|
|
Die beratenden Gremien und der Haupt- und Personalausschuss nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss –
2. beschließt, den Entwurf vom 29.03.2017 einschließlich Begründung, Umweltbericht
und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Horsthausen, Flur 3, Flurstück 368, 369 und 1423 und wird begrenzt -
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.
Im Plangebiet befindet sich derzeit ein Lebensmitteldiscounter mit ca. 1.000 qm Verkaufsflä-che. Die Grundstücksgesellschaft Herne-Horsthausen Dr. Hemmersbach UG & Co. KG be-absichtigt, als Vorhabenträger auf der oben genannten Fläche einen Einzelhandelsbetrieb für Lebensmittel (LIDL) in einer Größenordnung von 1.200 qm Verkaufsfläche zu vergrößern. Dabei soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um an dem Standort einen marktüblichen großflächigen Lebensmittel-Discounter (LIDL) mit 1.200 qm zu realisieren. Zur Standortsicherung und Gewährleistung der künftigen Nahversorgung soll die Verkaufsfläche um 200 qm vergrößert werden.
Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 - Katharinastraße 2. Änderung ist die Reali-sierung des Vorhabens mit einer Vergrößerung der Verkaufsfläche nicht zulässig, da der zu überbauende Bereich als Fläche für die Wasserwirtschaft inkl. von Bebauung freizuhaltender Schutzstreifenbreite (beidseitig je 3m) festgesetzt ist. Es ist geplant, den verrohrten Entwäs-serungsgraben umzuleiten – die im Plangebiet befindliche Verrohrung könnte sodann aus-gebaut oder alternativ verfüllt werden. Im Anschluss daran bestünden gegen die Erweite-rungsabsichten keine Bedenken.
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll für den Standort des bestehenden großflächigen Lebensmittel-Marktes eine geringfügige Erweiterung ermöglicht werden.
Ziel der Planung ist es daher, eine Verkaufsflächenvergrößerung um 200 qm zu erzielen, um zur Standortsicherung des Discountmarkts beizutragen und die geänderten Ansprüche hinsichtlich der aktuellen Mindestverkaufsflächengröße seitens des Betreibers zu berücksichtigen. Der Lebensmittel-Markt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes besitzt heute eine Verkaufsfläche von rund 1000 qm. Die Zulässigkeit der maximalen Gesamtverkaufsfläche für den Standort wird im Rahmen einer Verträglichkeitsuntersuchung nachgewiesen.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die Voraussetzungen schaffen, die Fläche, die Erschließung sowie die Gebäude an die heutigen Marktbedingungen für einen Lebensmittel-Discounter anzupassen. Durch die Erweiterung des Marktes soll zudem die Nahversorgung im Umfeld des Plangebietes sichergestellt werden.
Die Erschließung der Stellplätze soll weiterhin über die Paul-Gerhardt-Straße erfolgen. Über die Pöppinghauser Straße (L645) ist lediglich die Lieferzufahrt geplant.
Durch das Bebauungsplanverfahren soll die Verträglichkeit der Planung hinsichtlich der un-mittelbar angrenzenden Wohnbebauung des Plangebietes gesichert werden. Dabei sind ins-besondere Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bun-desimmissionsschutzgesetzes zu treffen, um die Auswirkungen des Verkehrsaufkommens im Hinblick auf die Empfindlichkeit der angrenzenden Nutzung zu reduzieren.
Der bestehende Lebensmittel-Discountermarkt verfügt aktuell über eine Verkaufsfläche von ca. 1.000 qm. Durch die Erweiterung sollen weitere 200 qm Verkaufsfläche durch die Ergänzung des bestehenden Gebäudes in Richtung Osten entstehen. Der heutige Bereich zur Anlieferung an der östlichen Gebäudeseite wird somit durch die Erweiterung überbaut. Dementsprechend verlagert sich die Anlieferung weiter nach Osten bis an die Grenze des Baugrundstückes. Die Anlieferung wird weiterhin über die Pöppinghauser Straße erfolgen.
Allerdings werden aufgrund der veränderten Anfahrtssituation vier Parkplätze an der östlichen Grenze des Plangebietes wegfallen, um eine freie Zufahrt an die Anlieferungszone zu ermöglichen. Dafür werden drei Parkplätze an anderer Stelle, nämlich südlich des geplanten Anbaus, entstehen. Der übrige Bereich der Stellplatzanlage bleibt durch die Planung unberührt. Die Kundenzufahrt soll weiterhin über die Paul-Gerhardt-Straße erfolgen. Der bestehende Backshop bleibt unverändert bestehen.
E. Bisheriges Planverfahren
Am 07.04.2016 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 – Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße - und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten, sowie ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am Mittwoch, den 08. Februar 2017 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis, Mont-Cenis-Platz 1 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen durchgeführt.
Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 24.02.2017 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten bis zum 24.02.2017 im Foyer des Rathauses Wanne, Rathausstr. 6 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne eingesehen werden. Die Planunterlagen konnten außerdem ab dem 08.02.2017 im Internetauftritt der Stadt Herne (http://www.bauleitplanung.herne.de) eingesehen werden.
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2016 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 – Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).“
Der vorstehende Beschluss wurde am 16.12.2016 öffentlich bekannt gemacht (Amtsblatt der Stadt Herne).
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte am 02.02.2017 (Datum des Anschreibens).
Den zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 03.03.2017 zu dem Bebauungsplanentwurf zu äußern.
Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und einzelne Änderungen im Planentwurf vorgenommen. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den eingegangenen Anregungen/Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 8 beigefügt.
F . Weitere Vorgehensweise
Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
________________
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
Die Anlagen 2 und 3 sind der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschlussfassenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1_Übersichtsplan (692 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 2_Vorhabenbezogener Bebauungsplan (5163 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage 3_Vorhaben- und Erschließungsplan (8698 KB) | ||||
4 | öffentlich | Anlage 4_Begruendung (1923 KB) | ||||
5 | öffentlich | Anlage 5_Schalltechnisches Gutachten (818 KB) | ||||
6 | öffentlich | Anlage 6_Schalltechnische Ergänzung (695 KB) | ||||
7 | öffentlich | Anlage 7_Verträglichkeitsanalyse (1756 KB) | ||||
8 | öffentlich | Anlage 8_Abwaegungsprotokoll (335 KB) |