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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0239  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11,
- Albert-Schweitzer-Carré -, Stadtbezirk Eickel
1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren
eingegangenen Stellungnahmen
2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und
Ergänzungen
3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Menke, 3010
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
27.04.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
03.05.2017 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
11.05.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
23.05.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
30.05.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

 

Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

                                           


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsver-
           fahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.
 

2.Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 30.03.2017 wird zugestimmt.
 

3.Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 11 -Albert-Schweitzer-Carré- vom
           30.03.2017 mit den eingetragenen Änderungen wird einschl. des Vorhaben- und Er-
           schließungsplanes vom 30.03.2017 (Blatt 1 bis 3) mit den eingetragenen Änderungen
           gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für
           das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.

                                  


Sachverhalt:

 

Für das westlich der Fritz-Reuter-Straße, südlich der Eichendorffstraße gelegene Areal der ehem. Albert-Schweitzer-Schule hat der Haupt- und Personalausschuss am 19.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 249 - „Albert-Schweitzer-Carré“ - beschlossen.

Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren die Voraussetzungen für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan noch nicht gegeben, da noch keine abschließende Klarheit bezüglich der Umsetzung des städtebaulichen Entwurfes des Büros Tor 5 (Bochum) gegeben war, welcher diesbezüglich von der Grundstückseigentümerin, Wohnstätten Wanne-Eickel eG., (nachfolgend als „Wohnstätten“ bezeichnet) als Ergebnis einer von dort initiierten Mehrfachbeauftragung präferiert wurde. Diese Umstände waren nachfolgend durch den zwischen der Wohnstätten  und Tor 5 geschlossenen Werkvertrag nunmehr geregelt, so dass die Wohnstätten  als Vorhabenträger mit Datum vom 18.7.2016 einen Antrag auf Umstellung des in Aufstellung befindlichen Bauleitplanverfahrens Nr. 249 auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) gemäß § 12 BauGB gestellt hat.

In seiner Sitzung vom 22.11.2016 hat der Haupt-und Personalausschuss für das Bebauungsplanverfahren Nr. 249 - Arbeitstitel:  „Albert-Schweitzer-Carré“ – die Umstellung des Verfahrens auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung VBP 11 -„Albert-Schweitzer-Carré“.

 

 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 wird begrenzt durch die:

• Grenzen des Flurstückes 832, 

• östliche Grenze des Flurstückes 574 (teilweise),

• nördliche Grenze des Flurstückes 803 (teilweise)

• in der nordöstlichen Ecke des Plangebietes umfasst das Plangebiet ein Stück des Flurstü-ckes 811.

 

Sämtliche, vorstehend aufgeführten Flurstücke liegen in der Flur 61, Gemarkung Wanne-Eickel.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 ist in den Anlagen

1 (Übersicht) und 2 (VBP 11)  dargestellt.

 

 

B. Planungsanlass und erfordernis

 

Auf dem zurzeit noch brach liegenden ehemaligen Schulgrundstück zwischen Fritz-Reuter-Straße und Eichendorffstraße in Herne-Röhlinghausen, beabsichtigt die Wohnstätten eine generationenübergreifende Wohnsiedlung mit dem Namen »Albert-Schweitzer-Carré« bauen. Anlass der Planung ist, der aktuellen und zukünftigen Nachfrage nach unterschiedlichen Wohn- und Lebensformen gerecht zu werden. Die Grundlage für eine Bebauung des Areales bildet ein städtebauliches Konzept des Büros Tor 5 aus Bochum, welches aus dem Ergebnis der Mehrfachbeauftragung fortentwickelt wurde. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ist es, die Fläche planungsrechtlich für die angestrebte Wohnbebauung zu sichern.

