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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Becker vom Fachbereich / 53 Tiefbau und Verkehr beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Verwaltung saniert regelmäßig Buskaps und Busbuchten in Absprache mit den Verkehrsbetrieben. Es ist geplant in diesem Jahr die beiden Haltepunkte mit den größten Oberflächenschäden zu reparieren. Dazu werden die bituminöse Asphaltbinder- und Deckschicht gefräst und erneuert. Mittelfristig wird ebenso mit den übrigen Haltepunkten verfahren.
Wenn wir davon ausgehen, dass an fünf Haltepunkten mittelfristig der Aufstellbereich erneuert werden muß, würden Kosten von ca. 45.000 € entstehen.
Wenn ja, wann und wie werden diese durchgesetzt ?
Die Maßnahme ist bereits 17 Jahre abgeschlossen.
Die Gewährleistungsansprüche betragen bei Baumaßnahmen dieser Art 5 Jahre.
Die Fahrbahnbeläge an Bushaltestellen sind generell starken Belastungen ausgesetzt.
Die Belastung wird maßgeblich von dem Bustyp (z.B. Gelenkbusse) und der Anzahl der Buslinien, die über die Haltestellen abgewickelt werden. Fahrbahnbereiche vor Haltestellen sind sanierungsbedürftiger als andere Fahrbahnflächen.
Die hier aufgetretenen Schäden beruhen weder auf einem Planungsfehler noch auf einer Fehleinschätzung des Untergrundes, da hier seinerzeit nach dem aktuellen Kenntnisstand und den neuesten Vorschriften gebaut worden ist.
Die angesprochene Fläche am Buschmannshof ist knapp 5 Jahre alt.
Hier muss die weitere Zustandsentwicklung noch abgewartet werden.
Des Weiteren ist der Fachbereich Tiefbau und Verkehr in ständigem Austausch mit anderen Behörden und Ingenieurbüros, um die Bauweise an Bushaltestellen zu optimieren.