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Vorlage - 2017/0233  

Betreff: Neubau der Erschließungsanlage "Anger" an der Castroper Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Gottschlich, Manuela
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
27.04.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
10.05.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

   


Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt:

  1. den Bau der Erschließungsanlage „Anger“ einschließlich Entwässerungseinrichtungen sowie für die Herstellung der Grünfläche westlich des Baugebietes an der Castroper Straße nach den beigefügten Planunterlagen, Planungsstand 28.03.2017, und der dazugehörigen Baubeschreibung.

 

  1. die Ermächtigung der Verwaltung, für die unter 1. genannte Erschließungsstraße mit dem Erschließungsträger Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH, Westring 123-125, 44623 Herne einen Erschließungsvertrag gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließen.

 

 

                


Sachverhalt:
 

Begründung zu Beschlussvorschlag 1:

 

Allgemeines

 

Auf den Grundstücken Gemarkung Börnig Flur 11, Flurstücke 222, 1234, 1236 und 1238 soll der Neubau der Erschließungsstraße „Anger“ einschließlich Entwässerung, Beleuchtung und Grünanlagen gemäß dem Bebauungs-Plan Nr. 229 „Castroper Straße“ realisiert werden. Ziel der Planung ist es, den Bau von 16 Einfamilienhäusern und vier Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen.

 

Der vorgenannte B-Plan schafft das entsprechende Planungsrecht.

Vorhandene Situation

Das Baugebiet wird auf dem ehemaligen Gelände der Gärtnerei Lülf erstellt. Im Norden begrenzt die Castroper Straße das Baugebiet. Im Westen und Osten schließt das B-Plangebiet an die vorhandene Bebauung an.

Beschreibung geplante Maßnahme

Im Gebiet werden 16 Einfamilienhäuser und vier Mehrfamilienhäuser erstellt. Die Einfamilienhäuser sowie die Mehrfamilienhäuser werden über eine neugeplante öffentliche Erschließungsstraße erschlossen. Die Haupterschließung erfolgt neben dem ehemaligen Wohnhaus Castroper Straße 130.

Straßenlage

Die Anbindung der Erschließungsstraße erfolgt über die bestehende Castroper Straße. Im Einmündungsbereich wird der bestehende Gehweg angepasst und der Bordstein abgesenkt. Die Zufahrt zum Erschließungsgebiet erfolgt über eine ca. 69m lange Straße. Im Zentrum der Erschließung liegt eine Versickerungsmulde (Angerfläche) die fußläufig gekreuzt werden kann.

Straßenraumaufteilung

Die Fahrbahnbreite der Erschließungsstraße variiert zwischen 4,50 m und 6 m (Parkstände in Senkrechtaufstellung). Im Bereich der Längsstellplätze beträgt die Breite örtlich eingeschränkt 3,50 m.

 

In dem Erschließungsgebiet sind zwölf Parkstände im öffentlichen Verkehrsraum geplant. Drei Parkstände werden längs der Zufahrtsstraße vorgesehen, weitere neun Plätze werden in die Angerfläche zentral im Erschließungsgebiet angeordnet. Die Abmessungen der Parkstände entsprechenden Regelmaßen gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (Ausgabe 2006). Zur Verkehrsberuhigung sind die drei Parkstände in Verbindung mit Baumscheiben in der Zufahrtsstraße geplant. Die Bepflanzung der Baumscheiben erfolgt aufgrund des beengten Platzangebots mit kleinkronigen Bäumen (z.B. Ahorn (Acer rubrum red sunset)). Weitere fünf Baumstandorte werden im Bereich des Angers angelegt, von denen ein Baum (Acer platanoides Faassen´s Black, rotlaubig) in der Mischverkehrsfläche als Solitärbaum ausgeführt wird. Dieser Baum wird mit einer ringförmigen Bank aus Beton, die auch als zusätzliches gestalterisches Element dient, gegen Anfahren geschützt. Die Angerfläche wird mit flachen Böschungen ausgebildet, so dass die Mulde betreten werden kann. Der Wasserstand wird durch Notentlastungen auf 25 cm begrenzt, so dass im Starkregenfall keine Gefährdung für das Erschließungsgebiet durch das im Becken gesammelte Niederschlagswasser entstehen kann. Der Anger wird, nach Rücksprache mit dem FB Stadtgrün, durch Bepflanzungen und Sitzmöglichkeiten als Aufenthaltsraum gestaltet. Weiterhin werden außerhalb des Erschließungsgebietes in der südlichen Grünfläche acht großkronige Linden gepflanzt. Die Planung ist mit dem Fachbereich Stadtgrün abgestimmt.