 

Die Wohnstätten ist Vorhabenträger und hat am 18.Juli 2016 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Das Verfahren wird dem Antrag des Vorhabenträgers folgend in Form eines Vorhaben- und Erschließungsplanes – vorhabenbezogener Bebauungsplan – gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

Parallel zur Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB erstellt, in dem insbesondere die Übernahme der  Planungs- und Gutachtenkosten sowie die Hinterlegung einer Bankbürgschaft zur Sicherung der Anpflanzung von 40 Ersatzbäumen durch den Vorhabenträger geregelt werden.

Der Durchführungsvertrag wurde am 08.02.2017 durch den Vorhabenträger sowie am 15.02.2017 durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Dudda unterzeichnet. Die v.g. Bankbürgschaft wurde am 07.02.2017 hinterlegt. Der Durchführungsvertrag ist gemäß § 22 des Vertrages mit Unterzeichnung wirksam.

Die Festsetzungen dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden durch verbindliche Festsetzungen sowie unverbindliche Darstellungen in einem Vorhaben- und Erschließungsplan (3 Blatt) konkretisiert.

 

Für das Plangebiet liegt derzeit der geltende Bebauungsplan Nr. 140 »Auf der Wilbe« vor, dessen 1. Änderung am 2. März 2005 rechtskräftig geworden ist. Mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 sind die Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes für den Geltungsbereich des Plangebietes nicht mehr anzuwenden.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Im Plangebiet soll eine Wohnsiedlung entstehen, die den nachhaltigen Umgang generationsübergreifenden Wohnens zum wesentlichen Inhalt hat, um der Nachfrage nach an unterschiedliche Wohn-und Lebensformen gerecht zu werden. Der aus dem  Vorhaben-und Erschließungsplan ersichtlichen Planung des Büros Tor 5 Architekten, Bochum, zu Folge, wird ein durchmischtes Quartier mit hohen städtebaulichen, freiräumlichen und ökologischen Qualitäten entstehen. Unter dem Aspekt der barrierefreien und wirtschaftlichen Gestaltung werden die Anforderungen an die Wohnformen in den Vordergrund gestellt.

Die Entwicklung des Plangebietes wird durch folgende wesentliche Bausteine geprägt:

 

  • Geschosswohnungsbau im Osten,
  • das Eingangsgebäude an der Eichendorffstraße im Norden
  • die zur Vermietung vorgesehen Einfamilienhäuser im Westen
  • als abschließender Baustein das Wohngruppenhaus im Süden.

 

Die städtebauliche Gesamtkonzeption nimmt die Riegel- und Reihenhausstrukturen der Umgebung auf und projiziert diese maßstäblich in das Carré. Die Gebäudehöhe nimmt von Osten (3 Geschosse + Staffelgeschoss) nach Westen (2 Geschosse + Staffelgeschoss)  ab.

Hinsichtlich der inneren Erschließung des Quartiers bildet die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Planstraße deren Zentrum und Identifikationsort. Er ist nur eingeschränkt von der Eichendorffstraße aus befahrbar, fußläufig kann er durch mehrere Seitenwege von der Fritz-Reuter-Straße aus erreicht werden. Als zentrale, längsgestreckte Platzanlage verbindet er die Wohnhäuser und dient allen Bewohnern als buntes Quartiersforum.

Der Bedarf an PKW-Stellplätzen wird in begrünten und bepflanzten halbgeschossigen Parkgaragen befriedigt, so dass für jede Hausgruppe auf effiziente Weise ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können. Die natürlich belichteten und belüfteten Parkgaragen werden im städtebaulichen Raum nicht mehr wahrgenommen. Die wesentlichen Grünflächen des Quartiers sollen in zwei Bereiche gegliedert werden:

Das Grün entlang der Mitte bietet einen hohen kommunikativen Komfort mit Spielflächen für jedes Alter. Die Grünflächen der Mietwohnungen und Doppelhäuser sorgen für die Wahrung der Privatatmosphäre und die halböffentlichen Gemeinschaftsgärten stärken das nachbarliche Miteinander.

