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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 5401 Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen | Nr.: 4 Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen
| 2.500 € p.a. (Folgejahre)
5.000 € p.a. (Folgejahre) |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.541040 Bez.: Erschließungsbeiträge nach Paragr. 129 BauGB | Nr.: 4 Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten | 125.000 €
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Nr.: 7.541053 Bez.: Neu- und Ausbau sonstiger Straßen - Herne | Nr.: 8 Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen | - 250.000 €
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt
2.die Ermächtigung der Verwaltung, für die unter 1. genannte öffentliche Verkehrsfläche mit der Entsorgung Herne AÖR eine entsprechende Bauvereinbarung über die Planung und Herstellung einschl. Vorfinanzierung abzuschließen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“ wurde für den neuen Wertstoffhof unter Berücksichtigung des neuen Zentralen Betriebshofes sowie der Verkehrsmengen aus HER/BO 43 ein Verkehrsgutachten erstellt („Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Wertstoffhofs und Neubau des Bauhofs der Stadt Herne“, Brilon Bondzio Weiser, Bochum 2015) erstellt, welches die neuen Verkehrsströme auf der Meesmannstraße nach Eröffnung des neuen Wertstoffhofes und des Neubaus des zentralen Betriebshofes untersucht hat.
Das Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen:
1. Der Straßenquerschnitt und die Anbindung an die Südstraße sind für den durch die
Ansiedlung des Wertstoffhofes und des zentralen Betriebshofes neu entstehenden
Verkehrsströme ausreichend dimensioniert.
2. Durch bauliche Maßnahmen ist das heutige wilde Parken einzudämmen, um die
Verkehrssicherheit bei der Ein- und Ausfahrt aus Wertstoffhof und Betriebshof zu
gewährleisten.
3. Die Flächen für den fußläufigen Verkehr sind den neuen Nutzungen und Wegeführungen
anzupassen.
Die vorliegende Planung stellt darüber hinaus das Bauprogramm für die Meesmannstraße (Gehweg bis zur Stadtgrenze) dar. Der vorgenannte B-Plan schafft das entsprechende Planungsrecht.
Vorhandene Situation
Die Fahrbahnbreite an der Stadtgrenze beträgt 6,50 m (2 x 3,25m Fahrspur) und weitet sich ab der auf der Ostseite beginnenden Bebauung bis auf 10,5 m auf. Die Einmündung in die Südstraße ist mit 23 m Breite sehr breit.
Eine Markierung der Fahrbahnmitte ist nicht vorhanden.
Die Fahrbahnbreite ist auch für den Schwerlastverkehr ausreichend, die Einfahrt in die Meesmannstraße von der Südstraße von Westen ist jedoch so ausgeformt, dass die Fahrkurve von Sattelzüge beim Abbiegen in die entgegenkommende Fahrspur reicht.
Parkstände sind nicht ausgewiesen, auf Grund der Breite der Fahrbahn parken heute auf Höhe der vorh. Bebauung die PKW´s am Straßenrand, was im schmaleren Bereich ab der Bebauung zu Verkehrsbehinderungen führt. Insgesamt ist derzeit Parkraum für 26 PKW´s vorhanden.
Auf der Westseite gibt es heute keinen ausgebauten Gehweg, die dafür vorgesehene Fläche ist lediglich geschottert und mit einem Pflasterstein eingefasst. Der Schotter ist vollflächig mit einer Krautschicht zugewachsen.
Auf der Ostseite ist ein 2,0 m breiter Gehweg vorhanden, der im Bereich der heutigen Bebauung mit Betonpflaster ausgebildet ist, die Fläche von der Bebauung bis zur Stadtgrenze besteht aus einer brüchigen Asphaltdecke, der Anschluss an die Südstraße ist ebenfalls Asphalt. Ausgebildete Fußgängerübergänge, auch im Kreuzungsbereich, gibt es nicht.
Eine für Fahrradfahrende ausgewiesene Verkehrsfläche gibt es nicht.
Barrierefreie Übergänge gibt es derzeit nicht, auch keine taktilen Leitsysteme.
Eine Beleuchtung ist derzeit längst der östlichen Fahrbahnseiten bis zur Stadtgrenze vorhanden.
Die Straße entwässert über ein ausreichendes Quergefälle in Straßenabläufe 50 x 50 cm, die an das Entwässerungsnetz angeschlossen sind.
Beschreibung geplante Maßnahme
Die Fahrbahnbreite wird auf durchgängig 6,5 m ausgebaut.
Die Einmündung in die Südstraße wird durch eine Verkehrsinsel geordnet.
Die Einfahrt in die Meesmannstraße von der Südstraße aus von Westen kommend wird entsprechend der Fahrkurve für Sattelzüge ausgebaut.
