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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0231  

Betreff: Ergänzung der 1. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für die Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Child, Nikolas
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
27.04.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
23.05.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
30.05.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

     


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beschließt in Teil A, Kapitel A 2 „Vorgaben und Rahmenbedingungen“ der 1. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für die Stadt Herne, Stand Juli 2006, folgenden neuen Abschnitt mitsamt Text/Formulierung einzufügen:

 

  • A 2.8 Tarifverträge

Die Verkehrsunternehmen haben das eingesetzte Personal nach Maßgabe der jeweiligen einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge im Sinne der Repräsentativen Tarifverträge Verordnung (RepTVVO) zu entlohnen.

     


Sachverhalt:
 

  1. Allgemeines / Begründung

 

Am 19. Mai 1998 – Vorlage Nr. 1998.112 – hat der Rat der Stadt Herne den Nahverkehrsplan für die Stadt Herne beschlossenen. Die mehrstufige 1. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (Teil A bis C, Stand Juli 2006) wurde am 07.11.2006 – Vorlage 2006/0587 – durch den Rat der Stadt Herne beschlossen. In dem zu ergänzenden Teil A der 1. Fortschreibung wurde das ÖPNV-Angebot innerhalb des gesamten Stadtgebietes untersucht und das gesamtstädtische ÖPNV-Rahmenkonzept zur qualitativen Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes in Herne beschrieben und festgelegt.

 

Am 14.12.2016 hat der Landtag NRW mit Wirkung zum 06.01.2017 im Rahmen der Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) zusätzliche Anforderungen an den Nahverkehrsplan beschlossen. § 8 Absatz 3 enthält folgende Bestimmung: „Der Rahmen für das betriebliche Leistungsangebot hat die […] Entlohnung des eingesetzten Personals bei den Verkehrsunternehmen nach Maßgabe einschlägiger und repräsentativer Tarifverträge vorzugeben.“

 

Hierdurch soll eine Tariftreue im ÖPNV unabhängig von der konkreten genehmigungs- oder vergaberechtlichen Ausgestaltung sichergestellt werden. Die Verankerung im Nahverkehrs-plan und die Aufnahme der Vorgabe in die Vorab-Bekanntmachung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hilft, dass die vom Rat der Stadt Herne geforderten Sozialstandards bei Genehmigungsanträgen, wie Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen, zu beachten sind und Sozialdumping verhindert wird. Eine Anpassung des Nahverkehrsplans an das ÖPNVG NRW würde diese Gefahr verringern und so zum Erhalt bzw. zur Stärkung der Qualität des Nahverkehrs beitragen.

 

Auf ein erneutes formales Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr verzichtet. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Herne werden die Träger öffentlicher Belange über die Ergänzung in Teil A der 1. Fortschreibung informiert.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat