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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage zu TOP 21.2 der Niederschrift-27.04.17 (234 KB) | (199 KB) |
1. Herr Stadtrat Friedrichs teilt mit, dass die Stadt Dortmund die Stadt Herne an der Änderung Nr.15a des Flächennutzungsplans der Stadt Dortmund – Westfalenhütte – gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches beteiligt hat. Es geht um die Neugliederung eines Areals im Bereich der ehemaligen Westfalenhütte zwecks Anpassung der Nutzungsstruktur auf Grund des aktuellen städtebaulichen Rahmenplans.
Belange der Stadt Herne sind nach Auffassung der Verwaltung durch diese Planung nicht betroffen.
2. Herr Becker vom Fachbereich 53 / Tiefbau und Verkehr teilt anschließend Folgendes zum Stadtumbau Herne-Mitte - Viktor-Reuter-Straße, Änderung der beschlossenen Planung im Zuge der Bauausführung im Übergang zum Robert-Brauner-Platz mit:
Im gegenständlichen Bereich der Maßnahme wurde in der Bauausführung von der mit Beschluss vom 10.09.2015 beschlossenen Planung der BV Herne-Mitte abgewichen. Grund dafür war, dass durch private Investoren sowohl das „Stadthaus“ als auch die „Neuen Höfe“ gebaut/ geändert werden.
Die damit einhergehende Änderung der gestellten Anforderung an den Robert-Brauner-Platz soll auch im gegenständlichen Bereich des Platzes, in der Anlage, die der Niederschrift beigefügt wird rot markiert, Berücksichtigung finden. Um nicht förderschädlich zu agieren wurde aus vorgenanntem Grund der Bereich nicht wie geplant umgebaut.
3. Bezüglich der Gestaltungsrichtlinien für die Innenstadt Herne-Mitte teilt die Verwaltung den aktuellen Stand der Maßnahme mit:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.10.2011 das Stadtumbaugebiet „Herne-Mitte“ festgelegt und das entsprechende städtebauliche Entwicklungskonzept beschlossen. Die Ergänzung des Konzepts wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 24.03.2015 beschlossen.
Mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept soll das Gebiet „Herne-Mitte“ in seiner Funktion als zentraler Versorgungsbereich und als Wohnstandort gestärkt werden. Hierzu ist ein Paket von Maßnahmen vorgesehen, die in einem Zeitraum von mehreren Jahren mit Hilfe von Mitteln der Städtebauförderung umgesetzt werden.
Die geplanten Gestaltungsleitlinien haben zum Ziel, die Gestaltqualität der Wohn- und Geschäftshäuser in der Innenstadt sowie die Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums zu erhalten und weiter zu entwickeln. Die erarbeiteten Gestaltungsleitlinien werden abschließend in einer Gestaltungsfibel veranschaulicht und veröffentlicht.
In der Sitzung am 23. Februar 2017 wurde der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung darüber informiert, dass das Büro pesch partner architekten stadtplaner für die Erarbeitung der Gestaltungsleitlinien beauftragt wurde.
Das Büro hat im Februar, unter Federführung des Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, seine Arbeit aufgenommen. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurden alle betroffenen städtischen Dienststellen frühzeitig in den Prozess eingebunden.
Das Ergebnis der ersten Arbeitsschritte - Bestandsaufnahme und Analyse der Ist-Situation - liegt nur vor. Auf dieser Grundlage wird im weiteren Verlauf ein erster Entwurf der Gestaltungsleitlinien entwickelt. Nach der Sommerpause wird dieser im Rahmen einer informellen Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Verwaltung wird den Gremien unaufgefordert über den weiteren Fortgang berichten.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | Piraten/AL | AfD | FDP | UB | OB |
dafür: |
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dagegen: |
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Enthaltung: |
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