 

 

D. Inhalte der Planung

 

Das Plangebiet wird ausschließlich als Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Um die Nutzungen im Weiteren detaillierter steuern zu können, wird das Plangebiet in fünf Teilabschnitte - WA 1 bis WA 5 - untergliedert. Innerhalb des Plangebietes werden in den festgesetzten Teilgebieten alle allgemein zulässigen Nutzungen eines allgemeinen Wohngebietes als zulässig festgesetzt.

 

In den allgemeinen Wohngebieten sind gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässig:

          Wohngebäude,

          die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften

            sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,

          Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

 

Begründung:

Die allgemein zulässigen Nutzungen übernehmen mit der Zulässigkeit von Wohngebäuden, von Läden, Schank- und Speisewirtschaften, die der Versorgung des Gebiets dienen sowie nicht störenden Handwerksbetrieben und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke den vollständigen Nutzungskatalog des § 4 Abs. 2 BauNVO.

Innerhalb des Plangebietes wird die Wohnstätten eine generationenübergreifende Wohnsiedlung für Mitglieder / Kunden des Unternehmens errichten. Das städtebauliche Konzept, das auch dem Vorhaben- und Erschließungsplan zugrunde liegt, sieht dementsprechend in den geplanten Gebäuden vorwiegend Wohnungen für unterschiedliche Nutzer vor.

 

Das Nutzungsspektrum könnte möglicherweise, ergänzend zur gepl. Einrichtung des betreuten Wohnens einschließlich zugeordneten Angehörigenwohnungen sowie einem Bewohner-Café, durch z.B. eine Kita erweitert werden. Auch eine kleinteilige gewerbliche Einheit, wie ein Frisör als nicht störender Handwerksbetrieb oder etwa eine Bäckerei, die der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienen könnte, wären somit denkbar und allgemein zulässig. Um dem Vorhabenträger bis zur Bauantragsstellung eine Flexibilität hinsichtlich der Ausgestaltung seiner Siedlung zu belassen bzw. auch um künftigen Änderungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 »Albert-Schweitzer-Carré« vorausschauend vorwegzugreifen, belässt die Festsetzung des Bebauungsplanes hier eine entsprechende Flexibilität für den Vorhabenträger.

 

Die gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO nur ausnahmsweise zulässigen –

  • Betriebe des Beherbergungsgewerbes
  • sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe
  • Anlagen für Verwaltungen
  • Gartenbaubetriebe und
  • Tankstellen

werden gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO in den Allgemeinen Wohngebieten als nicht zulässig, auch nicht ausnahmsweise zulässig, ausgeschlossen.

 

 

E. Bisheriges Planverfahren

 

In seiner Sitzung vom 22.11.2016 hat der Haupt-und Personalausschuss für das Bebauungsplanverfahren Nr. 249 - Arbeitstitel:  Albert-Schweitzer-Carré“ – die Umstellung des Verfahrens auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde 27.10.2016 im Bürgersaal des Sud- und Treberhauses, Eickeler Markt 1 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel durchgeführt.

Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 14.11.2016 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten ab dem 28.10.2016  bis zum 14.11.2016 im Foyer des Rathauses Wanne, Rathausstr. 6 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne  eingesehen werden. Die Planunterlagen konnten außerdem im Internetauftritt der Stadt Herne (http://www.bauleitplanung.herne.de) eingesehen werden.

 

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte am 27.06.2016 (Datum des Anschreibens).

Den zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 27.07.2016 zu dem Bebauungsplanentwurf zu äußern.

Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und der Planentwurf ergänzt.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte am 14.12.2016 (Datum des Anschreibens).

Den zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 27.01.2017 zu dem Bebauungsplanentwurf zu äußern.

Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und der Planentwurf ergänzt.

 

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 beschlossen, den Planentwurf einschließlich Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eins Monats öffentlich auszulegen.

Die öffentlich Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte am 09.12.2016 im Amtsblatt der Stadt Herne.

