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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0238  

Betreff: Umbau der Meesmannstraße zwischen Südstraße und Bochumer Stadtgrenze
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Gottschlich, Manuela
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
27.04.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
18.05.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in €

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5401

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

Nr.: 4

Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

 

2.500

p.a. (Folgejahre)

 

 

5.000

p.a. (Folgejahre)

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.541040

Bez.: Erschließungsbeiträge nach Paragr. 129 BauGB

Nr.: 4

Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

125.000 €

 

Nr.: 7.541053

Bez.: Neu- und Ausbau sonstiger Straßen - Herne

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

- 250.000 €

 

 

 

 

                         


 

 

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt

 

  1. den Ausbau der Meesmannstraße von Südstraße bis Stadtgrenze Bochum nach den beigefügten Planunterlagen, Planungsstand 06.04.2017, und der dazugehörigen Baubeschreibung vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel.

 

 

2.die Ermächtigung der Verwaltung, für die unter 1. genannte öffentliche Verkehrsfläche mit der Entsorgung Herne AÖR  eine entsprechende Bauvereinbarung über die Planung und Herstellung einschl. Vorfinanzierung abzuschließen.

                                     


Sachverhalt:
 

Allgemeines

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“ wurde für den neuen Wertstoffhof unter Berücksichtigung des neuen Zentralen Betriebshofes sowie der Verkehrsmengen aus HER/BO 43 ein Verkehrsgutachten erstellt („Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Wertstoffhofs und Neubau des Bauhofs der Stadt Herne“, Brilon Bondzio Weiser, Bochum 2015) erstellt, welches die neuen Verkehrsströme auf der Meesmannstraße nach Eröffnung des neuen Wertstoffhofes und des Neubaus des zentralen Betriebshofes untersucht hat.

 

Das Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen:

 

1. Der Straßenquerschnitt und die Anbindung an die Südstraße sind für den durch die

Ansiedlung des Wertstoffhofes und des zentralen Betriebshofes neu entstehenden

Verkehrsströme ausreichend dimensioniert.

2. Durch bauliche Maßnahmen ist das heutige wilde Parken einzudämmen, um die

Verkehrssicherheit bei der Ein- und Ausfahrt aus Wertstoffhof und Betriebshof zu

gewährleisten.

3. Die Flächen für den fußläufigen Verkehr sind den neuen Nutzungen und Wegeführungen

anzupassen.

 

Die vorliegende Planung stellt darüber hinaus das Bauprogramm für die Meesmannstraße (Gehweg bis zur Stadtgrenze) dar. Der vorgenannte B-Plan schafft das entsprechende Planungsrecht.

Vorhandene Situation

Die Fahrbahnbreite an der Stadtgrenze beträgt 6,50 m (2 x 3,25m Fahrspur) und weitet sich ab der auf der Ostseite beginnenden Bebauung bis auf 10,5 m auf. Die Einmündung in die Südstraße ist mit 23 m Breite sehr breit.

Eine Markierung der Fahrbahnmitte ist nicht vorhanden.

 

Die Fahrbahnbreite ist auch für den Schwerlastverkehr ausreichend, die Einfahrt in die Meesmannstraße von der Südstraße von Westen ist jedoch so ausgeformt, dass die Fahrkurve von Sattelzüge beim Abbiegen in die entgegenkommende Fahrspur reicht.

 

Parkstände sind nicht ausgewiesen, auf Grund der Breite der Fahrbahn parken heute auf Höhe der vorh. Bebauung die PKW´s am Straßenrand, was im schmaleren Bereich ab der Bebauung zu Verkehrsbehinderungen führt. Insgesamt ist derzeit Parkraum für 26 PKW´s vorhanden.

 

Auf der Westseite gibt es heute keinen ausgebauten Gehweg, die dafür vorgesehene Fläche ist lediglich geschottert und mit einem Pflasterstein eingefasst. Der Schotter ist vollflächig mit einer Krautschicht zugewachsen.

 

Auf der Ostseite ist ein 2,0 m breiter Gehweg vorhanden, der im Bereich der heutigen Bebauung mit Betonpflaster ausgebildet ist, die Fläche von der Bebauung bis zur Stadtgrenze besteht aus einer brüchigen Asphaltdecke, der Anschluss an die Südstraße ist ebenfalls Asphalt. Ausgebildete Fußgängerübergänge, auch im Kreuzungsbereich, gibt es nicht.

 

Eine für Fahrradfahrende ausgewiesene Verkehrsfläche gibt es nicht.

 

Barrierefreie Übergänge gibt es derzeit nicht, auch keine taktilen Leitsysteme.

 

Eine Beleuchtung ist derzeit längst der östlichen Fahrbahnseiten bis zur Stadtgrenze vorhanden.

 

Die Straße entwässert über ein ausreichendes Quergefälle in Straßenabläufe 50 x 50 cm, die an das Entwässerungsnetz angeschlossen sind.

 

Beschreibung geplante Maßnahme

Die Fahrbahnbreite wird auf durchgängig 6,5 m ausgebaut.

Die Einmündung in die Südstraße wird durch eine Verkehrsinsel geordnet.

 

Die Einfahrt in die Meesmannstraße von der Südstraße aus von Westen kommend wird entsprechend der Fahrkurve für Sattelzüge ausgebaut.

