|
|
Sachverhalt:
Die Garten- & Landschaftsbau Alfred Steinmacher OHG, Dorstener Straße 269, 44653 Her ne, besitzt das Bewirtschaftungsrecht an einer dauergepflegten Gemeinschaftsgrabstätte auf Feld 153 des Südfriedhofs (Memoriam-Garten). Darin werden Reihengräber für Sarg- und Urnenbestattungen angeboten.
Die Firma ist zwischenzeitlich an den Fachbereich Stadtgrün herangetreten und hat signalisiert, dass für den Bereich des Memoriam-Gartens vermehrt die Nachfrage nach der Möglichkeit des Erwerbs an den dort angebotenen Gräbern bereits zu Lebzeiten gestellt wird. Einher damit geht dann auch die Nachfrage nach der Verlängerung bereits bestehender Nutzungsrechte in diesem Friedhofsteilbereich.
Im Rahmen eines Gesprächstermins im Fachbereich Stadtgrün hat Herr Steinmacher aus seiner Sicht erläutert, dass er sich von einer Realisierung der nachgefragten Möglichkeiten eine Attraktivitätssteigerung und in Folge höhere Inanspruchnahme der Bestattungsmög-lichkeiten im Memoriam-Garten verspricht, wodurch letztlich auch Abwanderungen auf andere Friedhöfe vermieden werden könnten.
Maßnahme/Lösungsvorschlag:
In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Grabarten mit geringem Pflegeaufwand (bis hin zur Pflegefreiheit) deutlich gestiegen. Dies zeigt auch der nach wie vor anhaltende Zuspruch im Bereich der Kolumbarienanlage. Der Hauptgrund hierfür liegt darin, dass immer weniger Angehörige - aus unterschiedlichsten Gründen - nicht in der Lage sind, ihre Grabstätten über einen Zeitraum von 25 Jahren und länger pflegen zu können.
Mit Einrichtung des Memoriam-Gartens auf dem Südfriedhof wurde - diesem Trend folgend - im Sommer 2015 durch die Verwaltung eine weitere pflegefreie Grabart geschaffen.
Der Fachbereich Stadtgrün beabsichtigt nunmehr, auf die geänderte Nachfragesituation in der Form zu reagieren, dass im Bereich des Memoriam-Gartens (und zwar ausschließlich dort) die Möglichkeit des Erwerbs eines Nutzungsrechtes an einem Grab zu Lebzeiten sowie die Verlängerung bereits bestehender Nutzungsrechte zu schaffen.
Zu diesem Zweck soll nunmehr der mit der Garten- & Landschaftsbau Alfred Steinmacher OHG geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag entsprechend angepasst werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann allerdings noch nicht abgeschätzt werden, in welcher Größenordnung eine Ausweitung des Angebotes tatsächlich auch angenommen wird. Aus diesem Grund soll in Abstimmung mit dem Fachbereich Recht zunächst die Entwicklung abgewartet und auf eine Änderung der Satzung über die Friedhöfe der Stadt Herne (Friedhofssatzung) und der Friedhofsgebührensatzung zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden.
Es ist vielmehr beabsichtigt, zunächst Erkenntnisse über die tatsächliche Inanspruchnahme des Angebotes abzuwarten und erst bei entsprechender Nachfrage (und somit tatsächlicher Satzungsrelevanz) entsprechende Satzungsänderungen auf den Weg zu geben. Gegebenenfalls könnte es bei positiver Nachfrageentwicklung dann auch noch zu einer Ausweitung des Memoriam-Gartens kommen. Diese Option wurde bereits im ursprünglichen Vertrag zwischen der Stadt Herne und der Garten- & Landschaftsbau Alfred Steinmacher OHG vereinbart.
Die Gebühr für den Erwerb eines Grabes im Memoriam-Garten zu Lebzeiten würde sich an Position 5 "Gebühr für den Erwerb von Nutzungsrechten" (hier 5.1 "Reihengräber") der Friedhofsgebührensatzung orientieren.
Die Position "Verlängerung eines Nutzungsrechtes im Memoriam-Garten" wäre dagegen neu festzusetzen. Aktueller Handlungsbedarf für eine Angleichung der Gebührensatzung wird mit Blick auf die festgelegte Nutzungszeit dieser Gräber von grundsätzlich 25 Jahren nicht gesehen.
In der zweiten Jahreshälfte ist eine Neukalkulation der städtischen Friedhofsgebühren erforderlich, die dann voraussichtlich auch die Verabschiedung einer Änderungssatzung zur Folge haben wird. Von daher bietet es sich in diesem Zusammenhang an, die bisher noch nicht vorhandene Gebührenposition nach entsprechender Kalkulation in diesem Zusam-menhang in die Gebührensatzung aufzunehmen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Anlagen:
Keine