Durch die Anlage der Parkstände, Verkehrsinseln und Übergänge werden die Sichtdreiecke im Bereich der Ausfahrten vom Wertstoffhof frei gehalten.
Es werden insgesamt 13 Parkstände baulich angelegt.
Auf der Westseite wird der bisher fehlende Gehweg nach zukünftigen Verkehrserfordernissen bis zur Stadtgrenze in einer Breite 2,0 m ausgebaut. Vor der Zufahrt zum Wertstoffhof entsteht ein ungesicherter barrierefreier Übergang, gemäß Regelzeichnung der Stadt Herne, zum Gehweg auf der Ostseite.
Auf der Ostseite wird der Gehweg incl. der Randeinfassung ausgebaut und mit Betonpflaster und Kantensteineinfassung bis zur Stadtgrenze hergestelltt.
Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastungen wird es auch zukünftig keine separaten Anlagen für Radfahrende geben.
Der Übergang im Einmündungsbereich wird barrierefrei ausgebaut und ebenfalls gemäß Regelzeichnung der Stadt Herne mit taktilen Leitsystemen ausgestattet. Die Verkehrsinsel ermöglicht eine sichere Querung der breiten Einmündung.
Die vorhandene Beleuchtung bleibt unverändert.
Die Entwässerung bleibt in ihren Grundzügen erhalten und wird an den geänderten Ausbau angepasst.
Beschilderung
Die Beschilderung nach StVO wird im Zuge der Ausführungsplanung mit dem FB 44/4 (Verkehrsbehörde) abgestimmt und von ihr angeordnet.
Straßenoberbau nach RStO 12
Gemäß den Berechnungen der Verkehrsgutachter ist die Straße in die Belastungsklasse Bk 10 einzustufen. Vom Tiefbauamt fanden Schürfungen statt, die einen Aufbau entsprechend Bk10 Zeile 3, Asphalttragschicht auf Schottertragschicht, nachgewiesen haben.
Der vorhandene Straßenaufbau ist somit auch für die zukünftige Nutzungsintensität ausreichend dimensioniert. Die Deckschicht wird im gesamten Ausbaubereich neu erstellt, wobei die alte Deckschicht abgefräst und eine neu 4 cm starke Deckschicht eingebaut wird.
Altlasten (Boden, Wasser)
Das Asphaltmaterial wurde untersucht und als Straßenaufbruch deklariert und kann dem Baustoffrecycling zugeführt werden.
Grunderwerb / Vereinbarungen mit Dritten
Der Ausbau der Verkehrsflächen erfolgt auf eigenem Grundstück. Es ist kein Grunderwerb erforderlich. Es wird eine Bauvereinbarung mit der Entsorgung abgeschlossen.
Kosten
Die Gesamtkosten betragen ca. (Herstellung Entsorgung und Restgehweg) 250.000,- €. Entsprechend der noch zu schließenden Bauvereinbarung werden die Gesamtkosten von der Entsorgung Herne AÖR vorfinanziert damit der Wertstoffhof noch im Herbst diesen Jahres eröffnet werden kann. Der Stadt Herne werden die Kosten vollständig in Rechnung gestellt.
Abrechnung nach BauGB
Sobald alle notwendigen Straßenbaumaßnahmen durchgeführt wurden ist das Bauprogramm für die Meesmannstraße erfüllt. Nachdem die Kosten von der Stadt Herne beglichen wurden, wird die gesamte Maßnahme nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches abgerechnet. Es müssen 90 % der Kosten der noch nicht erstmalig hergestellten Teileinrichtungen westlicher Gehweg und Parkstreifen abgerechnet werden. Die Fahrbahn und der östliche Gehweg sind in erster Einrichtung bereits fertiggestellt. Hierfür können die im Zuge dieser Baumaßnahme anfallenden Änderungskosten nicht mehr abgerechnet werden.
Bauzeit und Baubeginn
Die Maßnahme soll bis zur Eröffnung des neuen Wertstoffhofes im Oktober abgeschlossen sein. Die Bauzeit beträgt ca. 3 Monate, der Baubeginn wird im Juli 2017 sein.
Umleitung
Umleitungen sind nicht notwendig. Der Verkehr wird während der Bauzeit mittels Ampelsteuerung jeweils einstreifig geführt.
Begründung zu Beschlussvorschlag 2:
Um einen zeitnahen Ablauf der Gesamtmaßnahme zu gewährleisten, werden die Arbeiten zum Umbau auch durch die Entsorgung Herne AÖR beauftragt. Rechte und Pflichten für die Durchführung wurden bereits verhandelt und werden in einer Bauvereinbarung festgeschrieben.
Wesentliche Regelungen der Bauvereinbarung
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Thierhoff
Stadträtin
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 2017.04.10_Übersichtsplan_bunt (1199 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | 2017-04-06 Meesmannstraße Genehmigungsplan (1512 KB) |