In der öffentlichen Bekanntmachung wurde ergänzend darauf verwiesen, dass die Planunterlagen im Internetauftritt der Stadt Herne (http://bauleitplanung.herne.de) eingesehen werden können.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung des Planentwurfs) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 19.12.2016 bis einschl. 27.01.2017.

Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und der Planentwurf ergänzt.

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 wurde am 08.02.2017 vom Vorhabenträger und am 15.02.2017 durch Herrn Oberbürgermeister
Dr. Dudda unterzeichnet.

 

 

F. Änderungen nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

I. Änderungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Plan zum Satzungsbeschluss


1.

Der Plan erhält die ergänzende Bezeichnung „Entwurf zum Satzungsbeschluss“ und das Datum 30.3.2017

2.

Die Lage der neu anzupflanzenden Bäume ist gegenüber der Fassung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geringfügig verändert worden. Die Anzahl der Neuanpflanzungen ist unverändert gleich geblieben

 

II. Änderungen im Textteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

1.

In den Unterpunkten 1. 5 und 1.9 der textlichen Festsetzungen sind die Rechtsvorschriften BauGB und BauONRW ergänzt worden.

 

2.

Im  Unterpunkt 4.2 der textlichen Festsetzungen sind die Rechtsvorschriften § 44 LWG NRW anstelle des § 51a LWG NRW und § 44 LWG NRW i.V.m. § 55 Wasserhaushaltsgesetzt ein-gefügt worden.


3.

Unter III.-Hinweise- ist der Pkt. 1. Bergbau wie folgt ergänzt worden: Vor Errichtung von neu-en Bauvorhaben ist für das Bergwerksfeld „Magdeburg“ eine Sicherungsanfrage an die zu-ständige Bergwerkseigentümerin zu stellen.

 

4.

Der Textteil III. -Hinweise- ist um die Unterpunkte 7. „Boden- und Gründungsverhältnisse“ und 8. „Angrenzende Kompensationsflächen“ ergänzt worden.

 

5.

Der Textteil V. -Rechtsgrundlagen- ist in den Absätzen 3 und 6 bis 9 bezüglich der angeführ-ten Rechtsgrundlagen geändert bzw. ergänzt worden.

Die Ergänzungen / Änderungen im Textteil des VBP sind magentafarben kenntlich gemacht.

 

III. Änderungen in der Begründung

 

Die Begründung erhält das Datum 30.03.2017 und die Bezeichnung: Entwurf zum Satzungs-beschluss.  Ergänzungen gegenüber der Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 07.10.2016 sind in kursiver Schrift und grau hinterlegt vorgenommen. Entfallende Textpassagen sind doppelt durchgestrichen und ebenfalls grau hinterlegt markiert

 

Die Änderungen betreffend nachfolgend angeführte Seiten und Kapitel:

 

1. Seite 1, Deckblatt // 2. Seite 4, Kapitel 1.1, 1. Absatz // 3. Seite 5, Kapitel 1.2, 1., 2. und 6. Absatz // 4. Seite 6, fortführend Kapitel 1.2, 1. bis 4. Absatz // 5. Seite 10, Kapitel 3.4, 1. Absatz // 6. Seite 12, Kapitel 4.1, 1., 5. und 6. Absatz // 7. Seite 13, fortführend Kapitel 4.1, 2. Absatz // 8. Seite 13, Kapitel 4.2, 2. Absatz // 9. Seite 14, Kapitel 4.3, 1. und 2. Absatz //

