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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0227  

Betreff: Einrichtung eines "Lenkungskreises Stellplatzsatzung 2019" (LK SPS 2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Sternemann, Peter
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Entscheidung
27.04.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

                           


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Einrichtung eines Lenkungskreises zur Begleitung der Erstellung der „Stellplatzsatzung 2019“.

Der Lenkungskreis setzt sich zusammen aus je einer Vertretung der Parteien mit Fraktionsstatus im Rat der Stadt Herne sowie dem Beigeordneten für Recht, Bauordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr und dem Beigeordneten für Umwelt und Stadtplanung, Vermessung und Kataster, Tiefbau und Verkehr und Stadtgrün.

Die Vertretung der Parteien sowie die jeweiligen Stellvertretungen werden wie folgt benannt:

 

Partei Vertretung Stellvertretung

SPD ………………………………. ……………………………….

CDU ………………………………. ……………………………….

Grüne ………………………………. ……………………………….

Die Linke ………………………………. ……………………………….

Piraten-AL ………………………………. ……………………………….

 

Als Vertreter der organisierten Wohnungswirtschaft im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll Herr Letat dem Lenkungskreis angehören.

Weitere Personen können je nach Themenstellung hinzugezogen werden. Die Leitung des Lenkungskreises obliegt dem Beigeordneten für Umwelt und Stadtplanung, Vermessung und Kataster, Tiefbau und Verkehr und Stadtgrün bzw. in seiner Abwesenheit dem Leiter des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr. Die Geschäftsführung übernimmt der Fachbereich Tiefbau und Verkehr.              


Sachverhalt:


Veranlassung

 

Dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am 24.01.2017 in Verbindung mit einer Anfrage zur „Novellierung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW); VL 2017/0016) von Seiten der Verwaltung mitgeteilt, dass ein Lenkungskreis für die Begleitung der Erstellung einer Stellplatzsatzung eingerichtet werden soll.

Mit der „Stellplatzsatzung 2019“ soll die Grundlage dafür geschaffen werden, ab dem 01.01.2019 auch weiterhin Bauherren verpflichten zu können, ihrer Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen nachzukommen. Diese Pflicht bezieht sich sowohl auf Stellplätze für den motorisierten Verkehr als auch auf Fahrradabstellplätze. Darüber hinaus ist die Erhebung von Ablösebeträgen sowie deren Verwendung mittels dieser Satzung zu regeln.

Hintergrund aller Bestrebungen ist die neue Landesbauordnung NRW (LBO NRW), die vom  Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.12.2016 beschlossen wurde.

Beteiligungsverfahren zur „Stellplatzsatzung 2019

Ein breiter gesellschaftlicher und politischer Konsens der „Stellplatzsatzung 2019“ kann nur durch einen transparenten und offenen Beteiligungsprozess erreicht werden. Um die in der Stellplatzsatzung entwickelten Regelungen später erfolgreich umzusetzen, müssen Bürgerinnen und Bürger, relevante Akteure sowie die politischen Entscheidungsträger von Beginn an in die Konzepterstellung einbezogen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Form dieses Prozesses zu einem der Themen in der ersten Sitzung des Lenkungskreises zu machen.

Beteiligung der Politik im Lenkungskreis

Während der gesamten Bearbeitungsphase ist seitens der Verwaltung eine kontinuierliche Berichterstattung in den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien und Ausschüssen vorgesehen.

Um die politischen Entscheidungsträger darüber hinaus aktiv in den Bearbeitungsprozess einzubeziehen schlägt die Verwaltung vor, für den Zeitraum der Erarbeitung der „Stellplatzsatzung 2019“ den Lenkungskreis als ein begleitendes Gremium mit Vertretern der Ratsfraktionen einzurichten.

Der hier zu beschließende regelmäßig stattfindende „Lenkungskreis Stellplatzsatzung 2019“ (LK SPS 2019) soll als Bindeglied zwischen der verwaltungsinternen Projektgruppe (operative Ebene) und den bürgerschaftlichen Gremien dienen. In den Lenkungskreissitzungen sollen Sachstände vorgestellt, Arbeitsergebnisse präsentiert und diskutiert sowie Beschlussfassungen in den bürgerschaftlichen Gremien und Ausschüssen vorbereitet werden.

Bei Bedarf wird der Lenkungskreis nach der Beschlussfassung über die Stellplatzsatzung fortgesetzt, beispielsweise, um nach einer noch zu bestimmenden Anwendungszeit ihre Fortschreibung begleiten zu können.

Organisatorischer Ablauf

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Parteien mit Fraktionsstatus im Rat der Stadt Herne je eine Person als festes Mitglied in den Lenkungskreis entsenden sowie je eine Person für den Vertretungsfall benennen.

Die Leitung des Lenkungskreises obliegt dem Beigeordneten für Umwelt und Stadtplanung, Vermessung und Kataster, Tiefbau und Verkehr und Stadtgrün bzw. in seiner Abwesenheit dem Leiter des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr. Die Geschäftsführung übernimmt der Fachbereich Tiefbau und Verkehr.

Die inhaltliche Vorbereitung, Moderation und Protokollierung des Lenkungskreises erfolgt durch den geschäftsführenden Fachbereich.

Der Sitzungs-Rhythmus soll von den Lenkungskreismitgliedern festgelegt werden. Die erste Sitzung des Lenkungskreises ist für einen Zeitpunkt nach Erscheinen der Musterstellplatzsatzung, die für Juni/Juli 2017 erwartet wird - vorgesehen.

Zur fachlichen und organisatorischen Begleitung und um die Integration und Berücksichtigung der verschiedenen fachlichen Belange bei der Erstellung der „Stellplatzsatzung 2019“ sicherzustellen, wird parallel zum Lenkungskreis eine verwaltungsinterne Projektgruppe eingerichtet. In der Projektgruppe sind die Fachbereiche Stadtentwicklung, Öffentliche Ordnung und Sport, Stadtplanung und Umwelt, Tiefbau und Verkehr sowie Recht und Bauordnung vertreten. Bei Bedarf können weitere Akteure hinzu gezogen werden, z. B. WfG, Stadtmarketing, etc. Geleitet wir diese Projektgruppe vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr.

Bei Bedarf werden Teilprojektgruppen gebildet, beispielsweise für den Themenkomplex „Juristische Prüfung und Einbringen in den Gremienlauf“, der schwerpunktmäßig vom Fachbereich Recht und Bauordnung zu organisieren und zu bearbeiten sein wird.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung in Vertretung

 

 

 

Friedrichs Dr. Burbulla

Stadtrat Stadtrat