Durch die Anlage der Parkstände, Verkehrsinseln und Übergänge werden die Sichtdreiecke im Bereich der Ausfahrten vom Wertstoffhof frei gehalten.

 

Es werden insgesamt 13 Parkstände baulich angelegt.

 

Auf der Westseite wird der bisher fehlende Gehweg nach zukünftigen Verkehrserfordernissen bis zur Stadtgrenze in einer Breite 2,0 m ausgebaut. Vor der Zufahrt zum Wertstoffhof entsteht ein ungesicherter barrierefreier Übergang, gemäß Regelzeichnung der Stadt Herne, zum Gehweg auf der Ostseite.

 

Auf der Ostseite wird der Gehweg incl. der Randeinfassung ausgebaut und mit Betonpflaster und Kantensteineinfassung bis zur Stadtgrenze hergestelltt.

 

Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastungen wird es auch zukünftig keine separaten Anlagen für Radfahrende geben.

 

Der Übergang im Einmündungsbereich wird barrierefrei ausgebaut und ebenfalls gemäß Regelzeichnung der Stadt Herne mit taktilen Leitsystemen ausgestattet. Die Verkehrsinsel ermöglicht eine sichere Querung der breiten Einmündung.

 

Die vorhandene Beleuchtung bleibt unverändert.

 

Die Entwässerung bleibt in ihren Grundzügen erhalten und wird an den geänderten Ausbau angepasst.

Beschilderung

Die Beschilderung nach StVO wird im Zuge der Ausführungsplanung mit dem FB 44/4 (Verkehrsbehörde) abgestimmt und von ihr angeordnet.

Straßenoberbau nach RStO 12

Gemäß den Berechnungen der Verkehrsgutachter ist die Straße in die Belastungsklasse Bk 10 einzustufen. Vom Tiefbauamt fanden Schürfungen statt, die einen Aufbau entsprechend Bk10 Zeile 3, Asphalttragschicht auf Schottertragschicht, nachgewiesen haben.

Der vorhandene Straßenaufbau ist somit auch für die zukünftige Nutzungsintensität ausreichend dimensioniert. Die Deckschicht wird im gesamten Ausbaubereich neu erstellt, wobei die alte Deckschicht abgefräst und eine neu 4 cm starke Deckschicht eingebaut wird.

Altlasten (Boden, Wasser)

Das Asphaltmaterial wurde untersucht und als Straßenaufbruch deklariert und kann dem Baustoffrecycling zugeführt werden.

Grunderwerb / Vereinbarungen mit Dritten

Der Ausbau der Verkehrsflächen erfolgt auf eigenem Grundstück. Es ist kein Grunderwerb erforderlich. Es wird eine Bauvereinbarung mit der Entsorgung abgeschlossen.

Kosten

Die Gesamtkosten betragen ca. (Herstellung Entsorgung und Restgehweg) 250.000,- €. Entsprechend der noch zu schließenden Bauvereinbarung werden die Gesamtkosten von der Entsorgung Herne AÖR vorfinanziert damit der Wertstoffhof noch im Herbst diesen Jahres eröffnet werden kann. Der Stadt Herne werden die Kosten vollständig in Rechnung gestellt.

 

Abrechnung nach BauGB

Sobald alle notwendigen Straßenbaumaßnahmen durchgeführt wurden ist das Bauprogramm für die Meesmannstraße erfüllt. Nachdem die Kosten von der Stadt Herne beglichen wurden, wird die gesamte Maßnahme nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches abgerechnet. Es müssen 90 % der Kosten der noch nicht erstmalig hergestellten Teileinrichtungen westlicher Gehweg und Parkstreifen abgerechnet werden. Die Fahrbahn und der östliche Gehweg sind in erster Einrichtung bereits fertiggestellt. Hierfür können die im Zuge dieser Baumaßnahme anfallenden Änderungskosten nicht mehr abgerechnet werden.

Bauzeit und Baubeginn

Die Maßnahme soll bis zur Eröffnung des neuen Wertstoffhofes im Oktober abgeschlossen sein. Die Bauzeit beträgt ca. 3 Monate, der Baubeginn wird im Juli 2017 sein.

Umleitung

Umleitungen sind nicht notwendig. Der Verkehr wird während der Bauzeit mittels Ampelsteuerung jeweils einstreifig geführt.

 

Begründung zu Beschlussvorschlag 2:

 

Um einen zeitnahen Ablauf der Gesamtmaßnahme zu gewährleisten, werden die Arbeiten zum Umbau auch durch die Entsorgung Herne AÖR beauftragt. Rechte und Pflichten für die Durchführung wurden bereits verhandelt und werden in einer Bauvereinbarung festgeschrieben.

 

Wesentliche Regelungen der Bauvereinbarung

 

  • Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt durch die Entsorgung Herne AÖR, die Bauleitung übernimmt die Stadt.

 

  • Die Planungs- und Herstellungskosten werden von der Entsorgung Herne AÖR vorfinanziert und anschließend der Stadt in Rechnung gestellt.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

Thierhoff

Stadträtin

 

 


Anlagen:
 

-          Übersichtsplan 

-          Lageplan, Stand: 06.04.2017

                                     

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich 2017.04.10_Übersichtsplan_bunt (1199 KB) PDF-Dokument (1196 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich 2017-04-06 Meesmannstraße Genehmigungsplan (1512 KB)