder-Jugend-Familie
Enthält Anlagen
2017/0249  
Ö 3  
Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) 2017-2020
Enthält Anlagen
2017/0236  
Ö 4  
Einrichtung eines Gestaltungsbeirats für die Stadt Herne - Beschluss der Geschäftsordnung - Berufung der Fachleute als stimmberechtigte Mitglieder
Enthält Anlagen
2017/0234  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 255, Hunbergstraße, Stadtbezirk Sodingen Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
2017/0256  
Ö 6  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11, - Albert-Schweitzer-Carré -, Stadtbezirk Eickel 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2017/0239  
Ö 7  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.10, Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße, Stadtbezirk Sodingen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2017/0241  
Ö 8  
Satzung der Stadt Herne über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 229 - Castroper Straße - Satzungsbeschluss gemäß § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW)
Enthält Anlagen
2017/0243  
Ö 9  
Neubau der Erschließungsanlage "Anger" an der Castroper Straße
Enthält Anlagen
2017/0233  
Ö 10  
Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten im Bereich des Memoriam-Gartens auf dem Südfriedhof
2017/0118  
Ö 11  
Ausbau von Wegen auf dem Holthauser Friedhof
Enthält Anlagen
2017/0201  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Situation und Perspektiven des Radverkehrs in Herne
2017/0257  
Ö 13  
ÖPNV-Investitionsmaßnahmen - VRR Förderkatalog 2017 gemäß § 12 ÖPNVG Barrierefreier Ausbau von Haltestellen in Herne
Enthält Anlagen
2017/0152  
Ö 14  
Stadtbahnerweiterung U35 Hier: Einbau taktiler Leiteinrichtungen an allen Haltestellen
Enthält Anlagen
2017/0176  
Ö 15  
Ergänzung der 1. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für die Stadt Herne
2017/0231  
Ö 16  
Einrichtung eines "Lenkungskreises Stellplatzsatzung 2019" (LK SPS 2019)
2017/0227  
Ö 17  
Umbau der Meesmannstraße zwischen Südstraße und Bochumer Stadtgrenze
Enthält Anlagen
2017/0238  
Ö 18  
Sozialer Wohnungsbau
Enthält Anlagen
2017/0266  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:

Bei neuen Bauvorhaben der Stadt sowie der städtischen Wohnungsbaugesellschaft werden ab sofort mindestens 25 % der Wohnfläche dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.

  1. Überall wo die Stadt Einfluss auf die Bebauung hat – insbesondere bei der Schaffung neuen Planungsrechts – wird eine Quote von mindestens 50 % geförderten Wohnraumes durchgesetzt.
  2. Neben dem klassischen sozialen Wohnungsbau sind auch andere Wohnformen, die einkommensschwächeren Schichten zum Teil sogar selbstgenutztes Wohneigentum ermöglichen, stark vertreten. Die Verwaltung prüft, wie diese Wohnformen – etwa das Bauen in Baugemeinschaften, die Nutzungsmischung, das kleinteilige Bauen oder genossenschaftliches Bauen – gefördert werden können. In einer Matrix werden die jeweiligen Vor- und Nachteile dargestellt.
  3. Erkennbar aussichtsreiche Bauanträge für öffentlich geförderte Wohnungen werden zur Beschleunigung prioritär und parallel zur Bearbeitung der entsprechenden Förderanträge bearbeitet

Die Verwaltung prüft die Ausnutzung der Fördermittel von Bund, Land und der EU. Sie informiert die Ausschussmitglieder, welche Potentiale für die Inanspruchnahme von Wohnungsbauprogrammen bei Sozialwohnungen bestehen und wie diese zukünftig verstärkt abgerufen werden können.

 

   
    27.04.2017 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 18 - abgelehnt
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung lehnt ab, folgenden Beschluss zu fassen:

Bei neuen Bauvorhaben der Stadt sowie der städtischen Wohnungsbaugesellschaft werden ab sofort mindestens 25 % der Wohnfläche dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.

  1. Überall wo die Stadt Einfluss auf die Bebauung hat – insbesondere bei der Schaffung neuen Planungsrechts – wird eine Quote von mindestens 50 % geförderten Wohnraumes durchgesetzt.
  2. Neben dem klassischen sozialen Wohnungsbau sind auch andere Wohnformen, die einkommensschwächeren Schichten zum Teil sogar selbstgenutztes Wohneigentum ermöglichen, stark vertreten. Die Verwaltung prüft, wie diese Wohnformen – etwa das Bauen in Baugemeinschaften, die Nutzungsmischung, das kleinteilige Bauen oder genossenschaftliches Bauen – gefördert werden können. In einer Matrix werden die jeweiligen Vor- und Nachteile dargestellt.
  3. Erkennbar aussichtsreiche Bauanträge für öffentlich geförderte Wohnungen werden zur Beschleunigung prioritär und parallel zur Bearbeitung der entsprechenden Förderanträge bearbeitet

Die Verwaltung prüft die Ausnutzung der Fördermittel von Bund, Land und der EU. Sie informiert die Ausschussmitglieder, welche Potentiale für die Inanspruchnahme von Wohnungsbauprogrammen bei Sozialwohnungen bestehen und wie diese zukünftig verstärkt abgerufen werden können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten-AL

FDP

AfD

dafür:

2

-

-

-

1

1

-

-

dagegen:

15

9

5

-

-

-

-

1

Enthaltung:

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 19  
Prüfauftrag: Kombinierte Bus- und Fahrradspur Bochumer Straße
Enthält Anlagen
2017/0267  
Ö 20  
Prüfauftrag: Wegweisung zwischen dem Haltepunkt Herne-Börnig und der Haltestelle Schadeburgstraße / Börnig Bf
Enthält Anlagen
2017/0269  
Ö 21  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 22     Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 22.1  
Aufstellung einer städtebaulichen Rahmenplanung "Elpeshof"
Enthält Anlagen
2017/0260  
Ö 22.2  
Sauberkeit in Unterführungen
Enthält Anlagen
2017/0261  
Ö 22.3  
Spurrillen am Wanner Hauptbahnhof
Enthält Anlagen
2017/0270  
N 1     Bieterverfahren zur Veräußerung einer städtischen Teilfläche aus dem Vorhaben "Dienstleistungspark Schloss Strünkede"      
N 2     Stadtumbau Herne-Mitte - Umgestaltung des Europaplatzes hier: Vergabebeschluss zur Objektplanung LP5 von Frei- und Verkehrsanlagen gemäß HOAI am Europaplatz      
N 3     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 4     Anfragen der Ausschussmitglieder