 

Die Grundlagen der Planung wurden mit dem Fachbereich 44/4 (Verkehrsbehörde), der Polizei sowie dem Fachbereich 33/4.1 (Vorbeugender Brandschutz) abgestimmt.

Beschilderung

Der Verkehrsraum wird als Mischverkehrsfläche ausgewiesen und durch das Verkehrszeichen 325.1 als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet. Das Verkehrszeichen wird beginnend an der geplanten Erschließungsstraße aufgestellt. Das Zeichen 325.2 wird bei der Ausfahrtstelle des Erschließungsgebietes plaziert.

Straßenoberbau nach RStO 12

Für den Aufbau der Mischverkehrsflächen und Stellplätze wurde die Belastungsklasse 1,0 Zeile 1 der Richtlinien für den Straßenoberbau (RStO 2012) angesetzt. Der Straßenbau erfolgt in zwei Ausbaustufen. In der ersten Ausbaustufe wird als Baustraße eine ca. 4,5 m bis 6,0 m breite Asphaltdeckschicht eingebaut, die vor Endherstellung wieder entfernt wird. Nach erfolgter Bebauung werden die Verkehrsflächen mit Borden, Rinnen, Baumscheibe und Pflasteroberfläche endausgebaut.

Längs- und Querneigungen

Die Verkehrsfläche wird mit einem Quergefälle von 2,5% ausgeführt. Die Längsneigung der Straße liegt zwischen 0,5% und max. 3,5%. Die Längsneigung von 3,5% ist der Geländeneigung geschuldet und erstreckt sich über eine Länge von ca. 35m im südlichen Bereich des Erschließungsgebietes. Die Gefälle orientieren sich an der RASt 06.

Beleuchtung

Die Beleuchtungsstandorte sind im Lageplan dargestellt. Es handelt sich um stromsparende LED Leuchtmittel. Die Planung ist mit den Stadtwerken Herne abgestimmt.

Entwässerung

Das Niederschlagswasser der EFH wird, wie das Wasser der öffentlichen Straße über zwei bzw. dreizeilige Rinnen dem Versickerungsbecken zugeleitet. Zum Schutz vor Befahrung der Versickerungsfläche wird diese mit Hochborden eingefasst. Damit das Regenwasser zur Versickerung in den Anger gelangen kann, werden die Hochborde auf Lücke gesetzt. Die Versickerung des Niederschlagswassers erfolgt zentral in der Angerfläche. Lediglich die vier Mehrfamilienhäuser können aufgrund des hochanstehenden Grundwassers nicht versickern. So wird das Regenwasser auf 10 l/s*ha direkt an einen Stauraumkanal DN1500 angeschlossen. Das Regenwasser wird hier mittels Drosselorgan in die Castroper Straße entwässern. Die Drosselung wurde anhand der hydraulischen Leistungsfähigkeit ausgelegt. Die Schmutzwasserkanalisation wird entsprechend den gängigen Regelwerken dimensioniert und als DN250 ausgeführt. Der Anschluss erfolgt an den Mischwasserkanal in der Castroper Straße. Mischwasserkanal in der Castroper Straße eingeleitet. Ein Anschluss an die Versickerungsanlage im Anger ist aufgrund der topographischen Gegebenheiten nicht möglich. Die Möglichkeit der späteren Entflechtung des Regenwassers in Richtung Sodinger Bach /Vossnacken wird weiter verfolgt. Diese Entflechtung kann jedoch erst im Anschluss an die geplante Erschließung des Gebietes erfolgen. Das Regenwasser der Mehrfamilienhäuser wird Die Hausanschlüsse werden im Zuge der Erschließung auf die jeweiligen Grundstücke verlegt und verfügen jeweils über einen Revisionsschacht.