10. Seite 16, Kapitel 4.4, 3. und 5. Absatz // 11. Seite 17, fortführend Kapitel 4.4, 2. bis 7. Absatz // 12. Seite 18, Kapitel 5.1.1, 3. und 4. Absatz // 13. Seite 18, Kapitel 5.1.2, 1. bis 5. Absatz // 14. Seite 21, Kapitel 5.2.3, 3. und 4. Absatz // 15. Seite 22, Kapitel 5.3.1, 1. Absatz // 16. Seite 23, fortführend Kapitel 5.3.1, 3. und 4. Absatz // 17. Seite 24, fortführend Kapitel 5.3.1, 4. Absatz // 18. Seite 29, Kapitel 5.7.2, 1. bis 3. Absatz // 19. Seite 30, fortführend Ka-pitel 5.7.2, 1. Absatz // 20. Seite 30, Kapitel 5.8.2, 5. Absatz // 21. Seite 31, Kapitel 5.8.3, 5. Absatz // 22. Seite 32, Kapitel 5.9, 1. und 2. Absatz // 23. Seite 32, Kapitel 5.9.1,  1., 2. und 4 bis 6. Absatz // 24. Seite 33, fortführend Kapitel 5.9.1, 1. und 2. Absatz // 25. Seite 33, Kapitel 5.9.2, 4. Absatz // 26. Seite 34, Kapitel 5.10, 3. Absatz // 27. Seite 36, fortführend Kapitel 5.10, 2. bis 4. Absatz // 28. Seite 38, Kapitel 7.1.2, 1. Absatz // 29. Seite 46, Kapitel 7.2, 2. Absatz // 30. Seite 46, Kapitel 7.3, 2. Absatz // 31. Seite 47, Kapitel 7.4, // 32. Seite 47, Kapitel 7.5, // 33. Seiten 49 und 50, Kapitel 9.1, 8. bis 11 und 15. bis 17. Absatz

 

IV. Änderungen im Vorhaben- und Erschließungsplan, Blatt 1

     - Lageplan-verbindliche Darstellung –

 

1.

Der Plan erhält die ergänzende Bezeichnung „Entwurf zum Satzungsbeschluss“ und das

Datum 30.3.2017

 

2.

Der Firmenname des Vorhabenträgers lautet seit dem 01.01.2017 Wohnstätten Wanne-Eickel eG“ an Stelle vormals „Gemeinnützige Wohnstättengenossenschaft Wanne-Eickel eG“. Der Firmenname ist dementsprechend im Plankopf geändert.

 


3.

Die Gestaltung der Freiräume und des Straßenraumes - Stellplätze, Spielplätze, Wege und

Aufenthaltsflächen, Mülleinstellplätze und die Standorte für Baumneuanpflanzungen - ist unwesentlich verändert bzw. angepasst worden.

 

4.

Auf Grund der hydrogeologischen Gegebenheiten ist die Regenrückhaltungseinrichtung aus dem südwestlichen Planbereich in den Straßenraum in Form von unterhalb der Stellplätze angeordneten Rigolenbehältern und eines Regenwasserstauraumkanals verlagert worden.

 

5.

Im westlich des Plangebiets gelegen Baublock 5 werden an Stelle der drei vormals als Wohnhäuser mit je 2 Wohneinheiten vorgesehenen Baukörper nunmehr 3 x 2 Doppelhaushälften errichtet.

 

6.
Die innere Erschließung wird als Privatstraße ausgeführt und somit keiner öffentlichen Widmung zugeführt. Dadurch entfällt der ursprünglich geführte Straßenname „Albert-Schweitzer-Carré“. Im Plan ist die innere Erschließung als Planstraße 1 benannt. Die zukünftigen postalischen Anschriften werden der Fritz-Reuter-Straße und der Eichendorffstraße zugeordnet.

 

V. Änderungen im Vorhaben- und Erschließungsplan, Blatt 2

    - Lageplan-unverbindliche Darstellung -

 

1.

Der Plan erhält die ergänzende Bezeichnung „Entwurf zum Satzungsbeschluss“ und das

Datum 30.3.2017

 

2.

Der Firmenname des Vorhabenträgers lautet seit dem 01.01.2017 Wohnstätten Wanne-Eickel eG“ an Stelle vormals „Gemeinnützige Wohnstättengenossenschaft Wanne-Eickel eG“. Der Firmenname ist dementsprechend im Plankopf geändert.

 

3.

