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Die beschließenden und beratenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 255, - Hunbergstraße -, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 255 – Hunbergstraße – umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch das Bahngelände, im Osten durch den Ostrand der Hunbergstraße, im Süden durch die Castroper Straße und im Westen durch das Bahngelände im Bereich des Stellwerks.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
B. Planungsanlass und –erfordernis
Für die Wache 1 der Berufsfeuerwehr der Stadt Herne an der Sodinger Straße 9 in Herne-Mitte wird ein neuer Standort benötigt. Aufgrund der erforderlichen Erreichbarkeiten ist die Standortanforderung sehr hoch. Im Rahmen der Analyse geeigneter Standorte erwies sich der Bereich des ehemaligen Rangierbahnhofs mit Ringlokschuppen an der Hunbergstraße nördlich der Castroper Straße als besonders geeignet.
Für die städtebauliche Nutzung des ehemaligen Bahnareals ist eine qualifizierte Erschließung unabhängig von der Hunbergstraße erforderlich. Die Größe des brachliegenden Rangierbahnhofs ermöglicht neben der Nutzung für die geplante Feuerwache zudem weitere flankierende gewerbliche Nutzungen.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Zur Erschließung des ehemaligen Bahnareals soll der Hölkeskampring über die Einmündung zur Castroper Straße hinaus verlängert werden. Dieser neue Kreuzungsbereich muss für den reibungslosen Ablauf von Rettungseinsätzen der geplanten neuen Feuerwache der Berufsfeuerwehr ertüchtigt werden.
Ergänzend zu dem geplanten Standort der Feuerwache ist die Ansiedlung weiterer gewerblicher Nutzungen aus dem Bereich der Sanitätsdienste oder ähnlicher gewerblicher Nutzungen vorgesehen.
D. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Für den geplanten Bereich der Feuerwehr sind im Bebauungplan „Flächen für Gemeinbedarf“ vorgesehen.
Für die weiteren gewerblichen Nutzungen ist entweder die Festsetzung als „Gewerbegebiet“ oder bei besonderer Spezifizierung der Nutzung die Festsetzung als „Sondergebiet“ möglich.
Die Erschließung soll im erweiterten Kreuzungsbereich als „öffentliche Straßenverkehrsfläche“ festgesetzt werden.
Im Rahmen des Planverfahrens wird der Schutzanspruch des angrenzenden bestehenden Wohnens an der Hunbergstraße hinsichtlich der potentiellen Immissionen besondere Beachtung finden.
E. Weitere Vorgehensweise
Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Dabei wird unter anderem die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Thierhoff)
Stadträtin
Anlagen:
1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (A4, Stadtplan, ohne Maßstab)
2. Geltungsbereich des Bebauungsplans (ALK, Maßstab auf Plan)
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | BP 255_01_Anlage_Hunbergstrasse_Lage_im _Stadtgebiet_2017-04-10 (624 KB) | ||||
2 | öffentlich | BP 255_02_Anlage_Hunbergstrasse_Geltungsbereich_unmaßstäblich_2017-04-11 (7237 KB) |