Altlasten (Boden, Wasser)

Durch die Firma agus, Bochum wurde im November 2013 und im Februar 2014 Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen wiesen keine Auffälligkeiten auf. Ebenfalls wurden Grundwasserstände ermittelt. Diese Grundwasserstände schwanken zwischen 1,5 bis 2,0m unter Geländeoberkante.

Kosten

Die Kosten der Erschließungsanlage  der Fläche belaufen sich auf: ca. 1.300.000€ brutto.

In diesen Kosten sind Fahrbahn, Straßenentwässerung, Begrünung, Beschilderung und Markierung enthalten.

Die Kosten werden komplett vom Erschließungsträger getragen.

Bauzeit und Baubeginn

Der Baubeginn soll im Sommer erfolgen. Die Fertigstellung der Erschließung ist für November/Dezember 2022 geplant

Umleitung

Eine Umleitung ist nicht geplant. Der Baustellenverkehr wird mittels Ampelanlage, je nach Baufortschritt, geregelt.

 

 

 

Begründung zu Beschlussvorschlag 2:

 

Der Erschließungsträger beabsichtigt, die in der Stadt Herne gelegenen Grundstücke Gemarkung Börnig Flur 11, Flurstücke 222, 1234, 1236 und 1238 einer Wohnbebauung zuzuführen. Die Erschließung dieses Gebietes soll über die neu anzulegende Erschließungsstraße „Anger“, die an die Castroper Straße angebunden wird, erfolgen.

Der Erschließungsträger ist Eigentümer der Grundstücke.

 

Für die Entwicklungsfläche liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 229 vor.

 

Wesentliche Regelungen des Erschließungsvertrages sind:

 

-            Der Ausbau der Erschließungsstraßen umfasst die Erstellung der Straßenentwässerungseinrichtungen, der Straßen- und Wegeflächen, der Beleuchtung und des Straßenbegleitgrüns.
 

-            Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die technische Herstellung der o.a. Erschließungsanlagen bis zur Bezugsfertigkeit der geplanten Wohnhäuser, spätestens bis zum 31.12.2022 endgültig fertig zu stellen.

 

-            Damit gewährleistet ist, dass die Erschließungsanlagen nach den technischen Vorschriften erstellt und somit dem allgemeinen Standard der anderen vergleichbaren städtischen Straßen angepasst wird, werden die entsprechenden Vorgaben nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Richtlinien für den Straßenoberbau (RStO 2012) in dem abzuschließenden Vertrag festgesetzt.

 

-            Der Erschließungsträger ist verpflichtet, die Gewährleistung für eine ordnungsgemäße Gebrauchstauglichkeit der von ihm herzustellenden Anlagen zu übernehmen. Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

 

-            Im Anschluss an die Abnahme der mängelfreien Erschließungsanlagen wird die Stadt Herne diese in ihre Baulast übernehmen.

 

-            Die Parteien beabsichtigen, im Anschluss an die Abnahme einen Grundstückübereignungsvertrag abzuschließen, in dem die öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Flächen für die Entwässerungseinrichtungen sowie der Grünanlagen unentgeltlich auf die Stadt übertragen werden. Sämtliche durch den Abschluss des Grundstücksübereignungsvertrages und seine Durchführung entstehenden Kosten, Gebühren und Abgaben einschließlich der Grunderwerbsteuer und die Vermessungskosten trägt der Erschließungsträger.

 

-            Eine Beteiligung der Stadt an den Erschließungskosten ist nicht vorgesehen.

 

-            Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hinterlegt der Erschließungsträger für die Herstellung der Erschließungsanlagen eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe der voraussichtlichen Herstellungskosten.

 

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist von der Verwaltung erarbeitet und mit dem Erschließungsträger abgestimmt worden.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

 


Anlagen:
 

-          Übersichtsplan 

-          Lageplan, Stand: 28.03.2017 (M 1/250)

                   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1526_Lageplan Straßenbau (1331 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Castroper Straße Übersichtsplan (946 KB)