Auf Grund der hydrogeologischen Gegebenheiten ist die Regenrückhaltungseinrichtung aus dem südwestlichen Planbereich in den Straßenraum in Form von unterhalb der Stellplätze angeordneten Rigolenbehältern und eines Regenwasserstauraumkanals verlagert worden.

 

4.

Die Gestaltung der Freiräume und des Straßenraumes -Stellplätze, Spielplätze, Wege und

Aufenthaltsflächen, Mülleinstellplätze und die Standorte für Baumneuanpflanzungen- ist un-

wesentlich verändert bzw. angepasst worden.

 

5.

Die (auf einem Schreibfehler beruhende) Bezeichnung „Feuerflächen“ wurde in „Flächen für die Feuerwehr“ geändert und der entsprechende legeneintrag wurde ergänzt. Ergänzende, mit der Feuerwehr abgestimmte Flächen sind ergänzend aufgenommen worden.

6.
Die innere Erschließung wird als Privatstraße ausgeführt und somit keiner öffentlichen Widmung zugeführt. Dadurch entfällt der ursprünglich geführte Straßenname „Albert-Schweitzer-Carré“. Im Plan ist die innere Erschließung als Planstraße 1 benannt. Die zukünftigen postalischen Anschriften werden der Fritz-Reuter-Straße und der Eichendorffstraße zugeordnet.

 

 

VI: Änderungen im Vorhaben- und Erschließungsplan, Blatt 3

     - Schnitte / Ansichten/ Vorhabenbeschreibung-

 

1.

Der Plan erhält die ergänzende Bezeichnung „Entwurf zum Satzungsbeschluss“ und das

Datum 30.3.2017.

 

2.

Der Firmenname des Vorhabenträgers lautet seit dem 01.01.2017 Wohnstätten Wanne-Eickel eG“ an Stelle vormals „Gemeinnützige Wohnstättengenossenschaft Wanne-Eickel eG“. Der Firmenname ist dementsprechend im Plankopf geändert.

 

3. 

Die Bezeichnung der Schnittlinien A-A und B-B wurde korrigiert.

Durch die unter E-I bis E -VI angeführten Änderungen / Ergänzungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt

Eine erneute Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (öffentliche Auslegung) ist somit nicht erforderlich.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

________________

      (Friedrichs)

         Stadtrat          


Anlagen:
 

  1. Übersichtsplan: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11
  2.  Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 (Planstand: 30.3.2017)
  3.  Vorhaben-und Erschließungsplan zum VBP Nr.11 -

       Blatt 1 - Lageplan-verbindliche Darstellung - (Planstand: 30.3.2017)

  1.  Vorhaben-und Erschließungsplan zum VBP Nr.11

       Blatt 2 - Lageplan-unverbindliche Darstellung - (Planstand: 30.3.2017)

5.    Vorhaben-und Erschließungsplan zum VBP Nr.11

       Blatt 3 – Schnitte/Ansichten/Vorhabenbeschreibung - (Planstand: 30.3.2017)

6.    Begründung zum VBP Nr.11 (Stand: 30.3.2017)

7.    Artenschutzprüfungr geplante Baumfällungen -Biologische Station östliches Ruhrgebiet- Juni 2016

8.    Artenschutzprüfung -Biologische Station östliches Ruhrgebiet- August 2016

9.    Geotechnischer Bericht -Büro geotecAlbrecht- vom 03.Mai 2016

10.    Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren

         eingegangenen Stellungnahmen

 

Die Anlagen 2 bis 5 sind der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien und dem Rat der Stadt digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.                          

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan (708 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich VBP 11-Fassung zum Satzungsbeschluss (2290 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich VEP Blatt 1 (1083 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich VEP Blatt 2 (1529 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich VEP Blatt 3 (8737 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Begründung zum Satzungsbeschluss (1331 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Artenschutzprüfung zu geplanten Baumfällungen (1110 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Artenschutzprüfung - August 2016 (1114 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich Geotechnischer Bericht (1217 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich Abwägung-30.03.2017 (287 KB)